Hallo Ajlie, ein paar Anmerkungen zu Deinem Problem:
Es ist wg. der Unzumutbarkeit das Einkommen im Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich (Du fügst dem Antrag ja Deine Verdienstbescheinigung bei).
Die andere Möglichkeit, wg. erbrechtlicher Probleme die Mehrstaatigkeit zur erlangen, besteht m.E. für Dich leider nicht, denn der Grundbesitz Deiner Eltern besteht -wie Du geschrieben hast- aus Eigentumswohnungen. Wohneigentum können Ausländer in BiH aber jetzt erben. Bei landwirtschaftlichen Nutzflächen oder Gewerbeflächen sähe das anders aus. Haben Deine Eltern so etwas vielleicht im Angebot? Dann könnte es doch noch klappen.
Die Einbürgerungsbehörde muß von Amts wegen im Zuge der Bearbeitung Deines Einbürgerungsantrages prüfen, ob einer der Unzumutbarkeits-Tatbestände des § 12
StAG erfüllt ist!! Das ist nicht an einen extra Antrag gebunden. Es steht ihr gemäß Abs. 1 "wird abgesehen" kein Verzichtsermessen zu .....
Weiterhin : Deine Geburtsurkunde aus BiH ist nach den Regeln der ZPO genau so der freien Beweiswürdigung unterworfen wie eine inländische Urkunde (§§ 412 ff ZPO).
Wenn sich an den tatsächlichen Verhältnissen seit Ausstellung der Urkunde nichts personenstandsrelevantes ereignet hat (z.B. daß Du adoptiert worden wärst oder eine Namensänderung erfahren hättest) benötigst Du keine neue Urkunde.
by the way:
Das Verfahren einer Antragsaufnahme ohne Fachwissen ist wenig bürgerfreundlich: Der Bürger geht raus in dem Bewußtsein "ich hab jetzt alles erledigt, der Antrag läuft" und kriegt dann -nach einiger Zeit- die Mitteilung , daß der noch tausend Sachen nachliefern soll. Die Enttäuschung ist dann groß u. das Vertrauen in die öffentl. Verwaltung erschüttert...
sretna -lennart-