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Personenstandswesen; hier EFZ aus Albanien (Gelesen: 2.232 mal)
ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Personenstandswesen; hier EFZ aus Albanien
13.09.2005 um 13:17:02
 
Die nachfolgende Auskunft wurde durch das BMI am 16.8.2005 erteilt:


Zitat:
Die seit September 2004 von Albanien aufgrund des Regierungsdekrets Nr. 828 vom 11. De-zember 2003 ausgestellte und als Muster beigefügte Urkunde Çertifikatë për Lidhje Martese erfüllt die Anforderungen an ein Ehefähigkeitszeugnis im Sinne von § 1309 Abs. 1 BGB und ist für den Nachweis der Ehefähigkeit vor deutschen Standesämtern als ausreichend anzusehen. Diese Entscheidung ergeht in Absprache mit dem Bundesministerium der Justiz. § 166 Abs. 4 der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden (DA) werde ich bei der nächsten Bekanntgabe von Änderungen entsprechend ergänzen.

Hinsichtlich der Anerkennung des albanischen Ehefähigkeitszeugnisses weise ich darauf hin, dass Deutschland die Mängel im albanischen Urkundenwesen für gravierend hält und gegen den Beitritt Albaniens zum Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation Einspruch eingelegt hat. Das Çertifikatë për Lidhje Martese sollte im Übrigen nicht mit der als Ersatz für eine internationale Geburtsurkunde ausgestellten Bescheinigung  Çertifikatë Lindjeje  verwechselt werden, das einer Ledigkeitsbescheinigung gleichkommt und insoweit nicht die Voraussetzungen an ein Ehefähigkeitszeugnis im Sinne von § 1309 Abs. 1 BGB erfüllt.


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