Hallo und danke für die schnelle und umfassende Antwort.
Ich werde mich wohl damit abfinden müssen, daß ich eine Übersetzung brauche.
Obwohl meine Ehe dennoch rechtsgültig sein müßte! Ich darf zwar den Namen meines Mannes nicht tragen, aber aus erbrechtlicher Sicht und was das Sorgerecht für unsere Kinder angeht (bisher war ich allein sorgeberechtigt) dürfte sich doch nichts ändern (als Eheleute)?
Was wäre denn, wenn ich
keine Urkunde vorlege (weil ich habe immer noch ein Problem, einem Übersetzer 40,- € in den Rachen zu stecken, der etwas übersetzt, was augenscheinlich leicht zu erkennen ist und lediglich ein Wort unbekannt ist, nur weil die Beamtin (ich bin selber auch eine, aber ich gehöre nicht zu den verbohrten, unflexiblen) offensichtlich nicht das eine Wort im Wörterbuch sehen möchte? Es ist eine unmögliche Regelung, die vielleicht mal als Vorschlag auf die Liste gehört, wonach derzeit die unnötigen oder sehr zu vereinfachenden Vorschriften genannt werden sollen.
Wenn es doch offensichtlich einfacher geht, warum hake ich mich da an dieser Vorschrift fest. Wenn das eine und allererste Wort auf der Urkunde übersetzt wird, dann kann man auch als Beamter schnell erkennen, daß es sich hierbei nicht um einen Kaufvertrag über eine Waschmaschine handelt
, sondern um eine Heiratsurkunde. Alles andere ist darauf völlig klar und mit Einsatz von ein bißchen Willen auch erkennbar.
Wie auch immer. Wäre es denn aus erbrechtlichen, steuerrechtlichen o.a. Gründen schädlich, wenn ich keine Urkunde vorlege?