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Ehe Rechtskräftig??? (Gelesen: 15.301 mal)
Tuncay75
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30.05.2005 um 16:45:07
 
Hallo
ich habe folgendes Problem und hoffe hier erleuchtet zu werden:
Ich habe im Mai 2002 geheiratet. Beim Standesamt haben meine jetztige Frau und ich angegeben das wir deutsche sind (wovon wir zu dem Zeitpunkt damals felsenfest überzeugt waren). Da aber meine Frau nach dem 01.01.2000 die türkische Staatsangehörigkeit wieder erhalten hat, ist ihre deutsche Staatsangehörigkeit "quasi" verfallen. Jetzt meine Frage: Ist unsere Ehe denn überhaupt Rechtskräftig? Theoretisch könnte ich als deutscher ja heiraten wen ich will, ob es eine Kolumbianerin ist oder eine Bosnierin, dürfte ja eigentlich egal sein.

Vielen Dank schon mal

Tuncay75
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Antwort #1 - 30.05.2005 um 16:52:05
 
Zitat:
Ist unsere Ehe denn überhaupt Rechtskräftig?


Hallo Tuncay 75,

die Wirksamkeit der Eheschließung hängt nicht von der Staatsangehörigkeit ab.
Sie hängt einmal davon ab, wo ihr geheiratet habt, bzw. welche Form der Eheschließung vorgeschrieben war und ob alle Formalitäten eingehalten wurden (Ortsrecht) und zum anderen davon, ob nach dem jeweiligen Heimatrecht bestehende Eheverbote bestanden haben.



Da die türkischen und die deutschen Eheverbote nahezu deckungsgleich sind, sehe ich nach erstem Anschein kein Problem mit dem Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit bei Deiner Frau.

Habt ihr in Deutschland geheiratet  ?

Grüße
Ronny
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Tuncay75
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Antwort #2 - 30.05.2005 um 17:06:32
 
ja wir haben in Deutschland geheiratet (und was für eine Trauung das war....herrlich im Schloß....aber...ähm...ich glaub ich schweif ab)
also bin ich dann weiterhin "legal" verheiratet oder?

Nur das türkische Konsulat stellt sich quer und ist der Ansicht, das es nicht korrekt war weil, wie gesagt, meine Frau zu dem Zeitpunkt ja eigentlich keine deutsche war.
Die haben ihr doch tatsächlich deswegen einen Pass ausgestellt mit ihrem Mädchennamen als Nachnamen. Ich weiß ja nicht ob du mir da helfen kannst aber dürfen die das denn??
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Ralf
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Antwort #3 - 30.05.2005 um 17:21:13
 
Hallo!

Wie ich das sehe, muss die Heirat erst in der Türkei (bzw. beim Konsulat) nachträglich registriert werden, damit sie (und damit der Familienname) in der Türkei Rechtskraft erlangt. Also: Beim Konsulat eine (am besten internationale) Heiratsurkunde einreichen und die Registrierung der Ehe beantragen. Sollte eigentlich kein Problem sein, kann aber eine Weile dauern.
Bis dahin ist es wohl so, dass deine Frau in der Türkei den Mädchennamen führt, und in Deutschland den Familiennamen. Das kommt öfter vor als man denkt. Zwinkernd

Zitat:
Da aber meine Frau nach dem 01.01.2000 die türkische Staatsangehörigkeit wieder erhalten hat, ist ihre deutsche Staatsangehörigkeit "quasi" verfallen.

Das stimmt. Da ihr darüber informiert seid, gehe ich mal davon aus, dass deine Frau inzwischen wieder ordnungsgemäß einen Aufenthaltstitel hat. Das nur am Rande. Aber die oben genannte Registrierung sollte vor einer evtl. geplantern (Wieder-)Einbürgerung erfolgen, damit es dann keine Probleme mit der Entlassung gibt.
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Tuncay75
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Antwort #4 - 30.05.2005 um 17:34:40
 
Ist es vielleicht Willkür vom Konsulat??? Meine Frau war heute erst dort und hat auch die Heiratsurkunde vorgezeigt die wir bei der Eheschließung bekommen haben. Trotzdem haben die vom Konsulat ihr einen Pass ausgestellt mit ihrem Mädchennamen.
Wir sind sowas von verzweifelt. Ich befürchte das wir das bis zum 30.06. nicht mehr hinkriegen.
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Antwort #5 - 30.05.2005 um 17:57:57
 
Zitat:
Die haben ihr doch tatsächlich deswegen einen Pass ausgestellt mit ihrem Mädchennamen als Nachnamen. Ich weiß ja nicht ob du mir da helfen kannst aber dürfen die das denn??

Ich halte das für Schikane des Konsulates,weil das türkische Namensrecht das gar nicht her gibt. öhm

Nach türkischem Recht hat Deine Frau mit der Eheschließung automatisch Deinen Familiennamen erworben und müßte den auch in den Pass eingetragen bekommen.

Und Gründe die aus türkischer Sicht von einer unwirksamen Eheschließung ausgehen lassen liegen m.E. definitiv nicht vor.
Deswegen verstehe ich die Reaktion auch nicht :vogel3

War denn einer von Euch geschieden, oderwart ihr um ein paar Ecken verwandt oder sowas in der Art.??

Grüße
Ronny
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Antwort #6 - 30.05.2005 um 18:17:53
 
nein wir sind nicht miteinander verwandt gewesen. und meine ehe davor wurde rechtskräftig geschieden....also gab es keine gründe warum ich nicht wieder heiraten durfte. ich hab grad auch erfahren das die tante vom konsulat sich nicht einmal die mühe gemacht hat die heiratsurkunde anzusehen. ich glaub ich muß dort nochmal hin.
ärgerlich
mal ne andere frage...wenn meine frau sich jetzt bei der ausländerbehörde meldet um eine aufenthaltserlaubnis oder genehmigung oder was auch immer zu beantragen, gilt dann das datum wo sie das beantragt? ich frag daher weil es ja diese frist gibt bis zum 30.06.
außerdem weiß ich auch das dieses thema eigentlich nicht in dieses forum gehört sondern in eine andere stelle. aber vielleicht kann man mir ja doch helfen.
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Antwort #7 - 30.05.2005 um 19:02:20
 
Zitat:
... meine ehe davor wurde rechtskräftig geschieden....

Hmmm...
Warst du (und/oder deine frühere Frau) evtl. auch mal türkischer Staatsangehöriger? Dann müssteauch die erste Ehe sowie die Scheidung in der Türkei registriert werden, falls noch nicht geschehen. Erst dann ist die Registrierung der jetzigen Ehe möglich.

Zitat:
mal ne andere frage...wenn meine frau sich jetzt bei der ausländerbehörde meldet um eine aufenthaltserlaubnis oder genehmigung oder was auch immer zu beantragen, gilt dann das datum wo sie das beantragt? ich frag daher weil es ja diese frist gibt bis zum 30.06.
außerdem weiß ich auch das dieses thema eigentlich nicht in dieses forum gehört sondern in eine andere stelle. aber vielleicht kann man mir ja doch helfen.

Besser hier gefragt als gar nicht. Der Antrag sollte auf jeden Fall sofort gestellt werden, je eher, desto besser. Der "falsche" Name und Familienstand im Pass ist da eher zweitrangig. Das kann die Angelegenheit zwar verzögern, aber wichtig, um keine Rechte zu verlieren, ist erst mal der Antrag.
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Tuncay75
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Antwort #8 - 30.05.2005 um 19:21:03
 
bei meiner ersten ehe hatten wir beide die türkische Staatsangehörigkeit und bei der Scheidung wurde auch das türkische Recht angewandt. also ein komplett abgeschloßener vorgang würd ich mal sagen.
ich möchte dir danke für die infos. mir bleibt wohl nichts anderes übrig als so schnell wie möglich (d.h. morgen) zur Ausländerbehörde zu tigern. Dort kann ich ja weitere Fragen stellen.
schönen abend noch
Tuncay75
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Antwort #9 - 30.05.2005 um 19:59:11
 
Zitat:
und bei der Scheidung wurde auch das türkische Recht angewandt.

Aber vermutlich von einem deutschen Gericht, oder? Wie schon gesagt: Das muss in der Türkei registriert werden, sonst giltst du in der Türkei als noch mit der ersten Frau verheiratet, mit der Folge, dass die 2. Ehe nicht eingetragen werden kann.
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Antwort #10 - 30.05.2005 um 20:07:49
 
nein die Scheidung war vor einem türkischen Gericht. Hab das Scheidungsurteil mit Rechtskraft ins deutsche übersetzen lassen für die deutschen Behörden. Also alles korrekt erledigt Zwinkernd
von daher dürfte es eigentlich keine Probleme geben. Weder in der Türkei noch hier in Deutschland.
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Antwort #11 - 30.05.2005 um 20:32:31
 
Zitat:
nein die Scheidung war vor einem türkischen Gericht.


Dann verstehe ich allerdings auch nicht, woran es hakt.  :nix
Die Antwort kann wohl nur das Konsulat geben. Oder hat hier sonst noch jemand eine Idee?
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Antwort #12 - 31.05.2005 um 08:36:26
 
hallo tuncay, vielleicht liegt das problem nur in der inkompetenz dieser konsulatsmitarbeiterin- mag ja sein. ansonsten muß man das türkische internationale privatrecht befragen, welche anforderung an eine eheschließung von türk. staatsangeh. im ausland gestellt werden.  (hab leider aber keine rechtsquelle zur hand).
ansonsten: ich würde, wenn euer konsulat so schwierig ist, es mal bei der konsularabteilung der türk. botschaft versuchen. oder : ihr registriert die ehe direkt im heimatstandesamt der frau, ohne die konsulate einzuschalten und beantragt auch dort den paß -geht meist auch schneller- . wäre vielleicht eine möglichkeit.
gruß -lennart-


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Antwort #13 - 31.05.2005 um 08:55:13
 
Zitat:
welche anforderung an eine eheschließung von türk. staatsangeh. im ausland gestellt werden.  

Moin zusammen,

ich hab sie und lese gerade:

1. Eheschließungsvoraussetzungen = Heimatrecht Art. 12 Abs 1 IPR-G

2. Form der Eheschließung = Ortsrecht Art. 12 Abs. 2

3. Allgemeine Ehewirkungen = Gemeinsamer Aufenthalt Art. 12 Abs. 2

Im materiellen Eherecht sind auch keine Besonderheiten erkennbar, die zu einer Unwirksamkeit der Eheschließung in Deutschland hätten führen können.

Nichtigkeitsgründe:

Art. 145 ZivilGB

1. bestehende Ehe

2. dauerhafte Urteilsunfähigkeit

3.vorübergehende Geisteskrankheit

4. Ehehinderis der Verwandtschaft oder Schwägerschaft.

Aber die Nichtigkeit muß durch eine Feststellungsklage und ein Urteil erst bestätigt werden. Ansonsten besteht die Ehe weiter Art. 146 ff ZGB.

Das war jetzt nur in Kurzform, aber ich denke, dass im TR-Recht keine Gründe vorliegen, die zu einer Nichtehe hätten führen können.

Also ist von einer wirksamen Eheschließung nach deutschem und türkischen Recht auszugehen.

Grüße
Ronny
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Antwort #14 - 31.05.2005 um 16:48:16
 
hallo nochmal
also besten dank dafür das ihr mir so hilfreiche Tipps gebt. Langsam hab ich auch das Gefühl das die Angestellte im Konsulat keine Ahnung hatte. Wie gesagt, sie hat sich nicht einmal die Mühe gemacht und die Heiratsurkunde angesehen. Den Pass den sie ausgestellt haben wäre ja dann auch falsch, denn er läuft jetzt auf den Mädchennamen meiner Frau. Wir haben schon Witze gemacht das wir wieder heiraten müßen  grin
Heute war meine Frau auch bei der Ausländerbehörde. Sie hat sofort eine Aufenthaltserlaubnis (oder Genehmigung ich weiß es jetzt nicht so genau) für 3 Jahre bekommen. Supi gelaufen alles.
Mir bleibt wohl nichts andere übrig als nochmal zum Konsulat zu tigern und mal nachzufragen was das soll.
Nochmals vielen vielen Dank für eure Hilfe
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