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3 Nationen - Wie sollen wir heiraten? (Gelesen: 3.893 mal)
hameln
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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31.05.2005 um 17:25:23
 
Folgende Situation stellt sich bei uns:
Meine Verlobte hat einen argentinischen Pass und einen spanischen Pass. Ihr Papa ist Spanier, die Familie lebt aber schon seid 40 Jahren in Argentinien. Ich bin Deutscher. Jetzt stellt sich die Frage wie wir am besten heiraten sollen; Spanisch - Deutsch oder Argentinisch - Deutsch.
Bei Spanisch-Deutsch sehe ich die geringsten Probleme; allerdings wollen wir irgendwann ja auch mal Kinder und vielleicht nach Argentinien umziehen. Und da wäre ja die Argentinisch-Deutsche Variante wahrscheinlich besser.
Bitte helft uns mit ein bisschen wissen, da wir irgendwie keine Ahnung haben, wie wir die Sache am besten angehen sollen. Was könnt ihr uns raten?
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 31.05.2005 um 17:37:04
 
Hallo,

verstehe die Frage nicht so ganz. ???

Wie ihr heiratet ist völlig egal, wo ihr heiratet prinzipiell auch. grin

Was evtl. von Bedeutung sein könnte im Hinblick auf eine Eheschließung und im Hinblick auf gemeinsame Kinder wäre allenfalls die Frage der Namensführung. Da gibt es vielfältigeMöglichkeiten,die aber nicht in allen drei in Betracht kommenden Rechten zulässig sind und deswegen zu einer hinkenden Namnesführung führen  können.

Wenn ihr in Deutschland heiraten wollt, muß Deine Zukünftige halt eine Eheschließungsvoraussetzung mehr als üblich erfüllen:

Argentinisch-materiell
spanisch-materiell
deutsch-formell

Du nur deutsch-materiell und deutsch-formell. grin

Da das alles noch sehr offen ist, solltest Du mal erläutern wodrum es Dir bei der Frage oben ging .  :paletti
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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lennart
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Antwort #2 - 01.06.2005 um 08:39:48
 
hallo hameln,
ich darf die ausführungen von ronny etwas relativieren:
deine verlobte braucht bei einer eheschließung in deutschland nur die materiellen voraussetzungen eines staates zu erfüllen:
bei doppelstaatern ist es nämlich so, daß der standesbeamte die effektive staatsangehörigkeit ermitteln muß, gemäß art. 13 (1) i.v.m. Art.  5 abs. 1 satz 1 egbgb. das tut er, indem er die frau befragt nach dem verlauf ihres bisherigen lebens und der künftigen lebensplanung. darüber wird ein aktenvermerk aufgenommen.

da du sagst, daß die familie deiner verlobten schon seit 40 jahren in argentinien lebt, bin ich mir fast sicher, daß diese staatsangehörigkeit die effektive ist und die ehefähigkeit deiner zukünftigen ausschließlich nach diesem recht zu beurteilen ist.

da du sagst, daß ihr beabsichtigt, später in argentinien zu leben, würde ich euch bei eheschließung hier die getrennte namensführung empfehlen (  weil sie sowohl deutschem als auch argentinischem recht entspricht) und, f.d. fall das kinder kommen, denen in anwendung von art. 10 (3) egbgb durch abgabe entspr. erklärungen einen namen nach argentinischem recht geben (mit den appelidos) .

gruß -lennart-   
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lennart
 
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 01.06.2005 um 10:42:39
 
Zitat:
deine verlobte braucht bei einer eheschließung in deutschland nur die materiellen voraussetzungen eines staates zu erfüllen: 
bei doppelstaatern ist es nämlich so, daß der standesbeamte die effektive staatsangehörigkeit ermitteln muß, gemäß art. 13 (1) i.v.m. Art.  5 abs. 1 satz 1 egbgb.


Hallo Lennart,

ich muß da was übersehen haben, sorry.  Smiley

Danke für den Hinweis.  :paletti

Grüße
Ronny  Zwinkernd

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