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Kann Standesamt helfen? (Gelesen: 5.850 mal)
chann
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kann Standesamt helfen?
23.08.2005 um 13:05:39
 
erst einmal  ein hallo an alle.
möchte im vorfeld sagen das ich begeistert von diesem forum bin.

nun leider muss ich auch mit einem problem beginnen bevor ich fleissig mit poste.

also ich bin ann und 31 jahre alt. verheiratet mit einem pakistaner.

nun zu meinem anliegen.
ich lebe seit ein paar jahre in der schweiz,komme ursprünglich aus D.
ich war schon einmal verheiratet,wir liessen und nun anfang des jahres scheiden nach 3 jahren trennung.
ich wurde in der schweiz geschieden. im april war die scheidung rechtskräftig.
ich bekam eine richterliche urkunde und war officiell geschieden.

im mai fuhren mein mann und ich dann nach pakistan wie geplant.
er studierte hier in der schweiz war seit 2 jahren hier,in dieser zeit lernten wir uns kennen und lieben.

als wir bei der schweizer behörde waren um sein visa zu verlängern,wude uns noch versichert ,er bekäme es 4 wochen später,es sei in arbeit.

als er dann davon sprach das er es eher benötige um zurück zu kehren da wir unsere hochzeit in pakistan durchführen möchten,kam ein paar tage später ein schreiben.in dem stand er müsse das land verlassen,begründung: er hätte ja schon den mastertitel,laos genug studiert,er solle gehen.
aber das geld hatten sie vorher noch genommen ,gebühren bis zum nächsten jahr. (nicht wenig)


so also, wir fanden uns damit ab,das ich nach der hochzeit alleine zurück kehren würde, was ich auch tat.
wir nahmen auch nicht an das es so schwer werden würde wieder zusammen zu kommen.

wir sammelten alle unterlagen die benötigt wurden und gaben alles ab um den nachzug zu beantragen.

soweit  so gut. nun kam ein schreiben,sie sind am bearbeiten,aber bräuchten noch die registrierung  der 2.  ehe aus D.
dachte welche registrierung?

rief dem nach bei einem standesamt in D an. de  herr war sehr nett.
ich schilderte ihm alles und er sagte.
oh, sie hätten ihre scheidung vorher registrieren lassen müssen in D.
vorher könnten sie eigentlich gar nicht heiraten.
ich dachte ich falle am telefon um.
bekam ich doch hier  eine art ledigkeitsbescheinigung, also  das ich geschieden sei. war doch alles  so klar.
und nun ist es das nicht mehr?

der standesbeamte sagte mir,kommen sie einfach mal zu mir,bringen sie alles mit und dann schauen wir mal.
er klang nett, aber kann er helfen?sind es feste gesetze?

ich meine sind nicht die daten der scheidung,die rechtskräftigkeit und das heirstasdatum auf der urkunde entscheidend?
kann man mir diese ehe aberkenne,die registrierung ablehnen.

es war eine grosste  hochzeit mit über 400 gästen.
und er kann nicht nochml die selbe frau heiraten in pakistan,das ist nicht möglich.

möchte nun in kürze zum standesamt fahren und es klären. aber wie sind die aussichten,möchte nur vorgewarnt sein.

und falls sie es nachträglich registrieren,wie lange dauert sowas?liegt es im ermessen des standesbeamten?

brauche wirklich unterstützung,das ganze macht mich alle. kann meinem mann gar nicht sagen was mir der standesbeamte sagte.
er quält sich so durch die trennung, wie ich auch.

hoffe jemand kann mir hier auskunft geben.

lieben dank  ann
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 23.08.2005 um 13:22:24
 
Hallo Ann,

wenn Du zum Zeitpunkt der Scheidung deutsche Staatsangehörige warst, hat der Standesbeamte Recht. Zwinkernd

Derzeit lebst Du in einer nach deutschem Recht zwar möglicherweise gültigen, aber verbotenen Doppelehe. Ob die Ehe in Pakistan wirksam geschlossen wurde und welche Rechtsfolgen der Verstoß gegen das Verbot der Doppelehe  nach pakistanischem Recht hätte, kann ich nicht sagen.

Nach deutschem Recht ist die Doppelehe aufhebbar.

Allerdings kann diese Möglichkeit entfallen, wenn das schweizer Scheidungsurteil hier anerkannt wird. Siehe oben bei den www.info4alien.de/images/top_faq.gif .

Zuständig wäre die Landesjustizverwaltung des Bundeslandes in dem Du Deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Liegt dieser noch in der Schweiz wäre die Landesjustizverwaltung des Landes Berlin zuständig.

Zitat:
Kann Standesamt helfen?


Ja bei der Vorbereitung der Anerkennung der Scheidung. Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

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chann
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Antwort #2 - 23.08.2005 um 13:30:34
 
hallo ronny,
erstmal vielen dank für die schnelle antwort.
ronny liegt es im ermessen des standesbeamten?

oder ist es fact das meine ehe  in pakistan ungültig ist?
mir ist ganz schlecht.
keiner wusste davon in der schweiz, der richter sagte nichts,die gemeide wusste es wohl nicht.

und ich fragte mehrmals ist meine scheidung anerkannt und rechtsgültig?  und bekam ein deutliches  JA

ich glaube das alles nicht.
wie kann ich denn mein mann tu mir zrück holen wenn wir nicht mehr verheiratet sein sollen? so kann ich doch keine nachzug beantragen.

gruss anja
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ronny
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Antwort #3 - 23.08.2005 um 14:06:42
 
Zitat:
ronny liegt es im ermessen des standesbeamten


Hallo Ann,

Nein, die Anerkennung der Scheidung ist keine Ermessensfrage, das steht ja schon in den FAQ erklärt. Rechtsgrundlage ist der Art 7 Familienrechtsänderungsgesetz siehe auch
hier
.

Zitat:
oder ist es fact das meine ehe  in pakistan ungültig ist


Das kann, muß aber nicht sein.
Nur hier eine verbindliche Antwort zu geben setzte den genauen Kenntnisstand Eures Falles voraus, das kann hier nicht geleistet werden. Das hängt von dem anzuwendenden materiellen Eheschließungsrecht Deines Mannes ab (nach welchem Recht in Pakistan geheiratet: Hindu-, Special-, oder Christian- Marriage Act, Muslim Family Law Ordinance etc.),  von IPR-Regelungen und noch einigem mehr.

Das wäre eine Prüfung, die ich hier nicht leisten kann und darf. Da solltet ihr mit dem Standesamt noch Verbindung aufnehmen. Ggf. auch mit der zuständigen Standesamtsaufsicht  auf Kreisebene.

Zitat:
wie kann ich denn mein mann tu mir zrück holen wenn wir nicht mehr verheiratet sein sollen?


Da würde ich mir wirklich erst im worst-case Gedanken zu machen. Notfalls müßte die Eheschließung wiederholt werden.

Grüße
Ronny;-)
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chann
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Antwort #4 - 23.08.2005 um 14:14:10
 
danke dir für die informationen.
also heisst es beten.

werde morgen nach D fahren und mit dem standesbeamten sprechen.
kann nicht mehr warten.

hoffe er  kann mit weiterhelfen.
danke dir,

lieben gruss anja
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lennart
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Antwort #5 - 24.08.2005 um 09:32:17
 
hallo chan, die anerkennung der schweizerischen scheidung für den deutschen rechtsbereich wirkt ex tunc, d.h. auf den zeitpunkt der rechtskraft der scheidung zurück. damit ist dann die zweite ehe nicht mehr aufhebbar und gültig. -so das deutsche recht.
wie das pakistanische recht das sieht, kann ich auch nicht aus dem ärmel beantworten.
gruß -lennart-
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lennart
 
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chann
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Antwort #6 - 24.08.2005 um 09:59:21
 
hallo lennhard....
danke dir sehr für den tipp...
das würde event. bedeuten  das meine ehe gültig ist.
rechtskräftig bin ich seit dem 29.april geschieden laut gerichtsunterlagen.
und verheiratet seit anfang mai.
werde nun den standesbeamten aufsuchen und hoffe auf einen guten ausgang,anderfalls weiss ich nicht weiter.

danke dir.....

ann
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ronny
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Antwort #7 - 24.08.2005 um 10:08:50
 
Zitat:
wie das pakistanische recht das sieht, kann ich auch nicht aus dem ärmel beantworten.


Ich hatte ja den Vorbehalt gerade wegen des pakistanischen Rechts gemacht.

Hängt m.E. von dem anzuwendenden Eheschließungsrecht ab. Ist es MFLO dürfte es kein Problem sein, weil wir aus dem pakistanischen IPR raus sind . Ist es Special Marriage Act sind wir im IPR, dann hängt es wieder vom Domicil des Mannes ab... Liegt Domizil in der Schweiz, oder in Pakistan oder in einem Drittsataat ?

Die Rechtsfolgen des pakistanischen Rechts ( so es ein solches gibt) sind auch nicht einheitlich, je nach anwendbarem Eheschließungsrecht. Wäre ein Fall für "Stürmchen" grin

Aber das soll der Standesbeamte erstmal selbst rausfinden grin

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #8 - 24.08.2005 um 15:43:04
 
hallo,

also bei der eheschliessungs-form handelt es sich um Muslim Family Laws.

so die registrierung der scheidung ist nun in arbeit.

ich muss betonen das der standesbeamte spitze war. er war freundlich und sehr hilfsbereit.

er sagte mir nun das die sache der registrierung der ehe ,sache der dt.botschaft in der schweiz ist.
und das dies nun ein halbes jahr gehen kann,was ich nicht hoffe. er sagte viele unterlagen sind gefälscht,deshalb auch der vertrauensanwalt der wohl eingeschaltet wird.

gut, unsere papiere sind echt und entsprechen der wahrheit.( war bei der ausstellung der papiere bei den jeweilgen  ämtern dabei)
da sollte es nun keine probleme geben.

ich hoffe nur das man diese ehe auch anerkennt, da ich ja nun vor der registrierung der scheidung geiratet habe.

nochmals besten dank für eure unterstützung und tipps

ann
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chann
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Antwort #9 - 26.08.2005 um 12:21:11
 
hallo,

wie schon geschrieben liegt die scheidung zur registrierung jetzt beim standesbeamten.wir haben alle unterlagen zusammen getragen und sie abgeschickt.
wie lange dauert so eine registrierung?

und hab ich jetzt zu warten bis das durch ist,oder kann ich die andere sache bereits beginnen?
die anerkennung der neuen ehe?dies sei jetzt sache der botschaft,aber kann ich beginnen?
möchte nicht noch mehr zeit verlieren, wir sind nun schon 5 monate getrennt.
es lag alles bei der schweizer behörde,sie sagten mir dann sie brauchen zum beantragen des nachzugs  die registrierung der neuen ehe.

wie sollte ich vorgehen?
die meisten urkunden habe ich im original hier,die restlichen werde ich bis ende nächster woche haben.

wäre dankbar für eine auskunft.

gruss ann
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