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Was tun am Besten? (Gelesen: 4.932 mal)
Estella
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Was tun am Besten?
17.08.2005 um 02:07:37
 
Liebe Experten & Leser,

ich wende mich an euch mit einem Problem und der Bitte, mir zu helfen mit eurem Sachverstand:

Mein Vater möchte seine Verlobte hier in D heiraten. Er ist Deutscher, sie Brasilianerin.
Sie wollen aus Liebe heiraten, sie kommt von keiner Agentur und eigentlich ist alles prima und schön. Sie ist seit Mai 2005 in D, ohne Visum und muss spätestens am 25. August (nächste Woche) zurückfliegen, weil dann die 3 Monate Touristenaufenthalt abgelaufen sind.

Sie hat kein Heiratsvisum in Brasilien beantragt, da weder sie noch wir hier auf die Idee gekommen sind, dass es so schwierig sein würde, innerhalb von drei Monaten hier zu heiraten.

Sofort nach ihrer Ankunft in D im Mai wurden ihre Papiere wie vorgeschrieben übersetzt und zusammen mit den Papieren meines Vaters beim zuständigen Standesamt eingereicht. Und da kam die erste Überraschung: Obwohl alles in Ordnung zu sein schien, mussten zwei Anträge beim Oberlandesgericht gestellt werden, um die Erlaubnis für die Heirat zu erhalten. Die Anträge an sich sind lt. Standesbeamtin reine Formsache gewesen, keine Ausnahme und überhaupt kein Grund zu Bedenken.

Nach acht (8!!!!!) Wochen kam erst der Bescheid vom OLG, dass noch zwei Bescheinigungen erbracht werden müssen, u.a. dass der seit 1995 geschiedene Eheman von meiner Stiefmutter in spe ein brasilianischer Staatsbürger ist, weil nirgendwo raus hervorgeht, dass er ein Brasilianer ist, obwohl sein Name nicht brasilianischer sein könnte. Die zweite "erforderliche" Bescheinigung macht in meinen Augen noch weniger Sinn, aber das spielt hier keine Rolle. Anyway, Freunde meines Vaters sind zu den jeweiligen Ämtern in Brasilien gefahren, haben die Papiere beantragt, wie gefordert richterlich beglaubigen lassen, zur deutschen Konsulatsabteilung zum Abstempeln gebracht und hierher geschickt. Diese beiden Papiere sind nun beim Übersetzer und sollen morgen fertig sein.

Diese ganze lange Prozedur von Anfang an war vorher nicht abzusehen und nun kann die Verlobte meines Vaters nur bis zum 24. August (nächste Woche Mittwoch) hier bleiben und muss am 25. August wieder zurück nach Brasilien, wenn vorher nichts (= ein Wunder) passiert.

Mein Vater war heute bei der Ausländerbehörde und hat den Fall wie o.g. geschildert und sie haben gesagt, dass sie ohne den Heiratstermin und die Erlaubnis von OLG ihr den Aufenthalt nicht verlängern werden.

Das Problem ist aber, dass bis nächste Woche Mittwoch mit einer Wahrscheinlichkeit von 99 % immer noch kein endgültiger Bescheid vom OLG mit Heiratstermin da sein wird.

Es kann doch wohl nicht sein, dass sie wegen womöglich ca. 2 - 3 Wochen zurück nach Brasilien muss, um dann wieder zu kommen, um dann zu heiraten. Was macht das für einen Sinn? Zumal der finanzielle Aspekt für das Flugticket hier eine sehr große Rolle spielt.

Ich habe in einem anderen Beitrag etwas über das Schengener Abkommen gelesen, bin aber ehrlich gesagt, nicht wirklich schlau daraus geworden. Meine Frage hierzu:
Würden die 3 Monate automatische (Touristen) Aufenthaltserlaubnis wieder von vorn beginnen, wenn sie z.B. das kommende Wochenende in der Schweiz verbringen würde oder in einem anderen Land, das dem Schengener Abkommen nicht angehört, sie aber ohne Visum einreisen kann? Oder ist das Humbug? Auf keinen Fall wollen wir (und sie) etwas machen, was nicht legal ist, das kommt überhaupt nicht in Frage.

Was können mein Vater und seine Verlobte jetzt am Besten tun, damit sie nächste Woche nicht zurückfliegen muss?

Ich wäre euch unendlich dankbar für kompetente und hilfreiche Unterstützung. Damit ich so schnell wie möglich die Antwort(en) sehe, bitte auch an meine Emailadresse: Estella@freenet.de senden. Vielen Dank!)

Und überhaupt: Vielen herzlichen Dank im voraus, auch für diese Möglichkeit in diesem Forum.

Schöne Grüße,

Estella
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 17.08.2005 um 07:57:46
 
Mhhh,

personenstandsrechtlich ist hier eigentlich nichts unklar, weil das Ganze so aussieht als wäre da noch eine nicht anerkannte Eheauflösung im Wege. Deswegen kann auch -gerade im Falle Brasilien- keiner vorhersagen, wann die Befreiung erfolgt. Nicht jedes "Scheidungsurteil" aus Brasilien löst die eheliche Lebensgemeinschaft auf, sondern viele trennen sich nur von Tisch und Bett, das ist nicht das Gleiche. Frei für die Eingehung einer neuen Ehe wird man/ frau dadurch aber nicht. Also besteht derzeit noch ein (beseitigbares) Ehehindernis.

Zitat:
obwohl sein Name nicht brasilianischer sein könnte


Könnte aber auch spanisch, portugiesisch, etc. sein. Aus dem Namen kann ich wohl kaum auf die Staatsangehörigkeit schließen. Zwinkernd

Zitat:
..und sie haben gesagt, dass sie ohne den Heiratstermin und die Erlaubnis von OLG ihr den Aufenthalt nicht verlängern werden...


Sie könnten bzw. müßten sogar, wenn im Bundesland die VAH des BMI für anwendbar oder verbindlich erklärt worden wären.

Zitat:
Oder ist das Humbug?


Ja.


Was sie tun können?  :nix


Eher eine ausländerrechtliche Angelegenheit, als eine des Personenstandsrechts. öhm

Nochmal auf die Ziffer 30.0.6 der Vorl.Anwendungshinweise (VAH) zum AufenthG hinweisen. Zum Nachlesen einfach mal bei Google eingeben oder beim Flüchtlingsrat Berlin nachschauen, der dürfte sie online gestellt haben.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Leuchte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #2 - 17.08.2005 um 08:05:35
 
Zitat:
Obwohl alles in Ordnung zu sein schien, mussten zwei Anträge beim Oberlandesgericht gestellt werden, um die Erlaubnis für die Heirat zu erhalten.

Hierbei dürfte es sich um die Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses handeln, das ist normal

Zitat:
Nach acht (8!!) Wochen kam erst der Bescheid vom OLG

auch das ist nicht unüblich

Zitat:
nun kann die Verlobte meines Vaters nur bis zum 24. August (nächste Woche Mittwoch) hier bleiben und muss am 25. August wieder zurück nach Brasilien

Das ist halt so, ein Visa-freier Besuchsaufenthalt ist nunmal  nicht länger möglich, sorry. Wenn Sie mit einem Heiratsvisum eingereist wäre, wär eine vorläufige Verlängerung kein Problem gewesen.

Zitat:
Es kann doch wohl nicht sein, dass sie wegen womöglich ca. 2 - 3 Wochen zurück nach Brasilien muss

Das Ausländerrecht schreibt das nun einmal so vor, da ist nichts dran zu rütteln

Zitat:
Würden die 3 Monate automatische (Touristen) Aufenthaltserlaubnis wieder von vorn beginnen, wenn sie z.B. das kommende Wochenende in der Schweiz verbringen würde oder in einem anderen Land, das dem Schengener Abkommen nicht angehört, sie aber ohne Visum einreisen kann? Oder ist das Humbug?

Ganz klar: da hat dir jemand absoluten nonsens erzählt. Die Schengenbestimmungen besagen, dass ein (Besuchs-)Aufenthalt von 3 Monaten innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten zulässig ist --> wenn Sie 3 Monat hier war, muss sie erstmal wieder 3 Monate zurück, um erneut als Touristin (in irgendeinen Schengen-Staat!) einreisen zu können

Zitat:
Was können mein Vater und seine Verlobte jetzt am Besten tun, damit sie nächste Woche nicht zurückfliegen muss?

Ich fürchte, da bleibt nur die Hoffnung auf ein Wunder (in Form der OLG-Zustimmung)

Ansonsten schlage ich vor:
Ausreisen und so schnell wie möglich das Visum zum Zwecke der Eheschließung beantragen, Bei der Botschaft würde ich dann mitteilen, dass die Eheschließungsunterlagen schon vollständig beim Standesamt vorliegen, dann verzichtet die Botschaft vielleicht (!) auf deren nochmalige Vorlage.

Sorry, dass ich keine bessere Nachricht habe
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 17.08.2005 um 08:18:48
 
Zitat:
Ich wäre euch unendlich dankbar für kompetente und hilfreiche Unterstützung. Damit ich so schnell wie möglich die Antwort(en) sehe, bitte auch an meine Emailadresse: Estella@freenet.de senden. Vielen Dank!)


Hi,
unter einem Thread gibt es den Button "Beitrag Abo". Wenn Du den
anklickerst, wirst Du automatisch per eMail über Antworten auf Deine
Fragen informiert.

Hat die Verlobte denn bei der Ausländerbehörde die Erteilung einer
Aufenthaltserlaubnis beantragt? Sollte dieses der Fall sein, wäre der
Aufenthalt jedenfalls noch bis zur Entscheidung der ABH legal. Aber
ich denke, das wäre nur ein kurzer Zeitgewinn, da die Art der Ent-
scheidung feststeht (siehe Ausführungen "der Leuchte").
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Fantasma
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 18.08.2005 um 10:01:46
 
Hi, ich bin auch mit einer Brasilianerin verheiratet.
Sie war 2x mit Touristen Visum hier und musste nach jeweils 3 Monaten ausreisen und 3 Monate in Brasilien warten bis Sie wieder kommen konnte.
Da die Heirat in D mit zuviel Hindernissen und Behördenkram verbunden war haben wir uns am Ende entschlossen in Brasilien zu heiraten.
Mein Frau hat meine ganzen Unterlagen mitgenommen und dort eingereicht. Nach einem Monat haben wir geheiratet und den Antrag auf Ehegattennachzug gestellt.
Das alles war schneller und einfacher als hier alle Papiere - gerade die Brasilianischen Scheidungsurkunden - anerkannt zu bekommen.

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ronny
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Antwort #5 - 18.08.2005 um 10:52:38
 
Zitat:
Das alles war schneller und einfacher als hier alle Papiere - gerade die Brasilianischen Scheidungsurkunden - anerkannt zu bekommen.


Wobei Du dann aber nicht unterschlagen solltest. dass die Anerkennung trotz allem notwendig ist, ggf. halt nur im Zusammenhang mit der Familienzusammenführung.

Ronny Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 18.08.2005 um 13:35:44
 
in meinem Fall wurde die Scheidungsurkunde meiner Frau (Unterschied zwischen Trennungsurteil und Scheidungsurteil beachten) in Brasilien ofiziell übersetzt und vom deutschen Botschafter legalisiert.
Es hat keine weiteren *Operationen* benötigt.

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PeterPAN
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #7 - 12.09.2005 um 22:02:49
 
Hallo Estella,
Also ich hatte kein Problem, meine Brasilianische Verlobte hier in Detschland zu heiraten. Die größten Probleme gabs beim brasilianischen Konsulat. Teuer waren die Urkunden aus Brasilien.
Sobald du bzw. dein Vater in diesem Heiratsprzess bist, wird doch die Ausländerbehörde ein 3-Monatsvisum (Fiktionsbescheinigung) zur Heirat ausstellen.
Problem: Wenn´s mal konfrontativ geworden ist und den Eindruck habe ich bei Euch, dann ist natürlich der -good will- raus.

Lies meinen Beitrag: http://www.xonder.de/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=EU;action=di...

Das mit der Schweiz funktioniert übrigens schon. Theoretisch muß sie in nach 90 Tagen erst 90 Tage raus, z.B. Schweiz oder Brasili. Wenn sie allerdings in der vergangenen 90 Tagen mehrfach oder länger in der Schweiz war, dann sieht die Rechnung anders aus.

Fazit: Laßt Euch nicht ins Boxhorn jagen. Das klappt schon!! Zwinkernd
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