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weihnachten in deutschland (Gelesen: 2.474 mal)
kakuna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag weihnachten in deutschland
17.07.2005 um 05:29:50
 
schone guten tag,

ich hab zwei schwester in Russland.ich will, dass sie sind da zum weinachen.
ich habe eine feste arbeitsstelle und verdine 1900(euro) Brutto.ich bin verheiratet und sie arbeitet ,hat lohn ca 1000(euro)Brutto.wir haben wohnung ca 65 m². Augenrollen


ich hab eine frage,kann ich so einfach eiladung fur zwei person zu senden oder gibts hirdernisse, dass sie bekommen keine Visum(besuch) und konnen wir uns keine winachten feiern zussamen? :stampf:
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Christian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 17.07.2005 um 10:52:53
 
Die Einladung(Verpflichtungserklärung) kannst du ohne Probleme ausstellen lassen. Geld ist genug da. Gehe im Herbst einfach zu deiner Ausländerbehörde.

Kostenpunkt 25€ pro Einladung.

Die Finanzierung ist weniger das Problem. Oft werden die Besuchervisas aufgrund der angezweifelten Rückreisewilligkeit durch die deutsche Botschaft in Russland abgelehnt.

Gerade junge russische Mädchen sind hier betroffen.

Also versucht die Rückreisewilligkeit bei der Botschaft bei Bedarf zu beweisen und beantragt nicht einen so großen Zeitraum(nicht länger als 4 Wochen)
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kakuna
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Beiträge: 58

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 17.07.2005 um 19:05:18
 
ChristianP


meine grosse schwester ist 25 jahre alt hat zwei  kindern,kleine schwester 22 jahre alt. Augenrollen

selbstverständlich wenn man hat zwei kindern,Rückreise erfolgt ....keine ausnamefalls .   zu hause sind zwei kindern also keine gedanke dass sie in deutschland bleibt. :paletti

kleine schwester macht studium..... :richter

aber beide sind arbeitslos...ist dass problem? motz
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Christian
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Antwort #3 - 17.07.2005 um 23:45:27
 
Zitat:
aber beide sind arbeitslos...ist dass problem? 


Ich weiß es leider nicht. Besser wäre schon, wenn sie nicht arbeitslos wären, aber das wird schon klappen. Beantragt einfach das Visum. Beeinflußen könnt ihr es eh kaum.

Alles Gute !!

Christian
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kakuna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 18.07.2005 um 03:32:26
 
Christian

Hallo,
vielen Dank für die freundlichen Antworten. tippse
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