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Legalisation von Dokumenten (Gelesen: 14.482 mal)
Oktober
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20.07.2005 um 16:26:51
 
Hi!

Wer kann mir sagen, wie lange i.d.R. eine Legalisation von einer Geburtsurkunde, sowie Ledigkeitsbescheinigung über eine Botschaft dauert?

Laut Merkblatt des AA kann es zwischen 4-6 Wochen dauern! Ist dies der günstigste Fall oder wonach richtet sich die Bearbeitungszeit (Herkunftsland der betreffenden Person?)?

Ist jemandem bekannt, dass über die geforderte Summe von 150,- € pro Dokument, das legalisiert werden soll, evtl weitere Kosten entstehen und warum?

Bei wem dauerte die Bearbeitungszeit der Legalisation weniger als 4-6 Wochen?

Oktober
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Christian
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Antwort #1 - 20.07.2005 um 16:38:32
 
kannst du mal das Herkunftsland posten und ob die Legalisierung von D aus erfolgt oder ob du selbst zur Botschaft gehen willst.

Bei der Botschaft in Kiew dauerte bei uns eine Legalisierung der Geburtsurkunde nur einen Tag und kostete ca. 30€

Bei den sog. Problemstaaten weiß ich nicht Bescheid.
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Oktober
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Antwort #2 - 20.07.2005 um 16:41:33
 
Hi!

Das Herkunftsland der betreffenden Person ist Usbekistan und es wurde von D aus über das Standesamt im Wege der Amtshilfe bei der Botschaft eingeleitet!

Oktober
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Oktober
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Antwort #3 - 20.07.2005 um 16:45:16
 
Wobei die Dokumente von der betreffenden Person direkt in der Botschaft abgegeben wurden!
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ronny
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Antwort #4 - 20.07.2005 um 16:48:24
 
Hallo,

Usbekistan ist ein sog. Problemstaat, da wird es keine Legalisation der Urkunde geben, sondern eine inhaltliche Überprüfung der Urkunde durch den Vertrauensanwalt der deutschen Botschaft.

Hier findest Du dazu die Informationen des Ausw. Amtes.

Der Unterschied zur Legalisation ist in den FAQ  erläutert.

Zu Usbekistan gab es schon einen Thread, gehe einfach mal über die Suchfunktion rein.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Abu
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Antwort #5 - 20.07.2005 um 17:01:30
 
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malika
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Antwort #6 - 21.07.2005 um 08:10:07
 
hallo !
also bei uns hat die überprüfung rund 6 wochen gedauert, wobei ich sagen muss, dass der postweg schon 4 wochen in anspruch genommen hat,also war es nicht allzu lang. du musstest sicherlich eine sicherheitsgebühr von 350€ hinterlegen. bei uns hat die überprüfung von 2 urkunden 50€ gekostet. die 350€ gelten immer für einen fall (max 3 urkunden). problem ist nur, wenn manche staaten,dass die urkunden gefälscht sind, obwohl das nicht wahr ist. ist gerade eine masche der deutschen botschaften in einigen ländern. dann musst du wieder eine neue besorgen,auch wenn das exakt die gleiche ist. die muss dann wieder zur überprüfung und gilt als neuer fall.
ich wünsche dir sehr viele gedult und kompetente sachbearbeiter !  :paletti

lieben gruss malika
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ronny
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Antwort #7 - 21.07.2005 um 10:46:45
 
Zitat:
eine masche der deutschen botschaften in einigen ländern.


Woher hast Du diese Information, welcher Staat ist gemeint.?

Mir liegen Informationen vor, dass bis zu 90% der Urkunden und Nachweise aus den Problemstaaten gefaked sind, da würde ich ned mehr von Masche reden.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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malika
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Antwort #8 - 21.07.2005 um 11:19:12
 
hi !
also die erste soll nicht der form entsprochen haben und der stempel war angeblich gefälscht. die vertrauensanwälte wären beim standesamten in dem land gewesen und er habe gesagt, dass er die urkunde nicht ausgestellt habe. nur, war es nicht der zuständige standesamt, sondern irgendeine aushilfe, die sie gefragt habe.ich habe dann mit dem standesbeamten telefoniert und der hat mir versichert, dass er die urkunde ausgestellt hat. daraufhin hat er die gleiche nochmal ausgestellt und die war dann plötzlich nicht gefälscht. das bezieht sich auf viele westafrikanische länder. sierra leone, guinea usw.

gruss malika
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ronny
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Antwort #9 - 21.07.2005 um 13:31:17
 
Zitat:
das bezieht sich auf viele westafrikanische länder. sierra leone, guinea usw.


Hi malika,

da nennst Du genau die Staaten, in denen ich für den Preis einer echten deutschen Geburtsurkunde nahezu jede gewünschte Beurkundung kaufen kann.

Und das ist dann nicht "die Masche der deutschen Botschaft" sondern die Unzuverlässigkeit des dortigen Beurkundungswesens und die "Empfänglichkeit" der dortigen Urkundsbeamten für "kleine Aufmerksamkeiten", die eine inhaltliche Überprüfung notwendig machen. Zwinkernd

Und sag mir jetzt nicht, dass das pauschal geurteilt wäre, das sind lediglich die Ergebnisse von 15 Jahren leidvoller Erfahrungen in diesem Sachgebiet. Ärgerlich
Und halt die im Nachhinein rausgefundenen Doppelidentirtäten, Aliasnamensträger und Doppelempfänger immer knapper werdender öffentlicher Leistungen, wie Sozialhilfe etc.  Ärgerlich

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #10 - 21.07.2005 um 14:20:25
 
Hi Ronny!

Ist Dir auch nur ein Fall bekannt, in dem ein Dokument einer betreffenden Person aus Usbekistan gefälscht war?

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Antwort #11 - 21.07.2005 um 14:28:11
 
Zitat:
Ist Dir auch nur ein Fall bekannt, in dem ein Dokument einer betreffenden Person aus Usbekistan gefälscht war?


Mir selbst noch nicht, allerdings ist Usbekistan erst seit Anfang des Jahres in den erlauchten Kreis aufgenommen worden. Es soll massenhaft Manipulationen mit Ledigkeitsnachweisen gegeben haben.

Wenn das von den Botschaften so mitgeteilt wird und dann zur Aufnahme in den Kreis der Problemstaaten führt, kannst Du da nix dran ändern, ich übrigens auch nicht.

Grüße
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Antwort #12 - 21.07.2005 um 14:41:37
 
hi ronny !

natürlich ist auch mir bewusst, dass man dort alles kaufen  kann, selbst visa sind da kein problem. ich frage mich nur, weshalb die urkunde erst als gefälscht ausgegeben wurde und die gleiche 2. dann akzeptiert wird.
wie kann man denn ein "nicht-gefälschte" urkunde gleich beim ersten mal bekommen? wir hätten dazu ja keinen grund, da der personenstand ja richtig war.

gruss malika
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Antwort #13 - 21.07.2005 um 14:52:05
 
Ronny, da liegst Du leider nicht richtig!

Das Legalisationsverfahren wurde in der Deutschen Botschaft Taschkent bereits 2002 ausser Kraft gesetzt!

Aber die Betonung liegt auf es sollen, evtl, Massenhaft Verstöße vorgekommen sein usw!?

Auch wenn Usbekistan ein sogenannter "Problemstaat" ist (was ich bezweifle), kann man nicht davon ausgehen, dass automatisch 90% aller Dokumente gefälscht sind.

Unsere jedenfalls sind keine gefälschten! Und wer glaubt, dass man sich in Usbekistan so einfach eine Urkunde kaufen kann, der liegt also wirklich total daneben.

Ich spreche aus Erfahrung, war selbst fast ein Jahr in diesem Land und kann da ein Wörtchen mitreden.

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Antwort #14 - 21.07.2005 um 15:29:13
 
Zitat:
Unsere jedenfalls sind keine gefälschten!


Zitat:
wie kann man denn ein "nicht-gefälschte" urkunde gleich beim ersten mal bekommen


Keiner unterstellt Euch beiden, dass Eure Urkunden zu den 90 % gehören, aber es gibt halt mehr Hinweise auf Fälschungen als akzeptabel wäre. Leider sind diejenigen die nichts böses im Schilde führen immer die Leidtragenden eines Massenphänomens.

Mein Vorschlag seit Jahren:

Streicht den Art. 6 Grundgesetz, bzw. beseitigt die ausländerrechtlichen Schutzwirkungen des Art. 6 und sowohl das Scheinehenproblem als auch die Urkundenprobleme sind wech. grin

Das würde vielen die es ehrlich meinen das Leben erleichtern  Zwinkernd

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