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Heirat Ausland, Anerkennung  in D (Gelesen: 3.957 mal)
angiesaar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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07.09.2005 um 08:52:10
 
Hallo zusammen,

ich (Deutsche) habe in Algerien meinen algerischen Mann standesamtlich geheiratet (Urkunde wurde schon auf dem üblichen Wege Innen/Außenministerium/Deutsche Botschaft legalisiert, Visumsverfahren ist schon etwa "in der Mitte"). Leben werden wir dann in Deutschland. Ich bin inzwischen schon wieder hier, mein Mann ist noch dort und kommt nach, sobald das Visum erteilt wird.
Frage: Was genau müssen wir machen, damit die Ehe hier auch normal anerkannt wird und wir hier beide als miteinander verheiratet gelten und auch so gemeldet und eingetragen sind? D.h. damit auch Arbeitgeber, Finanzamt, Versicherungen, Behörden, Vermieter etc. offiziell informiert werden können.
Auf Anfrage sagte die Dame auf dem Standesamt, wir wären automatisch auf der ganzen Welt verheiratet. Anlage eines Familienbuches könnten wir machen, müssten aber nicht.
Diese Auskunft wundert mich sehr, denn das Finanzamt möchte ja sicher mehr als nur die mündliche Erklärung, dass man irgendwo auf der Welt geheiratet hat. Auch muss ja irgendwie eine Pflicht bestehen, sich als verheiratet zu melden, damit man hier nicht mehr als ledig gilt.
Also: Was ist empfehlenswert? Wohin sollte man überall gehen, was beantragen und mit welchen Papieren in welcher Form?

Ronny, Abu etc: Hiiiilfeee Zwinkernd

Liebe Grüße
Angie
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 07.09.2005 um 09:17:23
 
Zitat:
Anlage eines Familienbuches könnten wir machen, müssten aber nicht.


Hallo Angie,

schon klar dass sich der Standesbeamte nicht darum reißt, ist ja Arbeit für ihn. Zwinkernd

Erstmal Glückwunsch zur Eheschließung .

Ich empfehe trotz aller Widrigkeiten das FamBuch anzulegen. Was viele unterschätzen ist die Tatsache, dass damit eine inländische Urkunde vorliegt, die eine andere Beweiskraft (§ 61 PStG) hat, als die einer ausländischen. Zudem können jederzeit mehrsprachige Auszüge aus dem FamBuch (sog int. Heiratsurkunde) ausgestellt werden.

Ansonsten hat jede Stelle anhand der ausländischen Urkunde eigenständig zu prüfen, ob sie die Eheschließung "anerkennt" oder nicht. Dabei sollte eben nicht unterschätzt werden, dass man (andere Stellen) allgemein der Prüfungskompetenz des deutschen Standesbeamten mehr traut, als der ordnungsgemäßen  Beurkundung eines ausländischen Standesbeamten.

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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angiesaar
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Abwarten und Tee trinken!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 07.09.2005 um 10:25:45
 
Hallo Ronny,

danke schonmal!  :blum
Ist also mit Anlage des Familienbuches "unsere Ehe hier anerkannt"?
Brauchen wir ausser Heiratsurkunde und unseren Geburtsurkunden noch ein anderes Dokument für die Anlage des Familienbuches? (ich habe eine Abstammungsurkunde aber er nicht, hat nur eine Geburtsurkunde)

Wird, falls wir eine Namenserklärung abgeben, auch irgendwas geprüft oder unsere Ehe anerkannt oder nehmen die Standesbeamten den Namenswunsch einfach "nur" entgegen? Kann man, wenn man jetzt gemeinsam den Familiennamen bestimmt, auch später noch den eigenen Namen ändern? (wir wollen gleich seinen Namen als Familiennamen eintragen, ich behalte meinen noch ne Weile und nehme seinen evtl. später mal an, z.B. bei Nachwuchs oder so) geht das?

Hat man gegenüber dem Einwohnermeldeamt eine Pflicht, die Personenstandsänderung innerhalb einer bestimmten Frist zu melden? Sonst würde ich warten, bis mein Mann kommt und die legalisierte Urkunde mitbringt. Die schickt man so ungern mit der Post.

Danke im voraus! Smiley
Angie
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ronny
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 07.09.2005 um 10:35:40
 
Hallo Angie,

Zitat:
Ist also mit Anlage des Familienbuches "unsere Ehe hier anerkannt"?


Ja, die notwendigen Urkunden und Nachweise sprich bitte mit dem Standesamt ab.

Zu der Namensführung:

Es gibt nur ent- oder weder. Getrennte Namensführung, d.h. jeder behält seinen. Kann dann später in einen Ehenamen geändert werden. Oder eben sofort einen Ehenamen, dann aber ab dem Tag der Wirksamkeit der Erklärung. Sollte dann sinnvollerweise mit dem Familienbuch zusammen erledigt werden.

Wann Du den Familienstand änderst ist zwar nicht egal, aber auf ein paar Tage kommt es sicher nicht an, zumal ja noch die Nachweise vorgelegt werden müssen.

Grüße
Ronny Zwinkernd

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Abu
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Antwort #4 - 07.09.2005 um 11:31:37
 
Zitat:
Frage: Was genau müssen wir machen, damit die Ehe hier auch normal anerkannt wird und wir hier beide als miteinander verheiratet gelten und auch so gemeldet und eingetragen sind? D.h. damit auch Arbeitgeber, Finanzamt, Versicherungen, Behörden, Vermieter etc. offiziell informiert werden können.
Auf Anfrage sagte die Dame auf dem Standesamt, wir wären automatisch auf der ganzen Welt verheiratet. Anlage eines Familienbuches könnten wir machen, müssten aber nicht.
Diese Auskunft wundert mich sehr, denn das Finanzamt möchte ja sicher mehr als nur die mündliche Erklärung, dass man irgendwo auf der Welt geheiratet hat. Auch muss ja irgendwie eine Pflicht bestehen, sich als verheiratet zu melden, damit man hier nicht mehr als ledig gilt.
Also: Was ist empfehlenswert? Wohin sollte man überall gehen, was beantragen und mit welchen Papieren in welcher Form?


Unabhängig von der Anlage eines Familienbuchs (was evtl. Monate dauern kann) solltest Du unmitterbar nach der Einreise Deines Mannes folgendes tun:

1. Meldestelle: Anmelden Deines Mannes, Änderung des Familienstandes in Deiner Lohnsteuerkarte. Benötigte Unterlagen: Reisepasses Deines Mannes, Heiratsurkunde (legalisiert und übersetzt).

2. ABH (evtl. rechtzeitig vorab Termin geben lassen!): Beantragung der Aufenthaltserlaubnis. Benötigte Unterlagen: Die Unterlagen aus dem Visumsverfahren plus Meldebescheinigung.

3. Ggf. Gesetzl. Krankenkasse: Anmeldung zur Familienversicherung. Benötigte Unterlagen: Reisepass, Heiratsurkunde, evtl. Meldebescheinigung

Zusätzlich solltest Du mal mit der zuständigen Versicherung checken, ob Dein Mann automatisch in Deine Privat-Haftpflichtversicherung reinrutschst oder Du die Heirat anzeigen mußt.

Abu
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angiesaar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 07.09.2005 um 12:58:50
 
WOW herzlichen DANK! [beifall=beifall.gif]
Kurze Rückfrage: Welche Unterlagen aus dem Visumsverfahren? Kriegt man denn die Unterlagen aus dem Visumsverfahren "ausgehändigt", wenn die Sache abgeschlossen ist? Müssen wir z.B. eine oder sogar mehrere weitere Abschriften der Heiratsurkunde legalisieren lassen oder bekommt man die aus dem Visumsverfahren zurück und kann sie hier mehrfach vorlegen?
Neugier: Was genau dauert denn lange bei der Anlage eines Familienbuches?

Lieber Gruß,  :blum Angie

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