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Hinnahme von Mehrstaatigkeit (Gelesen: 10.204 mal)
Ralf
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Antwort #15 - 30.03.2005 um 11:49:35
 
Zitat:
Die Einbürgerungsbehörde muß von Amts wegen im Zuge der Bearbeitung Deines Einbürgerungsantrages prüfen, ob einer der Unzumutbarkeits-Tatbestände des § 12 StAG erfüllt ist!! Das ist nicht an einen extra Antrag gebunden. Es steht ihr gemäß Abs. 1 "wird abgesehen" kein Verzichtsermessen zu .....


Im Prinzip richtig, aber woher soll die Einbürgerungsbehörde wissen, dass eine Entlassung für einen bestimmten Einbürgerungsbewerber unzumutbar ist, wenn dieser nicht selbst Unzumutbarkeit geltend macht?
Die Erfahrung zeigt außerdem, dass so mancher, der - auch aus anderen Gründen, z.B. als Asylberechtigter - einen Anspruch auf Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit hätte, trotzdem die alte Staatsangehörigkeit loswerden möchte.

Zitat:
Es ist wg. der Unzumutbarkeit das Einkommen im Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich

Da muss ich mal widersprechen. Maßgeblich ist die Situation zum Zeitpunkt der Entscheidung.

Zitat:
Wenn sich an den tatsächlichen Verhältnissen seit Ausstellung der Urkunde nichts personenstandsrelevantes ereignet hat (z.B. daß Du adoptiert worden wärst oder eine Namensänderung erfahren hättest) benötigst Du keine neue Urkunde.

Stimmt, jedenfalls im deutschen Rechtsbereich. Wenn aber ein ausländischer Staat für ein Entlassungsverfahren neue Urkunden fordert, müssen diese halt beschafft werden.

Zitat:
by the way:
Das Verfahren einer Antragsaufnahme ohne Fachwissen ist wenig bürgerfreundlich: Der Bürger geht raus in dem Bewußtsein "ich hab jetzt alles erledigt, der Antrag läuft" und kriegt dann -nach einiger Zeit- die Mitteilung , daß der noch tausend Sachen nachliefern soll. Die Enttäuschung ist dann groß u. das Vertrauen in die öffentl. Verwaltung erschüttert... 

Mag sein. Andererseits kann nicht erwartet werden, dass bereits bei Antragsabgabe eine vollständige Prüfung erfolgt. I.d.R. erhält der Bewerber zusammen mit dem Antragsformular ein Merkblatt mit den erforderlichen Unterlagen. Die Vollständigkeit dieser Unterlagen kann auch eine Hilfskraft prüfen.
Oftmals ergibt sich auch erst im Laufe der weiteren Prüfung die Notwendigkeit weiterer Unterlagen. Andererseits kann in dem Merkblatt über die Unterlagen nicht jede mögliche Konstellation berücksichtigt werden.

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Samfro
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Antwort #16 - 30.03.2005 um 12:01:42
 
:paletti seh ich genauso wie Ralf
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ajlie
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Antwort #17 - 05.07.2005 um 02:01:17
 
Hallo lieber info4aliener,

heute habe ich über Gutes zu berichten:)


Mein Verfahren läuft sehr zügig und dank Ihrer Infos :blum, wie ich es mir vorgestellt habe.
Meiner Einbürgung unter der Hinnahme von Mehrstaatigkeit steht nichts mehr im Wege.

(Für alle die es interessiert und Lennart insbesondere  tippse
Die Höhe der  Entlassungsgebühren bei der  Botschaft übersteigt mein jetziges Brutto-Einkommen und die Zumutbarkeitsgrenze. Ein online- Ausdruck über die Kosten der Ausbürgerung habe ich meinem Antrag beigefügt /Preisliste befindet sich auch auf der Website der Botschaft/

Jetzt habe ich noch Fragen zum Ablauf: 

1. ich habe eine 1-monatige Frist um die restliche EB-Gebühr zu entrichten.  :haken
2.wie lange dauert es eigentlich danach bzw. wie schnell kann ich meine EB-Urkunde mir aushändigen lassen?  Das findet in meiner EB-Behörde nur Freitags statt. Ich muss zusehen, dass ich von meinem Arbeitgeber einen Vormittag dafür frei bekomme, was momentan/in den nächsten Wochen/ wegen der hohen Auftragslage eher nicht zu erwarten ist. Und ich als Berufseinsteiger noch keine Urlaubsansprüche habe. Habe ich da zeitlich ein bisschen Freiraum? Gibt es eine Frist die ich bei dem Abholen der EB-Urkunde bei der EB-Behörde beachten muss? ???

Und wie immer, besten herzlichen Dank für Eure Unterstützung   :prosst:

ajlie aus dem Ruhrpott
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Ralf
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Antwort #18 - 05.07.2005 um 09:27:20
 
Zitat:
wie lange dauert es eigentlich danach bzw. wie schnell kann ich meine EB-Urkunde mir aushändigen lassen?

Wenn der Bescheid erlassen wurde, sollte eigentlich auch die Urkunde zur Aushändigung schon bereit liegen.

Zitat:
Das findet in meiner EB-Behörde nur Freitags statt. Ich muss zusehen, dass ich von meinem Arbeitgeber einen Vormittag dafür frei bekomme, was momentan/in den nächsten Wochen/ wegen der hohen Auftragslage eher nicht zu erwarten ist. Und ich als Berufseinsteiger noch keine Urlaubsansprüche habe. Habe ich da zeitlich ein bisschen Freiraum?

Für notwendige Behördengänge sollte man eigentlich immer mal stundenweise frei bekommen. Die Behörde ist sicherlich auch flexibel genug, die Aushändigung an einem anderen Wochentag durchzuführen, wenn es freitags nicht geht.

Zitat:
Gibt es eine Frist die ich bei dem Abholen der EB-Urkunde bei der EB-Behörde beachten muss? ?

Dies sollte schon zeitnah geschehen. Bei der Aushändigung der Urkunde müssen die Voraussetzungen erfüllt sein. Wenn man zu lange wartet, kann es sein, dass diese dann erst wieder neu überprüft werden müssen. Außerdem wird die Behörde verständlicherweise sauer, wenn der Bewerber zuerst auf ein zügiges Verfahren drängt, aber am Ende selbst verzögert.
Ich empfehle daher, mit der Aushändigung nicht länger als 2-3 Monate nach dem Erlass des Bescheides zu warten.
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ajlie
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Antwort #19 - 05.07.2005 um 18:18:37
 
DAnke Ralf für die Antwort. :blum

Stundenweise frei bringt bei mir nichts, da meine Arbeitsstätte 70km entfernt liegt. Aber 2-3 Monate sollten mir reichen um meinen Chef "weich" zu kriegen.
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ajlie
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Antwort #20 - 23.07.2005 um 01:20:24
 
Hallo lieben Info4aliener,

bei mir ist alles glatt über die Bühne gelaufen. Jetzt bin ich Deutsche geworden  disco

Den Antrag für den Ausweis habe ich heute gestellt, danke für die Unterstützung  :blum

Grüße an alle  :prosst:
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Antwort #21 - 23.07.2005 um 01:24:23
 
Na denn mal Herzlichen Glückwunsch und danke für das feedback Zwinkernd

Und BTW:

Dein Profil stimmt ned mehr Zwinkernd

Grüße
Ronny Smiley
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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ajlie
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Antwort #22 - 23.07.2005 um 01:36:13
 
Oh yeah  :rofl2

Danke, gerade noch geändert.   :happy:
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Ralf
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Antwort #23 - 23.07.2005 um 01:41:41
 
Na prima. Glückwunsch!  :paletti

Wie freuens uns über jede Rückmeldung, über positive natürlich besonders! Zwinkernd
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