Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Palästinensischer Flüchtling....Hilfe! (Gelesen: 8.471 mal)
Tita1983
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Nie aufgeben!


Beiträge: 22
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Palästinensischer Flüchtling....Hilfe!
02.12.2005 um 19:09:07
 
Hallo alle zusammen,


meine Frage ist: Kann man mit einen libanesischen Reisedokument für palästinensische Flüchtlinge in den Libanon abgeschoben werden oder braucht man da schon einen libanesischen Nationalpass?

Danke für Antwort MfG
Zum Seitenanfang
  
Tita1983  
IP gespeichert
 
eishennig
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 212

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Palästinensischer Flüchtling....Hilfe!
Antwort #1 - 03.12.2005 um 01:39:58
 
Zitat:
BMI verhandelt mit dem Libanon über den Abschluss eines Rückübernahmeabkommens

In einem Schreiben an den Fraktionsvorsitzenden der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus Volker Ratzmann hat die Staatsministerin im Auswärtigen Amt Kerstin Müller am 18. Februar 2005 mitgeteilt, die Bundesregierung verhandele unter Federführung des BMI mit dem Libanon über den Abschluss eines Rückübernahmeabkommens. Diese Verhandlungen stünden kurz vor dem Abschluss. Die libanesische Regierung verpflichte sich nicht nur, eigene Staatsangehörige zurückzunehmen, sondern alle im Libanon offiziell registrierten palästinensischen Flüchtlinge, deren Herkunft aus dem Libanon nachgewiesen werden könne. Die libanesische Regierung habe sich zudem bereit erklärt, schon vor In-Kraft-Treten des Abkommens palästinensische Volkszugehörige zurückzunehmen.

http://www.proasyl.de/texte/mappe/2005/98.htm
http://www.proasyl.de/texte/mappe/2005/98/15.pdf


http://www.asyl.net/Laenderinfo/Libanon.html
dort auch zur Papierbeschaffung:
http://www.asyl.net/Magazin/Docs/docs-21/M-1/1274LEB.TIF
http://www.asyl.net/Magazin/Docs/2002/M-2/1718leb.tif
weitere Infos hier:
http://www.fluechtlingsrat-nrw.de/1745/

D.h. kurz imho: Ja.

eishennig
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
hatelibanon
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Palästinensischer Flüchtling....Hilfe!
Antwort #2 - 03.12.2005 um 12:57:33
 
HI Tita, also, ich kenn mich ja schon ein bischen aus

Dein Freund soll aufjedenfall garnichts unterschreiben.

sonst besitzen sie die macht ihn Papiere zu beschaffen, wenn es sein muss auch illegal, hab erfahrungen gesammelt.

wenn sie mit gefaengnis oder sonstigem drohen, dann soll er es ruig drauf ankommen lassen.

nur so wird er nicht abgeschoben.

Ps. (ein anwalt waer nicht schlecht, er koennte helfen)

gruss khodr
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Palästinensischer Flüchtling....Hilfe!
Antwort #3 - 03.12.2005 um 20:10:17
 
Man sollte aber auch erwähnen (dürfen) dass jeder Ausländer in D. der Passpflicht und
somit auch der Pflicht zur Mitwirkung zur Passbeschaffung unterliegt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gc
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 725

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Palästinensischer Flüchtling....Hilfe!
Antwort #4 - 03.12.2005 um 22:18:01
 
@ eishenning: die Antwort "ja" auf eine entweder-oder frage lässt offen, was du damit sagen willst...


Zum DDV (document du Voyage) für Palästineser aus dem Libanon:
1. ein DDV wird nur ausgestellt, wenn in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zu erwarten ist (z.B. durch heirat, nach einer Bleiberechtsregelung etc. Zusicherung der Ausländerbehörde ist erforderlich).
2. auch mit DDV lässt der Libanon Palästienser nur einreisen, wenn sie zusätzlich ein Einreisevisum besitzen. Das gilt ebenso für den Fall einer Abschiebung. Ein solches Visum wird jedenfalls zum Zwecke der Abschiebung nicht erteilt.
3. Einen libanesischen Nationalpass erhalten nur Libanesen, nicht aber Palästinenser.

Zum Rückübernahmeabkommen:
darüber verhandelt Deutschland mit dem Libanon schon seit 20 Jahren, unterschrieben und ratifiziert ist noch nichts und wird es nach unserer Einschätzung auch - soweit es Palästinenser betrifft - auch nicht werden. Die Aussage im Schreiben des AA, dass der Libanon vorab in Hinblick auf ein Abkommen Palästinenser zurücknimmt ist unzutreffend, dies hat sich seitdem in der Praxis erwiesen. Allein in Berlin leben 4500 Palästinenser aus dem Libanon mit einer Duldung, Abschiebungen gab es seit 20 Jahren nicht. Anders sieht das für Libanesen aus, hier wurde und wird abgeschoben, wenn ein Pass vorliegt.

Zur Aufenthaltserlaubnis nach § 25 V AufenthG:
da eine Abschiebung und freiwillige Ausreise aufgrund der geschilderten Situation auf absehbare zeit aus vom Betroffenen nicht zu vertenden Gründen nicht möglich ist, sollte an Palästinenser aus dem Libanon an Stelle der Duldung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.
Vgl. dazu die Weisung der Ausländerbehörde Berlin (pdf 1.9 MB! siehe Länderteil, Abschnitt "Libanon")
http://www.berlin.de/imperia/md/content/lea/auslaenderangelegenheiten/vaabhbln.p...

schöne grüße

gc
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Palästinensischer Flüchtling....Hilfe!
Antwort #5 - 03.12.2005 um 22:22:36
 
gc schrieb am 03.12.2005 um 22:18:01:
......aus vom Betroffenen nicht zu vertenden Gründen nicht möglich ist ......

Eben DAS lässt sich HIER sicher nicht klären und ist aber Dreh- und Angelpunkt bei
solchen Fällen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gc
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 725

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Palästinensischer Flüchtling....Hilfe!
Antwort #6 - 03.12.2005 um 22:42:29
 
wenn der herkunftsstaat (libanon) sich generell weigert, eine bestimmte personengruppe (palästinenser) zurückzunehmen, ist diese situation vom betroffenen nicht zu verteten und das "vertretenmüssen" dann auch keine frage des einzelfalles mehr. im einzelfall zu klären ist ggf. nur, ob der betroffene tatsächlich palästinenser ist. wenn er in hinblick auf die erwartete AE nach § 25 V den DDV von der lib. botschaft bekommen hat, ist diese frage jedoch geklärt.
so sieht das jedenfalls die berliner ausländerbehörde in besagter weisung.

gc
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Palästinensischer Flüchtling....Hilfe!
Antwort #7 - 03.12.2005 um 22:44:59
 
gc schrieb am 03.12.2005 um 22:42:29:
ob der betroffene tatsächlich palästinenser ist.

Eben DAS klären WIR HIER sicher nicht!  Cool

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gc
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 725

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Palästinensischer Flüchtling....Hilfe!
Antwort #8 - 04.12.2005 um 00:15:34
 
fons schrieb am 03.12.2005 um 22:44:59:
Eben DAS klären WIR HIER sicher nicht!  Cool


Damit unterstellst du, dass der Fragesteller lügt.
Und das bringt uns hier nicht weiter.

gc
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Palästinensischer Flüchtling....Hilfe!
Antwort #9 - 04.12.2005 um 00:18:58
 
Ich unterstelle absolut nix.

Im Gegensatz zu dir  Griesgrämig

P.S.

solche postings wie deine.. motivieren mich super.. danke!

manchmal frag ich mich schon .. why tu ich das all???

Änderung:
die Ursprungsfrage lautete:
Kann man (fons: wer ist man?) mit einen libanesischen Reisedokument für palästinensische Flüchtlinge in den Libanon
abgeschoben werden oder braucht man da schon einen libanesischen Nationalpass?

und daraus war NULL bewiesen wer wo was ist/war! ja?

ich sag hier nix mehr.. amen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Tita1983
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Nie aufgeben!


Beiträge: 22
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Palästinensischer Flüchtling....Hilfe!
Antwort #10 - 04.12.2005 um 22:32:22
 
Hallo Leute,

erstmal vielen Danke für die Antworten. Übrigens fons ich habe das nicht böse aufgegriffen, im Gegenteil du hast recht, ich habe ja auch nichts weiter über die Person gesagt.
Er ist seit 1990 hier in Deutschland und er ist nun 21 Jahre alt. Wir leben in Hessen und die Ausländerbehörde weiß, dass er ein Reisedokument für Palästinenser aus dem Libanon hat, sie verlangen jedoch, dass er sich um einen libanesischen Nationalpass bemüht. Daher frage ich mich warum sie ihn nicht mit dem Reisedokument abschieben, wenn die das wollen? Er hat auch ne Jugendstraftat auf dem Konto mit 3 Jahren Bewährung ( war vor 4 Jahren, die Geschichte).
Unser Anwalt meinte er geniesst besonderen Ausweisungsschutz, weil er nicht vom Staat lebt, schon seit er Kind ist hier in BRD ist und weil er mit Familienmitgliedern in einer Wohngemeinschaft lebt, die die deutsche Staatsangehörigkeit haben.

Liebe Grüße
Zum Seitenanfang
  
Tita1983  
IP gespeichert
 
gc
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 725

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Palästinensischer Flüchtling....Hilfe!
Antwort #11 - 07.12.2005 um 19:56:06
 
zur Sache:

Die Anforderung der Ausländerbehörde an einen Palästienser aus dem Libanon, der ja nur deshalb, weil er Palästineser ist, von den libanesischen Behörden das entsprechendes Dokument erhalten hat, sich stattdessen eine libanesischen Nationalpass zu besorgen, ist m.E. völlig abwegig. Dies würde im Ergebnis ja eine Einbürgerung beinhalten, für die - zumal während eine langjährigen Auslandsaufenthaltes - wohl kaum eine rechtliche Grundlage bestehen dürfte.

Folglich dürfte ein Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis bestehen, zumindest nach § 25 V, soweit nicht die Voraussetzungen für einen besseren Status vorliegen. Soweit ein Ausweisungsgrund oder eine bestandskräftige Ausweisung vorliegt, ist diese Frage natürlich gesondert zu püfen, sollte m.E. aber - wenn der Aufenthalt absehbar unter keinen Umständen beendet werden kann - zumindest nicht auf Dauer einer Aufenthaltserlaubnis entgegenstehen, vgl. dazu § 5 Abs. 3 "kann hiervon (Erteilungsvoraussetzung kein Ausweisungsgrund) abgesehen werden" sowie § 25 V AufenthG: "abweichend von § 11 Abs. 1 (Erteilungsverbot bei bestandskräftiger Ausweisung)".

zur Diskussion hier:

Lieber Fons, ich habe die Frage so verstanden, dass sie sich auf einen Palästiensener aus dem Libanon bezieht (der deshalb das entsprechende Personaldokument besitzt), und darauf bezogenene ausführliche inhaltlich begündete Antworten gegeben. Diese hast Du nach wenigen Minuten und offensichtlich ohne das von mir zur Begründung angeführte Dokument zu lesen - mehrfach -  mit wenigen Worten als abwegig qualifiziert. Du wüsstest ja nicht, ob es wirklich um einen Palästinenser geht.

Ich finde es ärgerlich, meine Antworten derart abzuqualifizieren. Klar, auf einen Mexikaner aus den USA passen sie nicht, das war aber auch nicht gefragt. Und darum zu "beweisen", ob der gefragte Sachverhalt der Wahrheit entspricht, kann es in einem Internetformum nicht gehen.

gc

Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
wichtel
Experte
****
Offline


ABH' ler sind auch nur
Menschen


Beiträge: 181

32825 Blomberg, Germany
32825 Blomberg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Palästinensischer Flüchtling....Hilfe!
Antwort #12 - 07.12.2005 um 20:12:23
 
Tita1983 schrieb am 04.12.2005 um 22:32:22:
Unser Anwalt meinte er geniesst besonderen Ausweisungsschutz, weil er nicht vom Staat lebt, schon seit er Kind ist hier in BRD ist und weil er mit Familienmitgliedern in einer Wohngemeinschaft lebt, die die deutsche Staatsangehörigkeit haben.


Dazu würden mich noch ein paar Punkte interessieren.
Du sprichts von einer Abschiebung in den Libanon; auf der anderen Seite lebt er mit deutschen Fam.-ang. in häuslicher Gemeinschaft.
Existiert eine Ausweisung wegen der Jugenstrafe? oder läuft da derzeit ein entsprechendes Verfahren?
Wenn Fam.-ang. deutsch sind, was für ein Aufenthaltsrecht hat er aktuell?

Zumindest aus den bisherigen Postings in diesem Tread ( hab ich da irgendetwas überlesen oder fehlt mir ein Querbezug zu eienm anderen Tread ?) fehlt mir der Hintergrund der Ausreisepflicht.
Zum Seitenanfang
  

Meine Postings sind persönliche Stellungnahmen. Sie sind keine Rechtsberatung und sollen & können diese nicht ersetzen.&&&&
 
IP gespeichert
 
Tita1983
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Nie aufgeben!


Beiträge: 22
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Palästinensischer Flüchtling....Hilfe!
Antwort #13 - 08.12.2005 um 20:23:55
 
Hallo Wichtel,

seine Familie hat schon die deutsche Staatsbürgerschaft und er soll wegen der Jugendstrafe 3 Jahre auf Bewährung abgeschoben werden.Und das Verfahren läuft gerade.

MfG
Zum Seitenanfang
  
Tita1983  
IP gespeichert
 
Tita1983
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Nie aufgeben!


Beiträge: 22
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Palästinensischer Flüchtling....Hilfe!
Antwort #14 - 08.12.2005 um 20:32:48
 
achso und er hat ne aufenthaltserlaubnis die im Februar abläuft.
Zum Seitenanfang
  
Tita1983  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema