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Ehefähigkeitszeugnis Mumbai? (Gelesen: 5.279 mal)
Brownie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch; Ehegatte indisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehefähigkeitszeugnis Mumbai?
23.08.2005 um 10:19:44
 
Hallo,

ich habe schon hier schon einiges zum Thema Ehefähigkeitszeugnis gefunden, aber leider doch noch nicht die passende Antwort auf meine Frage.

Ich bin mit einem Inder verlobt, der sich noch in Indien befindet. Unsere gesamten Papiere für eine Heirate hier in Deutschland haben wir schon beim Standesamt abgegeben und sie waren auch schon beim OLG.

Jetzt kamen sie zurück und wir müssen noch ein Ehefähigkeitszeugnis besorgen. Von verschiedenen Stellen habe ich gehört, dass diese in indien nicht ausgestellt werden und wir haben somit eine Bescheinigung seines Rechtsanwaltes mit allen Punkten bekommen. Dies reicht nicht.  :stampf:

Kann mir jemand helfen?  :nix Hat jemand erfahrungen mit Indien speziell Mumbai und evtl. den gleichen fall erlebt? Welche Punkte muss es genau enthalten und wo kann man es ausgestellt bekommen... bzw von welchem Amt im mumbai? Bitte um rat... wäre supernett.

Gruss
Brownie
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 23.08.2005 um 11:46:04
 
Hi Brownie,

Lies Dir mal in der folgenden Unterlage den zweiten Absatz unter A. 2.  durch:

http://www.olg-stuttgart.de/html/leitfaden/laender/Indien.pdf

Abu
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Brownie
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Beiträge: 14
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch; Ehegatte indisch
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Antwort #2 - 23.08.2005 um 15:01:25
 
Smiley Danke Abu,

also brauchen wir kein Ehefähigkeitszeugnis sondern affidavits von seinen eltern und dem bürgermeister. Weißt du, ob der inhalt derselbe ist? und müssen diese notariell beglaubigt werden? Welche Unterlagen braucht mein freund von mir um diese auszustellen... ??

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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #3 - 23.08.2005 um 16:08:58
 
Zitat:
Weißt du, ob der inhalt derselbe ist?


Die affidavits sind in etwa dem vergleichbar was hier in DE als eidestattliche Versicherung bezeichnet wird.

Zitat:
und müssen diese notariell beglaubigt werden?


Die Form der Beglaubigung steht in dem Link den Abu dir gegeben hat, unter 2. und als (*)-Hinweis bei Legalisation, Indien ist ein sog. "Problemstaat".

Zitat:
Welche Unterlagen braucht mein freund von mir um diese auszustellen... ??


Ich denke mal keine, aber Du solltest ihm eine Abstammungsurkunde schicken.

Zitat:
Bescheinigung seines Rechtsanwaltes mit allen Punkten bekommen. Dies reicht nicht.


Das war wohl der Versuch alles per eidestattlicher Versicherung über den Anwalt laufen zu lassen?

Geht meistens schief.

Beim Standesamt muß auch noch eine eigene eidesstattliche Versicherung des Zukünftigen abgegeben werden, siehe Ziffer 3. beim OLG Stuttgart.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Abu
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Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 23.08.2005 um 16:20:08
 
P.S.:
Ich empfehle, diese Verfahrensweise - unter Hinweis auf das Merkblatt des OLG Stuttgart - vorab mit Deinen Standesamt abzustimmen.
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Brownie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch; Ehegatte indisch
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Antwort #5 - 23.08.2005 um 16:47:54
 
Hallo Ronny,

das war nur der Versuch, alle Papiere zu beschaffen, die mein Standesamt mir aufgetragen hat. Leider wissen die Damen und Herren dort auch keine Einzelheiten und können nichts genaues sagen... zumindest sagt dort jeder was anderes.

Das OLG möchte jetzt Ehefähigkeitszeugnis und weitere Papiere haben, die seine Identität bescheinigen... und mehr konnte man mir beim Standesamt leider nicht sagen.
Ich muss sagen, ich bin sehr ratlos und werde aus den meisten sachen nicht schlau. Ich möchte nicht schon wieder da stehen und erfahren, dass alles umsonst und falsch war, nur weil das standesamt nicht weiß, was es tut.

Aber ich gebe nicht auf... danke für euren rat.

Gruss
Brownie
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