Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Ausweisung nach Italien (Gelesen: 1.667 mal)
ali_baba
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausweisung nach Italien
16.02.2005 um 14:32:31
 
Hallo ihr!

Ein Freund von mir ist vor ca. 4 Monaten legal (also zumindest mit Pass und per Flugzeug) nach Italien eingereist. Er stammt aus Äthiopien und hat dort keinerlei Verwandten mehr, weil politisch verfolgt. Am Flughafen in Italien hat er dann seinen Pass vernichtet. Bald darauf wurde er von Carabinieri angehalten und nach seinem Ausweis gefragt. Da er keinen hatte, wurden Fingerabdrücke genommen, usw. Kurz darauf flüchtete er per Auto nach Deutschland (keine Ahnung wie das genau ablief). Er ist jetzt seit drei Monaten hier und hat bei den deutschen Behörden angegeben, er sei 16 Jahre alt, ist aber in Wirklichkeit 18. Jetzt soll er in einem Monat wieder nach Italien zurückgeschoben werden. Er würde aber gerne in Deutschland bleiben, da er hier auf eine Sprachschule geht und einige Freunde gefunden hat. Gibt es irgendeine Möglichkeit für ihn hierzubleiben, oder geht das nicht, weil er in Italien nicht politisch verfolgt wird und er illegal eingereist ist? Ist seine Sprachausbildung ein Argument?
Ich möchte keine Tipps für Straftaten, lediglich legale Mittel, um seinen Aufenthalt hier in der BRD zu ermöglichen!!!
Danke im Voraus!!!!!

Ali Baba
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung nach Italien
Antwort #1 - 16.02.2005 um 14:58:03
 
Zitat:
Gibt es irgendeine Möglichkeit für ihn hierzubleiben, oder geht das nicht, weil er in Italien nicht politisch verfolgt wird und er illegal eingereist ist? Ist seine Sprachausbildung ein Argument? 


Kann man  mit einem kurzen Wort beantworten:

Nein. Es ist auch äußerst gefährlich für ihn sich hier weiter aufzuhalten.  pol :richter drohen da wohl ganz massiv.

Zitat:
Jetzt soll er in einem Monat wieder nach Italien zurückgeschoben werden.
  Völlig logisch Zwinkernd

Grüße
Ronny

/me, der sich über seine innere Ruhe wundert
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema