Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Legalisation von Dokumenten (Gelesen: 14.481 mal)
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Legalisation von Dokumenten
Antwort #15 - 21.07.2005 um 17:06:53
 
Zitat:
da nennst Du genau die Staaten, in denen ich für den Preis einer echten deutschen Geburtsurkunde nahezu jede gewünschte Beurkundung kaufen kann.

Das sieht man mal wieder, wie unverschämt hoch die staatlichen Gebühren in D mittlerweile sind...  grin

Zitat:
Mein Vorschlag seit Jahren:

Streicht den Art. 6 Grundgesetz, bzw. beseitigt die ausländerrechtlichen Schutzwirkungen des Art. 6 und sowohl das Scheinehenproblem als auch die Urkundenprobleme sind wech. grin

Das würde vielen die es ehrlich meinen das Leben erleichtern  Zwinkernd

Ronny, das ist jetzt ein scherz, oder?  Fragezeichen Wenn nich, komme ich leider nicht umhin, Dir einen  Griesgrämig reinzudrücken...

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Legalisation von Dokumenten
Antwort #16 - 21.07.2005 um 18:03:59
 
Zitat:
Ronny, das ist jetzt ein scherz


Hätts dazu schreiben sollen, aber ned wegen den Punkten, die sind mir egal Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
malika
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 36
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Legalisation von Dokumenten
Antwort #17 - 22.07.2005 um 08:16:51
 
das problem ist doch einfach, dass die ehrlichen leute echt "am [**zensiert**]" (da kann man echt nichts anderes mehr sagen) sind. auch wenn 90 % der urkunden gefälscht sind; müssen die deutschen botschaften nicht ihre korrekte arbeit beibehalten? die können doch nicht einfach sagen, dass eine urkunde falsch ist, weil es ja sonst auch so ist. da hat man doch überhaupt keine chance zu heiraten? allein die zeit, die das ganze in anspruch nimmt. es hat jetzt monate gedauert für eine urkunde, nur weil die botschaft die sache als gefälscht ausgegeben hat.
wenn man dann mit allen urkunden durch ist, ist die andere schon wieder abgelaufen und man muss wieder eine neue besorgen. das ist sowieso so  ne merkwürdige sache. wie kann man denn das wort "aktuelle urkunde" definieren? was ändert sich denn so sehr bei einer geburtsurkunde innerhalb von einem jahr?  öhm
geburtsurkunde bleibt doch geburtsurkunde, ausser man findet raus, dass man im krankenhaus vertauscht wurde und die eltern nicht die eltern sind :richter
also, wieso dieses ständige hinhalten ?
da kann man ja nur  kopfhau  explo  :brrr bekloppt werden  Zwinkernd

schönen tag euch noch
malika
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Legalisation von Dokumenten
Antwort #18 - 22.07.2005 um 09:14:15
 
Zitat:
da kann man ja nur bekloppt werden


Hallo mlika,

lockerbee  8)

Der Fall
*edit:
und
hier
  Ärgerlich

deines Zukünftigen der sich hier mit einer gefälschten Identität aufhält, ist doch wohl konkretes Beispiel genug dafür, dass eine Urkundenüberprfung in den westafrikanschen Staaten dringend angeraten ist, oder?. Ärgerlich

Also mal ganz flach halten den Ball  Ärgerlich

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 22.07.2005 um 09:57:05 von ronny »  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
malika
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 36
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Legalisation von Dokumenten
Antwort #19 - 22.07.2005 um 09:47:39
 
sorry, aber was hat das mit der echtheit der urkunden im heimatland zu tun ? es ist einfach so, dass die botschaften ihre arbeit korrekt ausführen sollten und nicht nach laune entscheiden sollten. oder etwa nicht?
ich glaube manchmal echt, wir reden aneinander vorbei

p.s er wird schon seine strafe bekommen, mach dir keine sorgen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lennart
Junior Top-Member
**
Offline


schnell ran - schnell
weg


Beiträge: 239
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Legalisation von Dokumenten
Antwort #20 - 25.07.2005 um 22:48:49
 
hallo malika, wenn ich den netterweise von ronny zitierten fall, den du vorgetragen hast, gelesen habe, fällt mir auch nichts mehr ein. wie willst du denn sicher sein, daß du die echten urkunden hast??? entschuldige bitte, aber ich schlafe auch nicht auf dem baum! wenn du bei diesem spiel mitspielst und dann noch meinst, daß die deutschen auslandsvertretungen quasi die leute nur ärgern wollen mit den echtheitsüberprüfungen, dann kann man dir / euch nur wünschen, daß sich der staatsanwalt der sache annimmt.
übrigens sind falsche angaben gegenüber dem standesbeamten gemäß § 70  der dienstanweisung  f.d. standesbeamten, der auf das strafgesetzbuch verweist, entweder eine straftat oder eine ordnungswidrigkeit. hier ist m.e. ( oder imho, ronny) eine straftat in frage.
du solltest -so du nicht vorbestraft bist- die sache mit äußerster vorsicht angehen. leider gibt es immer wieder leute, die gar nicht wissen, auf was sie sich einlassen.

in der hoffnung, daß dich dein anwalt gut berät, wünsche ich dir alles gute
-lennart-
 
Zum Seitenanfang
  

lennart
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema