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Ehefaehigkeitszeugnis ohne Einkommen (Gelesen: 12.137 mal)
ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #15 - 16.08.2005 um 19:48:59
 
Hi sukasuka,

n.P. Zwinkernd

Zitat:
Wird das in D anerkannt , oder kann es Probleme geben ?


Es kann anerkannt werden, muß aber nicht. Ausländische Urkunden sind im Regelfall von einem im Inland vereidigten oder allgemein zugelassenen Übersetzer zu übersetzen. Da hat der Standesbeamte einen eigenen Beurteilungsspielraum.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 18.08.2005 um 16:03:08 von ronny »  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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lennart
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Beiträge: 239
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #16 - 23.08.2005 um 10:13:55
 
hallo ronny, möchte dich an zwei stellen des threads korrigieren: es steht nirgendwo geschrieben, daß ein deutscher übersetzer tätig geworden sein muß und bei der aufzählung der nachweise f.d. ehefähigkeitszeugnis feht der ledigkeitsnachweis bei den ausländischen verlobten. bei deutschen wird dieser nachweis durch die aufenthaltsbescheinigung geführt.
hallo abu,
ich habe aus den schilderungen über die verfahrensweise bei standesamt aus abh auch den eindruck gewonnen, daß dort nur amateure spielen-zu lasten des bürgers.

wenn der deutsche kein einkommen hat, kann er gebührenbefreiung oder -ermäßigung beantragen beim standesamt (§ 67 (2) PStV) . angaben über den wohnraum darf der standesbeamte gar nicht verlangen.  nur aus diesem grund könnte m.e. ein einkommensnachweis verlangt werden, damit die voraussetzungen f.d. gebührenbefreiung geprüft werden kann. da das olg f.d. ehefähigkeitszeugnis bei ledigen nicht tätig wird, kommt aus diesem grund keine vorlage von einkommensnachweisen in betracht.
gruß -lennart-
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lennart
 
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