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Kann man Bearbeitung durch Standesamt beschleunige (Gelesen: 6.142 mal)
Anke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kann man Bearbeitung durch Standesamt beschleunige
07.06.2005 um 12:04:43
 
Hallo!

ich bin inzwischen wirklich frustriert, weil der ganze Eheschließungsprozess sooo lange dauert, und aus meiner Sicht völlig unnötig. Ich habe alle Unterlagen zur Anmeldung Mitte April beim Standesamt eingereicht. Mir wurde da gesagt, daß sie noch auf irgendeine Ausländerakte warten müßten, und dass ich dann nach vier Wochen nochmal zum Unterschreiben vorbeikommen müßte, damit die Sachen zum OLG geschickt werden können. Dort wird es dann wieder 2-3 Monate dauern und danach der Visumsantrag nochmal ca. 2 Monate.

Jetzt sind fast 2 Monate vergangen und wie ich heute erfahren habe, sind die Unterlagen noch nicht einmal beim OLG. Von der AB liegt die Zusage beim Standesamt vor, dass alles ok ist, aber die Unterlagen liegen "im Korb" zur Bearbeitung.

Wieso muß es überhaupt einen Monat dauern, um mal irgendeine Akte anzufordern (bzw. zu klären, ob eine Akte vorliegt, die AB ist im gleichen Gebäude!), und was kann ich machen, wenn das Standesamt versucht, den Antrag so langsam wie möglich zu bearbeiten?

Es kann ja sein, daß sich mehrere Sachen da anstauen, aber es kann nicht sein, daß es 2 Monate dauert, mal einen Brief abzuschicken.

Kann man das nicht irgendwie beschleunigen? Kann man sich überhaupt beschweren? Wird den Beamten irgendetwas vorgegeben, innerhalb welcher Zeit sie etwas bearbeiten müssen? Oder ist man als steuerzahlender Bürger völlig der Willkür der Standesbeamten ausgesetzt?

Hat jemand Erfahrungen oder Ideen, wie man das ganze beschleunigen kann?

Ich kümmere mich jetzt seit Februar um diese Eheschließung, die Dokumente aus dem Heimatland hatten wir im Handumdrehen, die Übersetzungen waren auch kein Problem, und jetzt weiß ich nicht einmal, ob ich meinen Freund dieses Jahr noch heiraten kann! Irgendwie kann ich mir kaum vorstellen, daß es da gar keine Rechte gibt, die man einfordern kann?
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ronny
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Antwort #1 - 07.06.2005 um 12:55:03
 
Zitat:
die Dokumente aus dem Heimatland hatten wir im Handumdrehen


Siehe dazu auch mal die www.info4alien.de/images/top_faq.gif im Hinblick auf das Thema "Problemstaaten".

Wurden denn die Urkunden überhaupt schon inhaltlich überprüft ?

Dein Freund kommt doch aus Usbekistan ?

Grüße
Ronny  Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Anke
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Antwort #2 - 07.06.2005 um 13:47:01
 
Hallo Ronny,

nein die Urkunden wurden noch nicht inhaltlich überprüft. Diese werden ja erst vom OLG bzw. dann über das OLG durch einen Vertrauensanwalt der deutschen Botschaft in Taschkent überprüft. Das ist ja der Teil, der so lange dauern wird. Nur konnte das alles noch nicht eingeleitet werden, weil die Unterlagen noch nicht einmal ans OLG gegangen sind, so können die damit natürlich auch nicht anfangen.

Das mit der deutschen Botschaft und dem Vertrauensanwalt wird kein Problem sein, ich habe schon oft mit denen telefoniert, und sie sind wahnsinnig hilfsbereit und engagiert und kennen meinen Freund auch schon. Bei denen mache ich mir gar keine Sorgen, das wird bestimmt schnell und ohne Probleme gehen. Mich beunruhigt nur, daß die Einreise meines Freundes sich unnötig um viele Monate verzögert, einfach weil die Akte irgendwo in einer Schublade herumliegt, anstatt losgeschickt zu werden.
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ronny
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 07.06.2005 um 15:37:05
 
Zitat:
Diese werden ja erst vom OLG bzw. dann über das OLG durch einen Vertrauensanwalt der deutschen Botschaft in Taschkent überprüft.



Bist Du sicher dass das vom OLG gemacht wird.?

Wäre mir neu, denn bisher wurde diese Arbeit den Standesbeammten aufgehuckt.

Siehe auch den Link zum OLG Stuttgart hier

Kann natürlich in HH anders sein, aber frag lieber nochmal nach . Zwinkernd

grüße
Ronny Zwinkernd
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Anke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #4 - 07.06.2005 um 17:21:57
 
Hallo Ronny!

Du meinst also, daß das Standesamt die Sachen an die Botschaft nach Taschkent gibt, und wenn alles überprüft und ok ist, erst die Sachen ans OLG weiterleitet? Wenn das der Grund der Verzögerung ist, wäre ich sehr erleichtert. Konnte leider heute nichts von der Verantwortlichen erfahren, ich werde morgen noch einmal versuchen, sie zu fragen.

Bei der Anmeldung hatte sie mir gesagt, daß sie lediglich diese Ausländerakte beantragen würde, daß ich dann etwas unterschreiben müßte und die Sachen dann zum OLG gehen würden. Es kann aber natürlich sein, daß sie nicht bedacht hatte, daß Usbekistan ein Problemstaat ist.

Hoffentlich morgen mehr.
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lennart
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #5 - 08.06.2005 um 07:20:11
 
hallo anke, meistens wird von den standesämtern f.d. inhaltsüberprüfung vorab ein gebührenvorschuß verlangt. wenn du diesbezüglich schon etwas bezahlt hast, ist das ein sicheres indiz dafür, daß die sache läuft. wenn du allerdings keinen kostenvorschuß bisher geleistet hast, solltest du mal nachfragen, wie der ablauf des verfahrens dort -vor ort- generell ist. denn: wie ronny schon schrieb: die urkundenüberprüfung veranlaßt i.d.Regel das standesamt.
gruß -lennart-
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lennart
 
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Anke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #6 - 08.06.2005 um 15:25:51
 
tja, der Federalismus..... habe heute endlich die Sachbearbeiterin im Standesamt erreicht, und ihrer Aussage nach machen die OLGs die inhaltlich Überprüfung, ggf. mithilde der deutschen Botschaften. Grund sei, daß selbst wenn die Standesämter alles prüfen und gutheißen würden, die OLGs trotzdem nochmal alles anzweifeln würden/könnten, und daß das in Hamburg wohl so häufig ist (strenge OLGs), daß die Standesämter es lieber gleich durch die OLGs machen lassen, damit durch die Antragsteller nicht unnötige Kosten entstehen. Mal sehen, wie lange sich jetzt die OLGs Zeit lassen....
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