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Erlöschen der Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 2.668 mal)
momo97
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Erlöschen der Niederlassungserlaubnis
21.04.2005 um 15:53:25
 
Hallo,
wie lange darf der Aufenthalt außerhalb des Bundesgebietes höchstens sein, so dass die Niederlassungserlaubnis nicht erlöscht wird ?
Fragezeichen
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cedo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 21.04.2005 um 16:41:27
 
Lt. Gesetz  :richter 6 Monate.

Angeblich ist es möglich bei ABH einen Antrag zu stellen und Auslandsaufenthalt verlängern. Allerdings muss man eine gute Begrundüng motz dafür haben.
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momo97
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 21.04.2005 um 18:05:04
 
soweit ich weiss diese 6 Monate-regelung filt für die Aufenthaltserlaubnis. Aber ich weiss nicht, ob sie auch für die Niederlassungserlaubnis gilt  Fragezeichen Fragezeichen
Kennst du den Paragraph des Gesetzes, wo diese Frage beantwortet wird ??  öhm
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cedo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 22.04.2005 um 13:32:13
 
Die Frage ist implizit beantwortet unten:

§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen

AufenthG

Man macht (anscheinend) kein Unterschied zwischen Niederlassungserlaubnis und Aufenthaltstitels, weil z.B:

(2) Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist.
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momo97
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 22.04.2005 um 17:05:58
 
ich denke, du hast vollkommen Recht  :paletti
danke für die Antwort  Smiley
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