Zitat:Das "unverschämt" galt auch nicht der Tatsache, das das Urteil das Anerkennungsverfahren durchlaufen muss, sondern dass es dem "good will" eines Ex-Partners ausgesetzt wird
Hi Buu,
kam so nicht rüber.
Grundsätzlich ist in einem Gerichtsverfahren jeder der Ehegatten zu hören. Das OLG will nur wissen, ob das in dem Scheidungsverfahren passiert ist.
Wenn Deine Ex nicht damit einverstanden war oder nachweislich nicht beteiligt wurde, muß das OLG entscheiden, ob ein wesentlicher Grundsatz des deutschen Scheidungsrechts nicht beachtet wurde.
Wäre das der Fall, könnte es passieren, dass die Anerkennung abgelehnt wird. Hiergegen hättest Du wieder das Recht, eine gerichtliche Entscheidung zu beantragen.
Ist halt so im Rechtsstaat.
Ich vermute Du willst neu heiraten? Also hätte das
Zitat:ich bereue es, nachdem ich eine Nacht drüber geschlafen habe. Was ist denn, wenn ich nicht weiss, wo die Ex lebt? Was will das OLG dann machen?
verweigern wenig Sinn, oder? Denn ohne die Anerkennung bist Du für den deutschen Rechtsbereich nicht geschieden.
Grüße
Ronny