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ausstellung von duldung ok`? (Gelesen: 54.789 mal)
dagobu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #105 - 02.06.2006 um 12:43:01
 
Hi Asalty,
sorry dass ich dir nicht antworten kann. Ich hab das Gefühl, dass jetzt hier im Board genau das passiert, was in der freien Welt eben auch dauernd passiert. Verschiedene Fachleute reden über verschiedene Paragraphen und Anwendungsrichtlinien und sind sich uneinig. Ich hab mal wieder den Faden verloren.
Tröstende Grüße
Dago
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asalty
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #106 - 02.06.2006 um 13:08:25
 
hi dago...
geht mir genauso.....und ich dachte in diesem forum werden fragen beantwortet? Aber ich habe das gefühl dass meine beiträge dauernd ignoriert werden......und ich erwarte jetzt einfach mal antworten denn ich bin langsam am ende....
danke für deinen trost...die obigen worte sind an die "fachleute" gerichtet.

ein schönes we
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Wer kämpft kann verlieren,&&wer aber nicht kämpft hat schon längst verloren
asalty68  
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #107 - 02.06.2006 um 13:20:21
 
Öhm... der thread hat über 100 Postings! Da sag einer, es gibt keine
Antwort  unentschlossen

Evtl. kann mal jemand dem noch was unklar ist das auf nen Nenner
bringen, eben was denn noch unklar ist!
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #108 - 02.06.2006 um 13:37:28
 
asalty schrieb am 02.06.2006 um 13:08:25:
hi dago...
geht mir genauso.....und ich dachte in diesem forum werden fragen beantwortet? Aber ich habe das gefühl dass meine beiträge dauernd ignoriert werden......und ich erwarte jetzt einfach mal antworten denn ich bin langsam am ende....
danke für deinen trost...die obigen worte sind an die "fachleute" gerichtet.

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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #109 - 02.06.2006 um 13:46:30
 
asalty schrieb am 02.06.2006 um 13:08:25:
hi dago...
geht mir genauso.....und ich dachte in diesem forum werden fragen beantwortet? Aber ich habe das gefühl dass meine beiträge dauernd ignoriert werden......und ich erwarte jetzt einfach mal antworten denn ich bin langsam am ende....
danke für deinen trost...die obigen worte sind an die "fachleute" gerichtet.

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asalty



Hi,
Ich frage mich in diesem Thread langsam sowieso, um wen es
nun geht, asalty, oder dete?

Und bei so einer Frage...
Zitat:
Wer kann mir also sagen was wir tun können? Pflichten haben wir...aber keine Rechte?????????????

...fällt mir nicht viel ein.
Wenn es zu lange dauert, sollte der Anwalt helfen. Ggf. mit dem
Vorgesetzten sprechen, tausend mal im Forum gesagt. War in
Deiner Antwort #95 irgendwas neues, was noch nicht besprochen
war (ausländerrechtlich)?

Und ansonsten kann ich nur emfpfehlen, konkrete Fragen sach-
lich zu stellen. Schmückendes Beiwerk ist nicht erforderlich, auch
wenn es verständlich ist. Ich habe jedenfalls keine Lust mir 30
Zeilen blabla durchzulesen und mir den fachbezogenen Teil
herauszusuchen (der oftmals noch nicht mal vorhanden ist, ge-
rade in diesem Thread hier).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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dete
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Antwort #110 - 02.06.2006 um 15:48:59
 
hallo,ich muss mich doch nochmal dazu melden.
ja,in diesen tread ging es ursprünglich um mich bzw. meinen schwiegersohn.
aber eigentlich ist für uns der stress seit 9.mai vorbei,was ich hier auch mitgeteilt habe.
das sich andere fragestellungen dazugesellt haben,ist mir aber irgendwo verständlich,es sind ähnlich gelagerte fälle . und wer ,, am ertrinken ist,greift nach jeden strohhalm"!!
und zur zeit bin ich wahrscheinlich dieser"strohhalm",weil er zeigt,das eine abh durchaus auch positiv entscheiden kann.

auch wenn man apfel und birne nicht vergleichen soll,mach ich es jetzt doch mal,denn die parallelen sind vorhanden.
hier in diesem tread sind inzwischen 4 fälle durcheinander,asalty,dagubo,dete und kellerbube.

alle haben die gleiche vorgeschichte

-alle haben sie ein deutsches kind mit einem ausländer
-alle papas waren vor der geburt illigal in deutschland
-alle haben vaterschaft anerkannt und geteiltes sorgerecht

worin besteht der unterschied?

-einer hat nichtmal eine duldung
-einer hat inzwischen eine duldung
-einer aufenthalt nach § 25 
-einer hat inzwischen eine aufenthaltserlaubnis nach §28

und dass ist es,was ich nicht verstehe.es beweisst,das die abh einen ermessensspielraum haben und diesen auch nutzen können.im negativen wie im positiven sinn,oder nicht?

natürlich können die einzelnen fälle nicht hier im forum gelöst werden,das ist klar.und wenn einzelne mitarbeiter von verschiedenen abhs nicht auf einen nenner kommen,beweist das für mich persönlich,das das gesetz in manchen punkten nicht eindeutig ist und somit auslegungssache ist.
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Antwort #111 - 02.06.2006 um 17:56:13
 
Saxonicus schrieb am 02.06.2006 um 13:37:28:
Du hast Dich mit Deinen Fragen in einen bestehenden Themenstrang eingeklinkt. Das führt natürlich zu einem Kuddelmuttel.
Eröffne doch einfach ein neues Thema, dann wirst Du auch konkrete Antworten auf Deine Fragen erhalten, aber so gibt es nur ein Durcheinander.



ich hatte schon längst ein thread eröffnet.....finde es nicht....und nochmals ein neues mit meinem alten thema ist vielleicht nervtötend....deshalb schreibe ich hier, wo wir alle doch nur das selbe wollen.....

liebe grüsse
asalty
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Antwort #112 - 02.06.2006 um 18:07:02
 
wenn gewünscht kann ich eigenes thread eröffnen....alledings sind die entstehenden fragestellungen betreffend dete, dago und mir fast identisch....und gewünscht wird also, dass wir unerwünschtes BEIWERK weglassen?! Nicht gerade feinfühlig. Wenn ich bei der ABH vorspreche werde ich auch nicht nur fakten kundtun sondern auch meine gefühle...aber ok...wenn es so gewünscht wird:

FRAGEN:

1. Unser Anwalt sagte, wir haben keinen Rechtsanspruch auf AE auch nicht wegen des deutschen kindes....im vordergrung steht die illegalität. Er sagt aber auch, die ABH kann, wenn sie möchte, eine AE ausstellen...aber wenn sie nicht möchte....muss sie es auch nicht. Das hört sich für mich absolut widersprüchlich an. Handelt es sich hier also um Ermessensentscheidungen? Kann es also sein, dass derselbe fall in der einen abh positiv entschieden wird und in einer anderen abh allerdings negativ? Was ist denn das für eine Gesetzgebung?

2. Natürlich muss der Anwalt was tun, wenn es so lange dauert. ICH möchte aber wissen, was er tun kann...bzw. was wir tun können....um den Fortgang zu beschleunigen, denn verärgern wollen wir die ABH auch nicht.

3. Ausserdem war eine meiner fragen, ob ich auch hier in unserer ABH vorsprechen könne, denn die sachbearbeiterin der ARGE hat mir dazu geraten, nachdem ich ihr unseren Fall geschildert hatte und nachdem mir von ihr auch schon geld gekürzt wurde. Würde es etwas bringen oder werden wir kurzerhand wieder an die andere abh verwiesen?

4. eine meiner fragen war auch, welche vorgehensweise besser ist...sich persönlich um alles zu kümmern, oder mit einem anwalt.

5. die letzte frage ist, warum wir schon pflichten haben...aber keine rechte bekommen? Darf sich die abh so lange zeit lassen?

gruss
asalty
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Antwort #113 - 02.06.2006 um 18:35:27
 
Mick schrieb am 02.06.2006 um 13:46:30:
Ich habe jedenfalls keine Lust mir 30
Zeilen blabla durchzulesen und mir den fachbezogenen Teil
herauszusuchen (der oftmals noch nicht mal vorhanden ist, ge-
rade in diesem Thread hier).


.....nicht nett....denn für die betroffenen ist es kein blablabla werde mich aber in zukunft zurückhalten.... hä?
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Antwort #114 - 02.06.2006 um 19:18:52
 
asylty,
Fragen 2-4 sind im Grunde die gleichen. Ist der RA gut, hilfts wohl immer. Selber hingehen ? - keine Ahnung. Wie lange die ABH brauchen darf, hängt vom Problem ab, Deine finanziellen Probleme interessieren dort normalerweise niemanden.
Du gibst immer zu wenig genaue Infos. Dein Freund hatte doch mal eine Duldung in einer anderen Stadt? Dann war er damals nicht rinfach illegal. Stimmten damals seine Angaben über seine Identität? Hatte er einen Pass? Er hält sich jetzt wohl bei Dir auf, wo ist er denn jetzt pol. gemeldet? Wie erreichen ihn amtliche Schreiben? Welche Anträge hat Euer Anwalt denn gestellt und wie wurden die beschieden - oder hat er immer nur telefoniert? Hat Dein Freund Strafanzeigen, Vorstrafen, wurde seine Ausweisung verfügt, war er schon mal abgeschoben worden, hat er ein Asylverfahren durchlaufen, hatte er schon mal Aufenthalt, warum bekam er eine Duldung? Welche ABH bearbeitet die Sache jetzt?

o.k., solche Fragen sind nicht feinfühlig, nicht nett, und sie haben überhaupt gar nichts mit Deiner Gefühllage zu tun. Die ist eben ein ganz anderes Thema, das kann man auch besprechen mit denen, die es interessiert.
Die Fälle dete, kellerbube, dagobu und Deiner sind in wichtigen Punkten mit Sicherheit nicht gleich. Wenn sie verschieden behandelt werden, kann das daran liegen und muss nicht Willkür sein, kann aber auch an verschiedener Auslegung der Rechtslage liegen.
Dass man von den rechtlichen Problemen und den Folgen in einem solchen Fall überfordert und entnervt ist, ist kein Wunder. Deshalb übergibt man das ja einem hoffentlich guten Anwalt.
Wenn Du aber selber einige Punkte besser verstehen willst, auch um zu verstehen, was Dein Anwalt tut, musst Du selber was dafür tun und z.B. hier den Sachverhalt präzise schildern. Wenn Du das schaffst, mach damit einen neuen Beitrag auf. Diesen hier kann keiner mehr lesen.
thom
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Antwort #115 - 02.06.2006 um 19:39:24
 
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Antwort #116 - 02.06.2006 um 19:55:08
 
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Antwort #117 - 03.06.2006 um 01:55:12
 
asalty schrieb am 02.06.2006 um 18:35:27:
.....nicht nett....denn für die betroffenen ist es kein blablabla werde mich aber in zukunft zurückhalten.... hä?



Hi asalty,
ich weiß, dass das nicht nett war. Aber irgendwann müssen wir
mal auf den Pfad zurückkommen, den wir uns hier auf die Fahne
geschrieben haben. Und der Pfad betrifft die Behandlung von
Rechtsfragen. Ich bin nochmal nicht nett, sorry
*
:
Platz für Gefühlsduseleien haben wir im Userforum.



*

Das "sorry" ist ernst gemeint. Ich habe das größtmögliche Ver-
ständnis für die Probleme, ich weiß aber auch, dass wir auf dieser
Ebene keinen cm weiter kommen. Es spielt rechtlich schlicht keine
Rolle. Ich bin einfach mal ehrlich und sage, dass ich keine Lust
(mehr) habe, mir diese "Duseleien" ständig durchzulesen. Wenn ich
den ersten duseligen (nicht dusseligen) Satz im Posting durchlese,
schalte ich ab.
Wenn Jemand moralische Unterstützung braucht, empfehle ich
die Nutzung der KM, der eMail, des Userforums - wenn das alles
nicht reicht, dann auch gerne www.binational-in.de
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #118 - 03.06.2006 um 11:06:46
 
@mick
wenn jemand eine AE hatte, untertauchte und später woanders mit Kind im familiärer Lebensgemeinschaft wieder auftaucht, welche ABH ist dann zuständig?

Wie kann die neue ABH ins Spiel kommen, wenn keine pol. Anmeldung möglich ist und man in den Zuständigkeitsbereich der alten wegen Lebensgemeinschaft nicht zurück will/kann?
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Antwort #119 - 03.06.2006 um 12:09:30
 
thom schrieb am 03.06.2006 um 11:06:46:
@mick
wenn jemand eine AE hatte, untertauchte und später woanders mit Kind im familiärer Lebensgemeinschaft wieder auftaucht, welche ABH ist dann zuständig?


Hi thom,
die Zuständigkeit liegt bei der Behörde, in deren Bereich der ge-
wöhnliche Aufenthalt ist. Das ist die ABH, wo er in familiärer LG
wieder "auftaucht". Das gilt völlig unabhängig von irgendwelchen
melderechtlichen Vorgängen.
In der Praxis wird es vermutlich zu Problemen kommen, wenn keine
Anmeldung da ist, da zweifelt eine ABH den tatsächlichen Aufent-
halt sicher an.
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