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Anerk. ausl. Scheidungsurt.-Stellungnahme Ex-Partn (Gelesen: 7.346 mal)
buuu
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24.08.2005 um 10:12:15
 
Hallo,

ich habe die doppelte Staatsbürgerschaft und muss mein Kosovo-Scheidungsurteil nun nach dem Verfahren der großen Anerkennung vom OLG Düsseldorf anerkennen lassen.

Ich dachte, dies würde in ein paar Wochen über die Bühne gehen, nun teilte man mir jedoch mit, dass man meiner Ex-Frau Gelegenheit gegeben habe, sich zu dem Urteil zu äußern.

Meine Ex-Frau lebt im Kosovo und erstens bin ich nicht so überzeugt davon, dass mit der Postzustellung alles glatt verläuft und zweitens kann ich es nicht verstehen, dass Entscheidungen über MEIN Leben von den Launen meiner Ex-Frau abhängig sein sollen? Was wenn Sie gerade Lust dazu hat, dem OLG-Schreiben zu antworten und zu sagen, sie hätte nie was von diesem Urteil gehört?

Ich finde es ehrlich gesagt eine Unverschämtheit vom OLG, aber was soll ich machen? Die Dame, die meinen Fall bearbeitet liegt bei Frostbeuligkeitsgrad -20°C!!!

Nun haben sich im Kosovo auch die Straßennamen geändert und die erste Adresse meiner Ex, die ich beim Standesamt genannt habe war nicht mehr gültig. Habe nun die richtige Adresse an das OLG weitergegeben und... ich bereue es, nachdem ich eine Nacht drüber geschlafen habe. Was ist denn, wenn ich nicht weiss, wo die Ex lebt? Was will das OLG dann machen?

Naja... hat den jemand von euch Erfahrung mit diesem Thema gemacht?

Danke im Voraus...

Buuu!
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ronny
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Antwort #1 - 24.08.2005 um 10:18:14
 
Zitat:
Ich finde es ehrlich gesagt eine Unverschämtheit vom OLG, aber was soll ich machen?


Ich finde es ehrlich gesagt unverschämt über etwas zu urteilen dessen Hintergrund ich nicht beurteilen kann. Ärgerlich

aber seis drum:

Hier findest Du Hintergrundwissen
Zwinkernd


Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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buuu
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Antwort #2 - 24.08.2005 um 10:58:50
 
Zitat:
Ich finde es ehrlich gesagt unverschämt über etwas zu urteilen dessen Hintergrund ich nicht beurteilen kann. Ärgerlich

aber seis drum:

Hier findest Du Hintergrundwissen
Zwinkernd


Grüße
Ronny Zwinkernd


Hallo Ronny,

danke für die Info. Diese kenne ich jedoch schon. Habe schon versucht mich zu informieren bevor ich gepostet habe.

Das "unverschämt" galt auch nicht der Tatsache, das das Urteil das Anerkennungsverfahren durchlaufen muss, sondern dass es dem "good will" eines Ex-Partners ausgesetzt wird!!!

Gruß,

Buuu!


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ronny
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Antwort #3 - 24.08.2005 um 11:07:39
 
Zitat:
Das "unverschämt" galt auch nicht der Tatsache, das das Urteil das Anerkennungsverfahren durchlaufen muss, sondern dass es dem "good will" eines Ex-Partners ausgesetzt wird


Hi Buu,

kam so nicht rüber.  Zwinkernd

Grundsätzlich ist in einem Gerichtsverfahren jeder der Ehegatten zu hören. Das OLG will nur wissen, ob das in dem Scheidungsverfahren passiert ist. 

Wenn Deine Ex nicht damit einverstanden war oder nachweislich nicht beteiligt wurde, muß das OLG entscheiden, ob ein wesentlicher Grundsatz des deutschen Scheidungsrechts nicht beachtet wurde.
Wäre das der Fall, könnte es passieren, dass die Anerkennung abgelehnt wird. Hiergegen hättest Du wieder das Recht, eine gerichtliche Entscheidung zu beantragen.

Ist halt so im Rechtsstaat.

Ich vermute Du willst neu heiraten? Also hätte das

Zitat:
ich bereue es, nachdem ich eine Nacht drüber geschlafen habe. Was ist denn, wenn ich nicht weiss, wo die Ex lebt? Was will das OLG dann machen?


verweigern wenig Sinn, oder? Denn ohne die Anerkennung bist Du für den deutschen Rechtsbereich nicht geschieden.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #4 - 24.08.2005 um 11:23:08
 
Hallo Ronny,

war natürlich so gemeint. Dachte es wäre klar...

"...kann ich es nicht verstehen, dass Entscheidungen über MEIN Leben von den Launen meiner Ex-Frau abhängig sein sollen? Was wenn Sie gerade Lust dazu hat, dem OLG-Schreiben zu antworten und zu sagen, sie hätte nie was von diesem Urteil gehört?

Ich finde es ehrlich gesagt eine Unverschämtheit vom OLG..."

Ich verstehe auch, dass jeder zu hören ist, aber das wurden wir ja und mich verdutzt halt, dass es nun so einfach sein könnte für meine Ex-Frau, nach einem 2 1/2-jährigen Scheidungsverfahren mit einer einer einfachen Lüge mir die Anerkennung zu verbauen, während SIE im Kosovo oder sonstwo jederzeit heiraten kann mit diesem Urteil.

Und mit Verweigern ist gemeint, dass ich sage, ich weiss nicht wo sie lebt. Muss ich das wissen...? Was ist wenn nicht?

Ich finde es trotzdem merkwürdig alles. Die können doch bei Gericht im Kosovo fragen, ob das Urteil echt ist. Habe sogar eine Apostille drauf machen lassen. Gilt jetzt das "ausländische Wort meiner Ex" mehr als ein ausländisches Gerichtsurteil und eine Apostille?

Gruß,

Buuu!
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Antwort #5 - 24.08.2005 um 11:35:54
 
Zitat:
Gilt jetzt das "ausländische Wort meiner Ex" mehr als ein ausländisches Gerichtsurteil und eine Apostille?


Nein nein, keiner zweifelt die Echtheit des Urteils an.

Aber im Anerkennungsverfahren ist Deine Ex eine Verfahrensbeteiligte da sie  von der Entscheidung des OLG als Verwaltung betroffen ist. Bei der Anerkennung handelt es sich ja nicht um ein Gerichtsverfahren, sondern um eine Verwaltungsentscheidung, die "zufällig" dem OLG als Landesjustizverwaltungsbehörde übertragen wurde.

Im Verwaltungsverfahren sind die von der zu trefenden Entscheidung (Anerkennung) möglicherweise betroffenen Personen anzuhören, da ihre Rechte durch die Anerkennung beeinträchtigt werden .

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #6 - 24.08.2005 um 11:40:04
 
dann hilft also nur warten, warten warten...?

meine verlobte bekommt nämlich kein visum bei der botschaft im kosovo ohne termin zur eheschließung... und den bekomme ich nicht ohne anerkennung... Griesgrämig
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Janna
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Antwort #7 - 24.08.2005 um 23:39:42
 
Zitat:
Und mit Verweigern ist gemeint, dass ich sage, ich weiss nicht wo sie lebt. Muss ich das wissen...? Was ist wenn nicht?


Dann würde vermutlich eine öffentliche Zustellung erfolgen (siehe
hier
und
dort
und
da
)
Das würde aber vermutlich noch viel länger dauern, als wenn Deine Ex-Frau direkt angeschrieben wird und sich (hoffentlich zeitnah) äußert.

Außerdem könnte Dir möglicherweise mangelnde Mitwirkung vorgeworfen werden, wenn herauskommt, dass Du vorsätzlich die Adresse verschwiegen hast.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Antwort #8 - 25.08.2005 um 08:14:25
 
Zitat:
Was ist wenn nicht?


Du hast die Antwort ja selbst gegeben, mit der nächsten Aussage:

Zitat:
meine verlobte bekommt nämlich kein visum bei der botschaft im kosovo ohne termin zur eheschließung... und den bekomme ich nicht ohne anerkennung...


Ohne die Anerkennung Deiner Scheidung bist Du für den deutschen Rechtsbereich nicht geschieden, und kannst darum keine neue Ehe eingehen Zwinkernd

Also solltest Du Dir das mit der Verweigerungshaltung überlegen Zwinkernd
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Antwort #9 - 25.08.2005 um 10:49:55
 
Hallo Janna und Ronny,

vielen Dank für Eure Antworten. Habe die Adresse ja auch schon weitergegeben, nachdem ich sie herausgefunden habe, denn ich habe sie wirklich nicht gekannt.

Mich macht halt nur die Vorstellung sorgen, dass meine Ex-Frau sagen könnte (wenn sie gerade einen schlechten Tag hätte), sie wäre doch gar nicht geschieden... und was dann???

Gruß,

Buuu!
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Antwort #10 - 25.08.2005 um 10:57:59
 
Hi Buuu,

dann wird die Verwaltung beim OLG anhand der Aktenlage entscheiden ob das Urteil anerkannt wird oder nicht. Gegen diesen Bescheid kannst dann Du oder Deine Ex gerichtliche Entscheidung beim OLG als Gericht beantragen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #11 - 25.08.2005 um 12:08:29
 
wowww... dann nochmal vor Gericht?  kopfhau
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chann
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Antwort #12 - 26.08.2005 um 18:01:20
 
Wenn man  das so liesst wird einem wirklich Angst.
Meine Scheidung muss ja auch erst anerkannt und registriert werden.  Beide Deutsche, wohnhaft in der Schweiz  und auch geschieden in der Schweiz.
Aber ich denke doch das es kit der Anerkennung keine Probleme geben sollte,da die Urkunde alles beinhaltet.

Wie lange dauert denn so ein Prozess?

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Antwort #13 - 29.08.2005 um 12:31:24
 
Hallo Chann,

ja, ich habe auch nicht schlecht gestaunt!

Die Anerkennung soll angeblich 4-6 Wochen dauern und eigentlich keine Schwierigkeiten bereiten. Bei mir war (ist) halt das Problem, dass meine Ex-Frau um Stellungnahme gebeten wurde. Und hier stellt sich die Frage, wie diese Stellungnahme (je nach Laune der Ex) aussehen und wie das OLG dies beurteilen wird. Auch dauert es bei mir länger, weil allein die Zustellung in den Kosovo schon dauern wird. Eine eventuelle Zustellung in die Schweiz sollte ja kein Problem sein.

Gruß und viel Erfolg,

Buuu!
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