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Übertragung der AE in neuen Pass (Gelesen: 1.998 mal)
Thilo
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05.10.2005 um 16:09:02
 
Wir sind verheiratet und haben 2 Kinder. Bin im Ausland beschäftigt, während meine Frau (Ausländerin) mit den Kindern in Deutschland wohnt. Ihr Pass war voll mit Visa und Stempel und musste getauscht werden. Das geht am schnellsten, wenn sie in ihr Heimatland reist (Central Asia). Dort bekommt sie den Pass, muss den alten abgeben und geht mit der Kopie des alten Passes und der der gültigen AE zur Botschaft für das Wiedereinreisevisum. Die meinen nun, dass sie erst mal die Zustimmung der Ausländerbehörde brauchen und ... das dauert! Meine Frau sitzt nun mit Kleinkind (Kind ist Deutscher) und wartet. Wie lange kann das dauern? Ist es Schickane oder rechtens? In der Botschaft wissen alle, dass sie rechtmässig in Deutschland wohnt. Was ist eine "angemessene Wartezeit" für die Rückreise nach Hause. Wer hat Erfahrung?
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thilro  
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Antwort #1 - 05.10.2005 um 16:33:21
 
Woher soll die Botschaft denn wissen, daß der Aufenthalt Deiner Frau in Deutschland rechtmäßig ist? Einen Nachweis darüber besitzt Deine Frau zur Zeit nicht und abschließend beurteilen kann das auch nur die zuständige ABH. Die Vorgehensweise der Botschaft ist deshal nicht zu beanstanden. Normalerweise wird die Zustimmung der ABH in solchen Fällen aber nicht im Rahmen eines regulären und zeitaufwendigen Visaverfahrens eingeholt sondern sozusagen auf dem kleinen Dienstweg: die Botschaft faxt eine entsprechende Anfrage an die zust. ABH, die wirft einen kurzen Blick in die Akte Deiner Frau und faxt ihre Zustimmung kurzfristig an die Botschaft. Die erteilt dann das Visum und nach der Rückreise wird der ursprüngliche Aufenthaltstitel in den neuen Paß übertragen. Es gibt aber möglicherweise unterschiedliche Bearbeitungsweisen und weil auch die Faxverbindungen in manche Länder nicht immer zuverlässig sind kann es bis zur Visaerteilung schon mal eine Zeit dauern. Ohne Zustimmung der ABH darf die Botschaft jedenfalls kein Visum erteilen.
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Thilo
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Antwort #2 - 05.10.2005 um 16:51:31
 
Vielen Dank! 
Die Botschaft kennt die Sache, da sie vor 3 Jahren von dort ausgereist ist. Ausserdem hat sie Passkopie mit Kopie der AE vorgelegt. Allerdings wenn das die Vorschriften sind, müssen wir warten, obwohl die Frage nach den "angemessenen" Wartezeiten bei Beamten immer "erfrischende" Reaktionen auslöst.
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thilro  
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Antwort #3 - 05.10.2005 um 18:26:12
 
Trotzdem könnten ja theoretisch inzwischen Gründe vorliegen, die die Verweigerung des Visums rechtfertigen würden, deshalb muß eben die Zustimmung eingeholt werden. Viel Glück für eine baldige Erledigung Zwinkernd
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 05.10.2005 um 20:51:19
 
@ thilo : technischer Hinweis:

bitte etwas Geduld beim Absenden des postings. Manchmal dauert
das etwas. Nicht gleich nochmal klicken. Ich hab die beiden anderen
gleichlautenden postings gelöscht  tippse

Soll kein Vorwurf sein  Zwinkernd
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