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Heirat in der Türkei (Gelesen: 61.275 mal)
Riddler
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14.02.2005 um 16:34:03
 
Hallo,

Ich bin Deutscher (geschieden aus früherer Ehe) und meine Verlobte ist Türkin (auch aus früherer Ehe geschieden). Etwa ein jahr nach Ihrer Scheidung mußte sie letztes Jahr Deutschland verlassen und zu ihrer Familie in die Türkei zurückkehren. In dieser Zeit haben wir uns kennengelernt. Das war eine freiwillige Ausreise und keine Abschiebung oder so.
1) Jetzt möchten wir im April in der Türkei heiraten und dann gerne gemeinsam nach Deutschland zurückkehren. Weis jemand was da zu tun ist ? Bei welchen Ämtern muß ich Termien usw. machen und was für Papiere brauchen wird ?
2) Sie hat einen Peronalausweis und Geburts- und Scheidungsdokumente, ich habe dasselbe. Im Oktoboer wollten wir ein Besuchervisum beantragen, was aber nachher schriftlich abgelehnt wurde. In Ihrem Paß ist ein kleiner Stempel "Visum beantragt". Ist das nachteilig ?

Vielen Dank.
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ronny
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Antwort #1 - 14.02.2005 um 17:16:17
 
Hallo Riddler,

Du brauchst für die Eheschließung in derTürkei eine Abstammungsurkunde und ein Ehefähigkeitszeugnis, beides bekommst Du beim Standesamt. EFZ am Wohnort, AbstUrk am Geurtsort.

Dazu muß das Scheidungsurteil mit RechtskraftvermerkDeiner Zukünftigen hier beim Wohnortstandesamt vorgelegt werden, ggf. muß ein türkisches Urteil hier anerkannt werden(siehe dazu oben FAQ).

Ich empfehle beide Dokumente auf den mehrsprachigen Ausdrucken ausstellen zu lassen (sog. internationale Urkunden) weil diese von der Legalisation bzw. der Apostille befreit sind.

Dein eigenes Scheidungsurteil bedarf u.U. noch der Anerkennung in der Türkei, gleiches gilt falls Deine Zukünftige in Deutschland geschieden worden ist.

Ob der Hinweis auf die erfolglose Visumbeantragung eine Auswirkung auf die Familienzusammenführung hat, kann ich nicht sagen.

Viel Glück

Ronny


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Antwort #2 - 14.02.2005 um 20:52:35
 
Okay, vielen Dank. Das Scheidungsurteil meiner Zukünftigen muß ich also bei meinem Standesamt zeigen, aber vor oder nach der Eheschließung in der Türkei ?
Und weißt Du wie es dann weiter geht. Also in der Türkei zum Standesamt und heiraten und was muß man dann Botschaft machen ? Sorry, für die vielen Fragen Zwinkernd
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Caya
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Antwort #3 - 14.02.2005 um 20:55:38
 
Hallo Ridler.

Zur deiner 1.Frage

[bgcolor=Yellow]Aus der Internetseite des deutschen Botschaft in Ankara[/bgcolor]
Zitat:
Eheschließung in der Türkei
Für Eheschließungen zwischen deutschen und türkischen Staatsangehörigen in der Türkei verlangen die türkischen Standesämter ein Ehefähigkeitszeugnis des deutschen Verlobten.

Dieses Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt von dem für den Wohnsitz oder Aufenthaltsort des deutschen Partners zuständigen Standesamt.

Das Ehefähigkeitszeugnis muß schriftlich beantragt werden unter Beifügung verschiedener Unterlagen des deutschen und des türkischen Partners und wird gebührenpflichtig ausgestellt.

Dem Antrag sind vom deutschen Verlobten folgende Unterlagen beizufügen:



A. Für alle Fälle

Abstammungsurkunde oder beglaubigte Abschrift oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder Geburtsurkunde,

Staatsangehörigkeitsnachweis (z.B. beglaubigte Fotokopie des Reisepasses),

Nachweis des letzten Aufenthaltsortes durch die Meldebehörde,

Bestätigung der Angaben über den Familienstand durch die Meldebehörde,

Zeugnis des Vormundschaftsgerichts über die vermögensrechtliche Ausein­andersetzung, wenn der Verlobte ein minderjähriges Kind hat, für das er zu sorgen hat.


B. Zusätzlich für Verlobte, die schon verheiratet gewesen sind

Urkundlicher Nachweis über die frühere Eheschließung und urkundlicher Nachweis über die Auflösung oder Nichtigerklärung jeder früheren Ehe (z.B. Sterbeurkunde, gerichtliche Entscheidung über Scheidung),

Feststellung der Landesjustizverwaltung über die Voraussetzung der Aner­kennung von ausländischen Entscheidungen in Ehesachen, wenn zum Nach­weis der Auflösung oder Nichtigerklärung einer früheren Ehe eine ausländi­sche Entscheidung vorgelegt wird,

Nachweis über die inzwischen erfolgte Niederkunft der Verlobten, wenn seit Auflösung oder Nichtigerklärung ihrer letzten Ehe noch nicht zehn Monate verflossen sind.
Die Vorlage weiterer Unterlagen kann im Einzelfall erforderlich sein /z.B. bei Verlobten unter 18 Jahren oder sonst in der Geschäftsfähigkeit beschränkten Verlobten); hierüber entscheidet das zuständige Standesamt.


Für den türkischen Verlobten sind folgende Unterlagen beizufügen:

Die türkische Bezeichnung dieser Unterlagen lautet wie folgt:

1.       Uluslararası doğum kayıt belgesi,

2.     Vatandaşlık belgesi (örneğin tasdikli pasaport fotokopisi),

3.     Kişinin halen ikamet ettiği yerin adresini içeren ikametgáh belgesi,

4.     Nüfus kayıt örneği

5.     Önceki evliliğine ait evlenme kayıt belgesi ile bu evliliğin ile bundan evvelki bütün evlilikle­rinin zevalini veya butlanını gösteren belgeleri (örneğin ölüm kayıt belgesi, boşanma veya butlan kararı).

Weitere Unterlagen können aber auch von ihm nachgefordert werden; hierüber entscheidet das

zuständige Standesamt.

Urkunden in türkischer Sprache ist eine von einem zuverlässigen Dolmetscher gefertigte Übersetzung beizufügen.

Die Urkunden Nr. 3 und 4 benötigen eine Apostille des zuständigen Gouverneursamtes.

Genaue Informationen zur Eheschließung selbst müßten in jedem Einzelfall bei dem türkischen Standesbeamten eingeholt werden, der die Trauung vornehmen soll.

Es hat sich als nützlich erwiesen, neben dem Ehefähigkeitszeugnis immer auch einen Reisepaß, eine internationale Geburtsurkunde, eine Aufenthaltsbescheinigung der Heimatgemeinde mit Angabe zu dem dort eingetragenen Familienstand sowie ggfls. einen Nachweis über die Auflösung oder Nichtigerklärung jeder früheren Ehe mit sich zu führen.


Viel Glück
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Antwort #4 - 15.02.2005 um 08:47:51
 
Zitat:
Okay, vielen Dank. Das Scheidungsurteil meiner Zukünftigen muß ich also bei meinem Standesamt zeigen, aber vor oder nach der Eheschließung in der Türkei


Hallo Riddler,

um es noch zu verdeutlichen, das Scheidungsurteil ist bei der Ausstellung des EFZ erforderlich, weil ja das EFZ bescheinigt dass ihr beide heiraten könnt.

Zitat:
Und weißt Du wie es dann weiter geht


Na ja das werdet ihr beide schon wissen ihr wart ja schon verheiratet  lachen ronny ist heute zum Scherzen zumute, sorry  Daumen hoch

Im Ernst:

Zitat:
und was muß man dann in der Botschaft machen


Die Familienzusammenführung nach Deutschland beantragen. Auf die Erteilung des Visums hat Deine Frau einen Anspruch (es sei denn sie wäre eine Tochter Osamas   lachen) .

Sorry für den Scherz! Daumen hoch

Ronny



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Antwort #5 - 15.02.2005 um 13:10:22
 
Vielleicht habe ich das irgendwie falsch verstanden. Das EFZ für mich hole ich beim deutschen Standesamt, und brauche ich dafür noch Papiere von meiner türkischen Frau ?!?!? Eigentlich nicht oder ? Es ist das ein Zeugniss dafür, daß ich Ehefähig bin, meine Frau muß doch extra eins in der Türkei machen oder ?
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Antwort #6 - 15.02.2005 um 13:19:01
 
Ne, Riddler, das ist schon richtig, Du brauchst dafür auch die Unterlagen Deiner Frau. Ich bin auch schon am Papiere sammeln. Ich war beim Standesamt und die haben mir eine Liste gegeben, was sie brauchen und das suchen wir jetzt zusammen, lassen es beglaubigen und übersetzen ( das mache ich dann hier). Ganz schön aufwendig, z.B. brauche ich die Heiratsurkunde aus der Vorehe meines Freundes und eine Ledigkeitsbescheinigung, aber das verstehen die dort irgendwie nicht, was das ist, er hat mir jetzt 2mal einen Auszug aus dem Melderegister geschickt (da steht auch drin, dass er ledig ist), aber unter dem angeforderten Titel scheint es dort eine solche Bescheinigung nicht zu geben. Ich trag das jetzt mal zum Standesamt und gucke, ob die es akzeptieren.
Das Scheidungsurteil meines Freundes wurde auch abgefragt, habe ich auch übersetzen lassen.
Alles recht aufwändig und dann kommen ja noch meine Unterlagen dazu, da ich aber immer noch nicht geschieden bin :richter (warte weiterhin auf den Versorgungsausgleich), bin ich schon in Sorge, ob ich bis Mitte April alles zusammenhabe. Na, ist ja noch ein Augenblick Zeit..... :wait Grüße! Bremerin
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Antwort #7 - 15.02.2005 um 13:20:30
 
Zitat:
Vielleicht habe ich das irgendwie falsch verstanden.


Hallo Riddler,

vieleicht ein bißchen, n.P.  Zwinkernd ein paar Unterlagen über deine Zukünftige sind schon erforderlich.

Ein EFZ bezieht sich immer auf die Eheschließung zwischen zwei konkreten Personen. Und deswegen muß bei de Ausstellung auch geprüft werden ob bei der anderen Person ein Ehehindernis besteht , welches dem deutschen Staatsangehörigen eine Eheschließung mit dem anderen verbieten würde.

Beispiel für ein zweiseitig wirkendes Ehehindernis wäre das der Doppelehe. Ich meine ich hätte das oben bei den FAQ schon ausführlicher dargestellt.

Deswegen sind halt eheauflösende Entscheidungen für den anderen Verlobten erforderlich, auch wenn ihr eigentlich im Heimatstaat des anderen heiraten wollt.
Denn die ausländische Rechtsordnung wird nur im Hinblick auf das formelle Recht (Ortsrecht) als maßgebend angesehen, also z.B. bei wem wird die Ehe geschlossen.

Hinsichtlich der materiellen Eheschließungsvoraussetzungen gilt in Deutschland Heimatrecht. Zu den matereillen  zählt z.B. die Ehefähigkeit, bzw. das was mit dem EFZ geprüft wird.

Grüße
Ronny


edit nochmal: sorry bremerin, hatte ich zu spät gesehen den Post  :paletti
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Antwort #8 - 15.02.2005 um 13:41:02
 
Zitat:
....Ich war beim Standesamt und die haben mir eine Liste gegeben, was sie brauchen und das suchen wir jetzt zusammen, lassen es beglaubigen und übersetzen ( das mache ich dann hier). Ganz schön aufwendig, z.B. brauche ich die Heiratsurkunde aus der Vorehe meines Freundes und eine Ledigkeitsbescheinigung, aber das verstehen die dort irgendwie nicht, was das ist, er hat mir jetzt 2mal einen Auszug aus dem Melderegister geschickt (da steht auch drin, dass er ledig ist), aber unter dem angeforderten Titel scheint es dort eine solche Bescheinigung nicht zu geben. Ich trag das jetzt mal zum Standesamt und gucke, ob die es akzeptieren....


Hallo Bremerin!
In der Türkei gibt es glaube ich nur den Ehefähigkeitszeugnis.
Heißt auf türkisch "[bgcolor=Yellow]Evlenme Ehliyet Belgesi[/bgcolor]" Das bekommt er beim Standesamtbehörde "[bgcolor=Yellow]Nüfus Dairesi[/bgcolor]" wo er Registriert ist. Er muß noch deine:
- Adresse,
- vollständigen Namen
- Geburtsdatum und Ort
- da du geschieden bist ( bald) den Namen von deinem Ex , den Scheidungsdatum und er braucht den Namen vom Amtsgericht wo die Scheidung erfolgt ist  angeben.
Apostille heißt auf türkisch "[bgcolor=Yellow] Tastik Serhi [/bgcolor]" nach dem Abkommen von 15.Oktober 1961 in La Haye.
LG
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Antwort #9 - 15.02.2005 um 13:51:09
 
Hi Caya,

kannst Du vielleicht nochmal den Link zu dem Textausschnitt der Botschaft posten, statt Umlaute usw. sind da nur Zahlen drinne. Danke.

@all wenn wir in Deutschland heiraten, brauche ich dann auch das EFZ von mir und meiner zukünftigen, oder bist es nur in der Türkei so ?
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Antwort #10 - 15.02.2005 um 13:59:19
 
Danke Caya, das isses ja gerade, dass das türkische EFZ noch nicht zu holen geht, da ich noch nicht geschieden bin. Da wir im Moment ja dort heiraten wollen, brauche ich ja auch nur das hiesige, aber die wollen eben diese Ledigkeitsbescheinigung......Ja, also ich versuchs jetzt mal mit dem Melderegister und dem Scheidungsurteil und der Paßkopie (da steht ja auch ledig drin). Irgendwie beißt sich ja sonst die Katze in den Schwanz. öhm Grüße von Bremerin
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Antwort #11 - 15.02.2005 um 14:17:07
 
Zitat:
wenn wir in Deutschland heiraten, brauche ich dann auch das EFZ von mir und meiner zukünftigen, oder ist es nur in der Türkei so


In Deutschland braucht nur der ausländische Verlobte ein EFZ, Schau doch mal bitte in die
FAQ´s
da ist alles was man im Normalfall für eine Eheschließung in DE benötigt aufgeführt

Grüße
Ronny
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Antwort #12 - 15.02.2005 um 14:18:54
 
Sorry daß ich soviel Frage. Aber vielen Dank an Euch alle !
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Antwort #13 - 15.02.2005 um 14:20:48
 
Zitat:
Danke Caya, das isses ja gerade, dass das türkische EFZ noch nicht zu holen geht, da ich noch nicht geschieden bin.


Und solange wie Du nicht geschieden bist, bekommst Du keins in Deutschland. Aber für die Ausstellung des deutschen EFZ ist nicht unbedingt auch das türkische erforderlich.

Da würde sich die Katze echt in den Schwanz beißen.

Ronny


@Riddler: Zitat:
Sorry daß ich soviel Frage. Aber vielen Dank an Euch alle !


NP,

Ronny
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Antwort #14 - 15.02.2005 um 15:51:35
 
Hallo Riddler,
infos die du haben wolltest.
was auf türksich ist, muß deine türkische Freudin zusammen bringen.
Es sollte kein Problem für sie sein die Unterlagen zusammen zu bringen.


Zitat:
Die Vorlage weiterer Unterlagen kann im Einzelfall erforderlich sein /z.B. bei Verlobten unter 18 Jahren oder sonst in der Geschäftsfähigkeit beschränkten Verlobten); hierüber entscheidet das zuständige Standesamt.


Für den türkischen Verlobten sind folgende Unterlagen beizufügen:

Die türkische Bezeichnung dieser Unterlagen lautet wie folgt:

1.       Uluslararasi dogum kayit belgesi,

2.     Vatandaslik belgesi (örnegin tasdikli pasaport fotokopisi),

3.     Kisinin halen ikamet ettigi yerin adresini iceren ikametgah belgesi,

4.     Nüfus kayit örnegi

5.     Önceki evliligine ait evlenme kayit belgesi ile bu evliligin ile bundan evvelki bütün evlilikle­rinin zevalini veya butlanini gösteren belgeleri (örnegin ölüm kayit belgesi, bosanma veya butlan karari).

Weitere Unterlagen können aber auch von ihm nachgefordert werden; hierüber entscheidet das

zuständige Standesamt.

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Antwort #15 - 17.02.2005 um 14:01:09
 
Hallo,

wir haben jetzt große Probleme. Meine Freundin war mit Ihrer Mutter beim Standesamt in der Türkei und der Mann dort hat gesagt ein Christ und ein Moslem darf er nicht verheiraten. Er will die Papiere nicht geben, sondern nur das Nüfus Kayit Örnegi Papier. Außerdem sagte er meine Freundin müsse noch 5 Monate warten, bis sie heiraten dürfte, da sie nach türkischem Recht in der Türkei später geschieden war.

???
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Antwort #16 - 17.02.2005 um 15:09:43
 
Hallo Riddler, aus islamischer Sicht ist das richtig mit der Eheschließung zwischen Christ und Muslima. Allerdings ob das für eine standesamtliche Heirat gelten kann? Die Türkei hat zwar den Islam als Staatsreligion, aber hält sich doch andererseits aus vielem raus. Kann ich nicht beantworten, ob das stimmt. Mit der Wartezeit das mag sein?!
Habt Ihr schon überlegt, lieber hier zu heiraten?
Alles Gute! Bremerin
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Antwort #17 - 17.02.2005 um 15:16:08
 
Ja wir wollen dann lieber hier heiraten, aber der Mann will Ihr ja auch das Ehefähigkeitszeugniss nicht geben. Oder kann man das irgendwie umgehen ?
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Antwort #18 - 17.02.2005 um 15:41:01
 
Riddler, ihr könntet euch beschweren. Diese Aussage ist zwar nach islamischem Recht korrekt, aber im türkischen Recht gibt es kein Ehehindernis der Religionsverschiedenheit. Möglicherweise weiß sein Chef nicht, was  der Mann da sagt - das kann den den Job kosten, wenn ihr damit Krach macht.
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Antwort #19 - 17.02.2005 um 16:13:06
 
Hi an alle, denen ich ein bisschen behilflich sein kann !

Also ich stehe sei einiger Zeit mit dem Konsulat in Ankara in Verbindung.
So wohl was dass Besuchsvisum als auch das Visum zur Eheschließung in Deutschland an geht.
Meine Unstimmigkeiten oder auch Fragen habe ich per Fax an das Konsulat in Ankara geschickt, dies Menschen haben immer sehr schnell geantwortet und auch sehr höflich und nett.
Wer Interesse hat hier die Faxnummer mit den Namen der Menschen die ich kontaktiert habe.

Tourismus Visa : Fax =  Herr Dost
Ehesch. Visa : Fax =  Herr Haagen

Faxnummer bei beiden da Sammelstelle : 0090 312 4555333

Euch allen weiterhin viel Glück

Kimba
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Antwort #20 - 17.02.2005 um 16:36:57
 
Zitat:
Ja wir wollen dann lieber hier heiraten, aber der Mann will Ihr ja auch das Ehefähigkeitszeugniss nicht geben. Oder kann man das irgendwie umgehen


Hi Riddler,

da die Türkei grundsätzlich Ehefähigkeitszeugnisse erteilt, btw ich teile Annes Auffassung, dass der türk. Standesbeamte nicht tickt,  wird bei einer Eheschließung in DE nicht darauf verzichtet werden können.

Aber ich denke auch, dass der TR Standesbeamte wieder richtig ticken wird, wenn ihr Euch bei seiner Aufsichtsbehörde mal "erkundigt". :paletti

Zitat:
Außerdem sagte er meine Freundin müsse noch 5 Monate warten, bis sie heiraten dürfte, da sie nach türkischem Recht in der Türkei später geschieden war.


Das muß ich nach Genesung nochmal überlesen, aber ich glaube nicht, dass es zutrifft. Es könnte nur zutreffen, wenn dem türkischenAnerkenntnisurteil auflösende Wirkung zukäme. Aber wie gesagt,heut und morgen ned, sorry.

Grüße
Ronny
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Antwort #21 - 17.02.2005 um 17:10:42
 
Zitat:
Hallo,

wir haben jetzt große Probleme. Meine Freundin war mit Ihrer Mutter beim Standesamt in der Türkei und der Mann dort hat gesagt ein Christ und ein Moslem darf er nicht verheiraten. Er will die Papiere nicht geben, sondern nur das Nüfus Kayit Örnegi Papier. Außerdem sagte er meine Freundin müsse noch 5 Monate warten, bis sie heiraten dürfte, da sie nach türkischem Recht in der Türkei später geschieden war.


@ Riddler:
Das ist Quatsch was er da behauptet hat. Ich habe so ein Hals :fluch
Und ob er ein Muslim und ein Christ heiraten darf.
Er ist dazu verpflichtet die Papiere zu geben.
Die Wartezeit ist bei den geschiedenen Frauen üblich, aber man kann es mit einem Schwangerschaftstest umgehen. Aber für den Ehefähigkeitszeugnis ist oder müßte es kein Zwang sein. Es heißt doch nicht, dass man gleich an dem Tag heiraten wird, an dem man den EFZ erhalten hat.

Zitat:
Hallo Riddler, aus islamischer Sicht ist das richtig mit der Eheschließung zwischen Christ und Muslima. Allerdings ob das für eine standesamtliche Heirat gelten kann? Die Türkei hat zwar den Islam als Staatsreligion, aber hält sich doch andererseits aus vielem raus


@ Bremerin:
Islam erlaub eine eheschließung auch mit anderen Religionen, aber das geht dem Stast nichts an. Auch wenn der Islam es nichts erlauben sollte, hat trotzdem der türksiche Stast dazu nichts zu sagen.
Die Türkei hat keine Staatsreligion, es herrscht  Laizismus. Staat und religion sind vonanander streng getrennt.

Zitat:
Riddler, ihr könntet euch beschweren. Diese Aussage ist zwar nach islamischem Recht korrekt, aber im türkischen Recht gibt es kein Ehehindernis der Religionsverschiedenheit. Möglicherweise weiß sein Chef nicht, was  der Mann da sagt - das kann den den Job kosten, wenn ihr damit Krach macht.

[beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif]
Ich würde mich gleich beim Staatsanwaltschaft über den Beamten beschweren.

Zitat:
...dass der türk. Standesbeamte nicht tickt...

Glaube ich auch, dass er nemmer alle Tasssen mehr im Schrank hat. :fluch :fluch

@ Riddler:

Last bittewegen dem A....Beamten nicht den Kopf hängen.
:depp
explo explo explo explo explo explo

LG
Caya

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Antwort #22 - 17.02.2005 um 17:15:31
 
Caya,

Du warst schneller als ich , aber mein Blutdruck ist mindestens genau so hoch wie Deiner.

Empörte Grüße

Reyhan
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Antwort #23 - 17.02.2005 um 17:18:14
 
Zitat:
aber mein Blutdruck ist mindestens genau so hoch wie Deiner.


In der Tat, der ist hoch bei ihm. Zwinkernd
Aber ich dachte das Aufregen wäre meine Domäne Traurig

Greetz
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Antwort #24 - 17.02.2005 um 17:22:16
 
Hallo Reyhan,
ich bin immer noch auf 180!
Wie kann man so BLÖD sein?
Tickt der nemmer?
Was glaubt er wer er ist?
Wie kann man so einen Beamten weiter hin im Dienst lassen?
Ich muß mich beruhigen.... ( WUSA....WUSA...WUSA...WUSA...)
Das hilft auch net.
Ich brauche jetzt eine Zigarette.
Caya
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Antwort #25 - 17.02.2005 um 17:24:10
 
.....täusch Dich da mal nicht, Ronny

Ich kanns auch, vorallem wenn ich diese Schwachsinns-Aussage von diesem Menschen in der TR. lesen muss. Selbst in dem kleinen Dorf im äussersten  Osten des Landes meines mir nun Angetrauten war dieses Dokument ohne Probleme zu bekommen.

Immer noch knurrende Grüße

Reyhan

Die Zigarette habe ich schon hinter mir und werde mir jetzt ein Getränk analog zu den knatschblauen Pässen dieses Landes zu Gemüte führen.

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Antwort #26 - 17.02.2005 um 17:37:21
 
Reyhan, bei dir wars auch andersrum.
Ich würde sogar sagen, der Mann meints gut, auch wenns nicht angenehm zu hören ist. Juristisch ist er im Unrecht, daher sagte ich, es kann ihn teuer zu stehen kommen. Privat aber stimme  ich seiner Aussage zu - es geht nicht. So, jetzt könnt ihr mich fressen...
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Antwort #27 - 17.02.2005 um 17:41:38
 
Zitat:
Privat aber stimme  ich seiner Aussage zu - es geht nicht


Du meinst das aber jetzt nur auf das islamische Recht bezogen, mal losgelöst von der Türkei, oder?

Denn ich habe von einem Eheverbot der Religionsverschiedenheit da schon häufiger gelesen, btw zum Teil mit Geschlechterdiskriminierung  grin, aber definitiv nicht im Zivilrecht türkisch.

Greetz
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Antwort #28 - 17.02.2005 um 17:45:26
 
Ronny,  genau. So ungefähr, wie wenn ein Katholik eine/n geschiedenen Partner heiraten will - standesamtlich gehts, aber die Ehe ist für die Kirche unwirksam. Sieht so aus, als hätte der arme Mann ein Problem mit seinem Gewissen.
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Antwort #29 - 17.02.2005 um 18:10:57
 
Hallo Anne!
Die Bezieheung von Islam an den weiteren zwei abrahamatische Religionen ist anders vergelcih zu den weiteren Religionen. Ein Muslim kann auch eine Judin oder Christin religiös heiraten. Wenn die Braut eine Muslima ist und der Bräutigam ein Jude oder Christ da ist man darauf nicht sosehr erfreut. Aber wenn die sich endschlossen haben muß der Imam die beiden verheiraten, auch wenn er eine andere Meinung hat.
Aber es geht trotzdem den Beamten oder den Staat nichts an was für Religionen die Beide haben.
Zitat:
"... und heiratet nicht mitgötterergebene Männer, bis sie glauben ..." Sure  60, Aya 10)

Da die beiden Religionen abrahamatische Religionen sind, kann dies  sich auf Mitgötterergebene Männer beziehen und  nicht auf Juden oder Christen.
LG
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Antwort #30 - 17.02.2005 um 18:39:45
 
Hey Leute, jetzt aber nicht den Süchten verfallen wegen einem durchgedrehten Beamten in TR! Also, Zigarette aus! Alkoholkonsum mäßigen! Smiley

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Antwort #31 - 17.02.2005 um 18:47:52
 
Hey Leute, jetzt aber nicht den Süchten verfallen wegen eines durchgedrehten Beamten in TR! Also, Zigarette aus! Alkoholkonsum mäßigen! Smiley

Fragezeichen an Caya: wie ernsthaft ist denn die Trennung zwischen Staat und Religion in der Türkei? Ist es tatsächlich so, dass der Imam eine Trauung zwischen einer Muslima und einem Christen durchführen müßte (andersrum ist kein Problem, das ist mir schon klar). Dein Koranzitat scheint einleuchtend, aber womöglich gibt es noch andere, denn nach allem was ich mitbekomme, ist eine solche Ehe islamisch nicht möglich. Die Imame in der Türkei werden aber ja staatlich ausgebildet, vielleicht müssen sie deswegen anders handeln? Aber tun sie das auch? Ich meine, sie schließen auch Mehrehen und Ehen von nichtmündigen Mädchen, ohne Konsequenzen, was passiert ihnen schon, wenn sie sich weigern, eine solche Ehe zu schließen?
Standesamtlich mag das ja zum Glück alles anders sein und ich hoffe sehr, dass es gelingt diesen Beamten von seiner Haltung abzubringen. :richter
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Antwort #32 - 17.02.2005 um 21:09:59
 
Zitat:
an Caya: wie ernsthaft ist denn die Trennung zwischen Staat und Religion in der Türkei? Ist es tatsächlich so, dass der Imam eine Trauung zwischen einer Muslima und einem Christen durchführen müßte (andersrum ist kein Problem, das ist mir schon klar). Dein Koranzitat scheint einleuchtend, aber womöglich gibt es noch andere, denn nach allem was ich mitbekomme, ist eine solche Ehe islamisch nicht möglich. Die Imame in der Türkei werden aber ja staatlich ausgebildet, vielleicht müssen sie deswegen anders handeln? Aber tun sie das auch? Ich meine, sie schließen auch Mehrehen und Ehen von nichtmündigen Mädchen, ohne Konsequenzen, was passiert ihnen schon, wenn sie sich weigern, eine solche Ehe zu schließen?
Standesamtlich mag das ja zum Glück alles anders sein und ich hoffe sehr, dass es gelingt diesen Beamten von seiner Haltung abzubringen.


Hallo Bremerin,

Trennung von Staat und Religion: Seit ca. 1925 ist Staat und Religion stregstens getrennt. Laizismus wurde akzeptiert. Und es gibt neben der Türkei noch Frankreich die den Laizismus haben. Endweder  in den fünften oder in den sechsten Artikel des Grundgesetzes steht das die Türkei  ein laizistischer Staat ist.

Trauung: In der Türkei darf man zu erst Standesamtlich und erst danach nach Wunsch eine religiöse Trauung durchführen. Andersrum  machen sich die Leute Starfbar.  Die religiöse Trauung hat in der Türkei keine Wirkung, nicht vor den Gesetzen. Männer die
mehrere Frauen haben oder religiös heiraten machen sich  gesetzlich strafbar, aber kann man leider besonders im Osten und Südosten des Landes sehen.
Mehrere Ehen sind in der Türkei nicht erlaubt.
Aber wie überall auf der Welt finden die Männer immer ein Schlupfloch. :brrr
Früher war es möglich dass die Paare mit Kindesalter auch heiraten durften ,aber erst mit der Erlaubniss der Eltern. Aber mit den neuen Gesetzen muß man endweder mindestens 16 oder 17 Jahre alt sein um heiraten zu können. ( Kann sein, dass es auch jetzt erst mit 18 möglich ist).
Die Imame haben dass Recht nicht dazu, zu sagen ich traue kein Paar wo einer Muslim und der andere ein Jude oder Christ ist. So ein Luxus haben die Imame nicht. Jeder ist und sollte im Gotteshause willkommen sein. Staat würde sich da nicht einmischen, aber man könnte in solch einem Fall zur Gericht gehen, und bin mir sicher, dass man das auch gewinnen würde. Dies würde heißen Diskriminierung wegen Glaube.

LG
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Antwort #33 - 17.02.2005 um 22:20:24
 
Hallo Caya, also die Praxis sieht doch anders aus. Wie mir mein Freund erzählt hat, heiraten fast alle erst islamisch (also ich spreche von seiner Heimatgegend). Viele überhaupt nur so. Und die Mädchen werden weiterhin sehr jung verheiratet, wenn sie Glück haben wird das Standesamt dann mit 18 nachgeholt. Ich glaube bis die Gesetze da die Tradition einholen, das dauert noch. Grüße! Bremerin
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Antwort #34 - 18.02.2005 um 09:38:13
 
Da muss ich Caya widersprechen. Zwar kann ein solches Paar jederzeit in einem türkischen Standesamt heiraten, wird aber in der Türkei keinen Imam finden, der es traut, und nicht mal die Diyanet wird ihn dazu zwingen.
Caya, das von dir zitierte wird zwar in D gerne so ausgelegt, ist aber eine absolute Mindermeinung.
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Antwort #35 - 18.02.2005 um 09:52:57
 
Hallo Anne und Bremerin,
es ist schön mit euch über dieses Thema zu diskutieren, aber irgendwie glaube ich, dass wir den Faden verloren haben. Dies Ganze wird Riddler nicht helfen.
Vielen Dank Mädels
Eine:blum für Anne
und
eine :blum für Bremerin
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Antwort #36 - 20.02.2005 um 10:54:50
 
Also, der Mann will jetzt alle Papiere geben, nachdem Sie gesagt hatte, daß Sie sonst bei der Polizei nach den Papieren fragt. Allerdings gibt er Sie erst, wenn die Frist von 300 Tagen abgelaufen ist, das wäre am 20.5.
Dann schickt Sie mir die Papiere und ich hole mir mein EFZ. Was einer Apostille bedarf lassen wir uns gleich international ausstellen. Ihre Papiere lasse ich, soweit sie nicht international sind, auf deutsch übersetzen und meine Papiere auf türkisch. Dannach macht Sie einen Termin bei Ihrem Standesamt und wir heiraten in der Türkei. Und ich mache einen Termin bei der deutschen Botschaft wegen Familienzusammenführung. Ist der Weg so richtig ?

Und vielen Dank nochmal an Euch alle Smiley Smiley Smiley
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Antwort #37 - 20.02.2005 um 11:08:24
 
Zitat:
Ist der Weg so richtig


Jepp  :paletti

Und viel Glück Euch beiden.

Ronny
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Antwort #38 - 20.02.2005 um 11:18:33
 
Mensch Riddler, Licht am Ende des Tunnels! Braucht Ihr eben noch etwas Geduld, darin üben wir uns ja hier fast alle!
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist es dann Deine Frau, die den Visumsantrag bei der Botschaft stellen muß. Was nicht heißt, dass Du nicht den Termin machen und sie bis vor die Tür begleiten kannst. Wir haben das auch so vor.
In D mußt Du das dann mit der ABH klären, soweit ich weiß. Wenn Ihr Pech habt, gibt es das berühmte Interview. Was für Euch bestimmt kein Hindernis ist (warum hab ich nur den Verdacht, dass es bei Eurer Konstellation weniger Probleme gibt, als im umgekehrten türkisch/deutschen Fall?). Und dann heißt es warten, die Zeiten sind hier ja auch schon ganz unterschiedlich erlebt worden, aber ich wünsche Euch doch, dass Ihr den Sommer schon zusammen verbringt!
Also ich wünsch Euch viel Glück!

Bei uns ist es inzwischen soweit gediehen, dass ich die Papiere meines Freundes beim Standesamt hab durchsehen lassen und die sind soweit o.k.
Ich werd nächste Woche nochmal fragen, ob die die Anerkennung seines Scheidungsurteil schon mal in die Wege leiten, die dauert nämlich drei Wochen ca., obwohl ich immer noch nicht geschieden bin.
Allerdings haben meine Rentenversicherungen die Unterlagen geschickt, sollten auch die meines Ex bald eintreffen, kann der Versorgungsausgleich ausgerechnet werden und die Scheidung wird vielleicht so in 4 Wochen verkündet sein. Sollte ich dann das große Glück haben und mein Ex verzichtet auf Rechtsmittel, dann kann es mir gelingen mein EFZ vor meiner nächsten Reise Mitte April in Händen zu haben.
Wenn nicht-dann müssen wir eben auch noch warten, bzw. einen Antrag auf Heiratsvisum stellen. Echter Nervenkrieg.

Was würden wir nur alle ohne dieses Forum tun? :uboard

Liebe Grüße Bremerin

HiHi, und Ronny war auch schon wieder da....hab´s gerade erst gesehen!
Liebe Grüße auch an Caya und Danke für die Blume! danke
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Antwort #39 - 23.03.2005 um 15:11:34
 
Hallo,

da ich mit der Zeit immer nervöser werde, mache ich mal eine kleine Zusammenfassung von Papieren, die ich einholen will. Wenn etwas falsch ist oder fehlt, könnt Ihr mir das bitte sagen.

Ehefähigkeitszeugniss für mich:
- Abstammungsurkunde von mir (international)
- Ehefähigkeitszeugniss (von meiner Süßen) (international)

Papiere von mir für Eheschließung in der Türkei:
- Abstammungsurkunde von mir (international)
- Kopie meines Personalausweises
- Meldebescheinigung meines letzten Wohnsitzes (in türkisch ? international ?)
- Familienstandsbescheinigung für mich (in türkisch ? international ?)
- Zeugniss des Vormundschaftsgerichts über vermögensrechtliche Auseinandersetzung
(Was ist das ? Ich habe lediglich einen Kinderunterhaltstitel, daß ich für meinen Sohn aus vorheriger Ehe Unterhalt zahle)

- Heiratsurkunde meiner letzten Ehe (in türkisch ? international ?)
- Scheidungsurteil meiner letzten Ehe (in türkisch ? international ?)

Ab und zu tauchen noch Fragen auf, ob z.B. ein Dokument in türkisch übersetzt werden muß , wäre echt toll, wenn mir das jemand sagen könnte, der es schon einmal erlebt hat Smiley

Vielen Dank.



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Antwort #40 - 29.03.2005 um 10:41:52
 
Hallo Riddler!

Leider habe ich im Internet nicht rausbekommen ob die International ausgestellten Unterlagen ausreichen. Aber wie ich die Behörden in der Türkei kenne, werden sie auch wenn die Unterlagen auf englisch ausgestellt sind eine türkische Übersetzung davon verlangen.
In den Konsulaten von der Türkei gibt es auch eine Abteilung die die Unterlagen übersetzen, aber ist natürlich teurer als die von einem in der Türkei ausgesuchten vereidigten Übersetzer es übersetzen zu lassen.
Du kannst die Unterlagen die du bis jetzt zusammen gesammelt hast doch deiner zukünftigen Frau zufaxen, und sie kann dies zur Standesamt bringen und fragen ob die so Okay sind. Die können doch dort auch selber sagen ob eine Übersetzung in der Türkei von einem vereidigten Übersetzer reicht oder nicht.
Viel Glück!
Caya
Die adressen von den Konsulaten der Türkei in Deutschland mit Telefon und Fax:
http://www.tcberlinbe.de/tr/buyukelcilik/baskonsolosluk_servis_telefon_no.htm
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Antwort #41 - 29.03.2005 um 13:47:39
 
Hallo Riddler,

ich habe zwar in D. geheiratet ,  denke aber , dass die internationalen Unterlagen reichen. Es sei denn, es handelt sich um einen Ort der wirklich sehr weit von allem abgelegen ist. Meine internationalen Unterlagen wurden damals alle anerkannt. Was NICHT  international war ( Scheidungsurteil , Meldebescheinigung u.ä.)  , haben wir vor Ort von einem Übersetzer ins türkische übersetzen lassen. Wir sind dann sicherheitshalber wegen der Scheidungsurteils ( man war sich seitens der Behörden mal wieder nicht einig) noch zu einem ortsansässigen Notar und haben dieses dort beglaubigen lassen. Die Kosten hielten sich wirklich in Grenzen.

Wenn Du allerdings sicher gehen willst, würde ich dem Vorschlag von Caya folgen und Deine Zukünftige fragen lassen. Sie sollte aber schauen, dass sie immer mit der selben Person spricht. Das erleichtert das Leben , den zeitlichen Ablauf und die Rückfragen sehr.

Viel Glück

Reyhan
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Antwort #42 - 20.05.2005 um 16:31:12
 
Hallo,

ich habe noch eine Frage an Euch. Bei einer Beratung im deutschen Standesamt sagt man mir, ich müsse das Ehefähigkeitszeugniss  beantragen und zur Heirat in der Türkei vorlegen. Meiner baldigen Frau hat man aber im türkischen Standesamt gesagt, ich bräucht nur das ins türkische übersetzte Scheidungsurteil und meinen Perso und eine Meldebescheinigung. Sie lebt in Samsun.
Ist es vielleicht in einigen Städten ander geregelt ?
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Antwort #43 - 20.05.2005 um 17:09:04
 
Hallo Riddler!

Was mir bekannt ist, verlangt auch die Türkei von ausländischen Personen ein Ehefähigkeitszeugnis.
Auch wenn der Beamte in Samsun es nicht erwähnt haben sollte, nimm es mit. Es ist besser  du hast mehr Dokumente dabei als wenige .

Wann ist es endlich soweit mit der Hochzeit?

LG
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Antwort #44 - 20.05.2005 um 17:14:21
 
Wenn alles mit den Papieren klappt, dann im Juli.  :prosst: Smiley Smiley Smiley Smiley Smiley
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Antwort #45 - 20.05.2005 um 17:22:24
 
Hallo Riddler.

Es wird bestimmt Alles gut laufen. Zwinkernd

Ich drück euch die Daumen ganz fest.

Gib uns bescheid wenn ihr einen Termin vom Standesamt  bekommt.

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Antwort #46 - 24.05.2005 um 18:52:03
 
Hallo,

Ich habe bald alle Papiere für die Heirat beisammen (hoffe ich). Jetzt habe ich wieder mal ein paar Fragen und zwar zur FZV. Muß ich für meine baldige Frau eine Krankenversicherung und eine Verpflichtungserklärung machen ? Im Antragsformular steht nämlich als letzte Frage, ob ein Krankenversicherungsschutz für die BRD besteht, oder nicht.

Danke.
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Antwort #47 - 24.05.2005 um 21:49:01
 
Hallo Ridddler.

Nach der Heirat wird sie über dich Familienversichert. Du mußt sie aber bei deiner KK anmelden.

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Antwort #48 - 26.05.2005 um 22:45:44
 
Ok, danke Zwinkernd Heute ist die nächste Frage entstanden ...

Meine Verlobte war früher schon einmal verheiratet (in der Türkei geheiratet) und wurde dann in Deutschland irgendwie geschieden. Später nochmal in der Türkei. Die Scheidungspapiere hat Sie nur in der Türkei natürlich auf türkisch bekommen.
Für das EFZ brauche ich Ihr türkisches Urteil, welches in Deutschland anerkannt ist(wird).  Wenn Sie in Deutschland geschieden wurde, mußte doch die Ehe irgendwie in Deutschland anerkannt worden sein oder ? Dann müßte es doch ein deutsches Scheidungsurteil geben oder ? Wenn nicht, wie geht das und wo läßt man das türkische Urteil anerkennen ?
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Antwort #49 - 27.05.2005 um 07:41:51
 
Zitat:
Wenn nicht, wie geht das und wo läßt man das türkische Urteil anerkennen ?


Hallo Riddler,

das hängt davon ab, welche Staatsangehörigkeit die Ehegatten zum Zeitpunkt der Scheidung hatten. Lag eine gemeinsame (nichdeutsche) Staatsangehörigkeit vor, erfolgt die "Anerkennung" des türkischen Scheidungsurteils durch die zuständige Verwaltungsbehörde. Das ist in den meisten Fällen die obere Aufsichtsbehörde des Standesamtes auf der RegPräsidenten-Ebene. Müßte Dein Standesamt welches das EFZ ausstellt eigentlich wissen. Das ganze ist dann eigentlich keine richtige Anerkennung sondern nur eine verwaltungsinterne Prüfung.


Lag keine gemeinsame Staatsangehörigkeit vor, oder war einer der beiden  auch Deutscher (egal ob Doppelstaater oder nicht) oder war einer der beiden asylberechtigt etc. dann muß die Scheidung durch das OLG anerkannt werden (siehe dazu
FAQ
) .

Anmerkung:

Bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob sie zweimal geschieden wurde? Oder meintest Du mit dem türkischen Urteil die Anerkenntnis des deutschen Scheidungsurteils in der Türkei?

Dann trifft das o. Gesagte natürlich nicht zu. Denn für die Scheidung in DE gibts ja das inländische Urteil. Das türk. Anerkenntnisurteil bedarf in DE keiner Anerkennung. Lediglich eine Apostille sollte drauf sein.

Grüße
Ronny
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Antwort #50 - 27.05.2005 um 20:15:09
 
Der frühere Mann meiner Verlobten hatte die deutsche Staatsangehörigkeit, sie hat die türkische. Die beiden hatten in der Türkei geheiratet. Die Scheidung wurde von einem Anwalt aus Deutschland mit den türkischen Behörden durchgeführt (da waren noch beide in Deutschland). Als Bestätigung der Scheidung hat ein deutsches Amtsgericht einen Brief zu Ihr geschickt, das das Amtsgericht über die Scheidung informiert ist.
Ihre Scheidungspapiere hat Sie erst in der Türkei bekommen (auf türkisch). Der Brief vom Amtsgericht ist das einzigste, was Sie aus Deutschland über Ihre Scheidung hat.

cry:Was muß ich jetzt machen ?!?!?!? cry:
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Antwort #51 - 27.05.2005 um 22:03:20
 
Zitat:
Was muß ich jetzt machen


Ich stehe vielleicht auf dem Schlauch, sorry  :nix

Liegt denn jetzt ein deutsches Urteil vor, oder nicht.?

Wenn nein, gilt alles aus dem letzten Post über die sog.große Anerkennung beim OLG, da ein Deutscher beteiligt war und keine deutsche Entscheidung vorliegt.

Wenn ja, dann ist alles ok.

Zitat:
Als Bestätigung der Scheidung hat ein deutsches Amtsgericht einen Brief zu Ihr geschickt, das das Amtsgericht über die Scheidung informiert ist.


Was genau steht da drin ?

Grüße
Ronny
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Antwort #52 - 30.05.2005 um 18:53:29
 
Der Brief wurde im August 2003 von vom gegnerischen türkischen Anwalt aus der Türkei nach Deutschland zum Amtsgericht geschickt. Er enthielt den Scheidungsantrag, in deutsch und türkisch. Die Scheidung erfolgte dann in der Türkei im Oktober 2003, ohne meine Verlobte, weil diese zur Zeit noch in Deutschland war.  Getrennt lebte sie schon seit 2000 bei ihrer Tante.
In dem Brief (März 2004) von der Ausländerbehörde, mit der Bitte zur Ausreise, war als Familienstand verheiratet angegeben. Als Sie dann im July 2004 in die Türkei ging, erhielt Sie Ihren Mädchennamen wieder. In der Türkei ist Sie als geschieden registriert.
Das türkische Standesamt sagte zu Ihr, ich bräuchte nur meinen Pass, mein Scheidungsurteil(auf türkisch) und eine int. Geburtsurkunde und eine Meldebescheinigung, auf der auch steht, daß ich geschieden bin, mehr nicht. Ein Ehefähigkeitszeugniss wird nicht benötigt, laut den Gesetzen in Samsun.
Die deutsche Standesbeamtin sagte zu mir, Sie wüßte nur die Gesetzeslage der Hauptstadt Ankara und dort bräuchte man ein solches Zeugniss.
Also ich blicke im Moment nicht ganz durch. Wenn ich Sie jetzt ohne diese Zeugniss heirate, ist das dann in Deutschland anerkennungswürdig, oder nicht ? Darf ich Sie jetzt in der Türkei heiraten und davor die Anerkennung des türkischen Urteils durch das OLG beantragen, sodaß die Ehe dann später doch in Deutschland anerkannt wird ?
Also ich blicke nicht durch ... Fragezeichen









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Antwort #53 - 30.05.2005 um 23:11:15
 
Zitat:
Darf ich Sie jetzt in der Türkei heiraten und davor die Anerkennung des türkischen Urteils durch das OLG beantragen, sodaß die Ehe dann später doch in Deutschland anerkannt wird ?


Wenn das ein türkisches Sheidungsurteil ist, dann bedarf esbevor ihreine Ehe eingehen könnt der Anerkennungin DE. Das was Deine Standesbeamten gesagt haben ist richtig.

wenn ihrin der Türkei heiratet ohnedas EFZ begebt ihrEuch in die Gefahr, wegen Eingehung einer Doppelehe Euch strafbar zu machen. Auch setzt ihr Euch der Gefahr einer Eheaufhebungsklage aus, weil die Doppelehe ein Grund für diese Klage sein kann.

Ich vemute mal dass der Ort der Eheschließung in der Türkei etwas kleiner ist? ass dort der Standesbeamte nicht so beschlagen ist mit den rechtlichen Gegebenheiten?

Denn die Türkei ist Vertragsstaat desHaager Übereinkommens überdie internationalen EFZ, er darf Euch auch nach türkischem Recht ohne das ordnungsgemäße EFZ nicht verheiraten.

Ich habe leider nicht die Rechtsfolgen einer Doppelehe nach türkischem Recht parat, das werde ich morgen nachliefern.
Auch meinen Vorschlag muß ich bis dahin zurückstellen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #54 - 31.05.2005 um 09:14:39
 
Danke, Ronny. Wie sieht es aus, wenn ich die Anerkennung Ihres Scheidungsurteils hier in Auftrag gebe und sie dann einige Tage später in der Türkei heirate (also bevor die Anerkennung durch ist, dauert ja so ungefähr 3 Monate) ? Ist es dann auch strafbar ? Oder zählt es vielleicht ab Datum des Antrags ?
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Antwort #55 - 31.05.2005 um 09:18:55
 
Zitat:
Ich habe leider nicht die Rechtsfolgen einer Doppelehe nach türkischem Recht parat, das werde ich morgen nachliefern.


Hallo Riddler,

das türkische Recht kennt wie das deutsche die Eheaufhebungsklage wenn gegen das Verbot der Doppelehe verstoßen wird. Und ähnlich wie in Deutschland gibts ein Gerichtsverfahren wenn gegen das Verbot der Doppeehe verstoßen wird.

Strafrechtlich habe ich da nichts zu gefunden im türkischen Recht. Aber es wird sicherlich ebenfalls Sanktionen geben.

Zitat:
Die deutsche Standesbeamtin sagte zu mir, Sie wüßte nur die Gesetzeslage der Hauptstadt Ankara und dort bräuchte man ein solches Zeugniss.


Das trifft auf das türkische Recht zu, also ist das mit dem EFZ nur zu empfehlen.

Ansonsten riskierst Du nach Rückkehr nach Deutschland eine Eheaufhebungsklage.

Grüße
Ronny

Edit:

hatte den Beitrag erst später gesehen.

Die Anerkennung hier ist doch notwendig, um ein EFZ für die Türkei zu bekommen.
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Antwort #56 - 31.05.2005 um 10:35:01
 
Okay, wenn ichs richtig verstanden habe ist es so : Ohne Anerkennung keine Chance auf Heiraten, auch nicht bei laufender oder beantragter Anerkennung und schon gar nicht ohne EFZ.
Ihr Onkel hat gehört, daß ihr alter Ehemann bereits wieder in DE verheiratet ist. Kann das irgendwie weiterhelfen ?
öhm
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Antwort #57 - 31.05.2005 um 10:58:24
 
Zitat:
Ihr Onkel hat gehört, daß ihr alter Ehemann bereits wieder in DE verheiratet ist. Kann das irgendwie weiterhelfen ?


Nö nicht wirklich ?

Noch mal für mein Verständnis:

Es war doch zum Zeitpunkt der Scheidung keiner von beiden deutscher Staatsangehöriger, oder?

Dann ist das doch auch kein Fall der Anerkennung durch das OLG, sondern durch die Verwaltungsbehörde (RP, BezReg, etc.). Da kann ich mir drei Monate schwer vorstellen.

Grüße
Ronny

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Antwort #58 - 31.05.2005 um 11:43:28
 
Er hat die deutsche Staatsangehörigkeit(seine Eltern sind Türken, er ist hier geboren), sie hat nur die türkische Staatsangehörigkeit. Also deutsch/türkische Heirat in der Türkei gewesen.
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Antwort #59 - 31.05.2005 um 11:51:12
 
Zitat:
Also deutsch/türkische Heirat in der Türkei gewesen.


Sorry, dann geht es nur mit der Anerkennung durch das OLG.

Grüße
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Antwort #60 - 31.05.2005 um 11:55:26
 
Und das der Ex in DE wieder verheiratet ist, hilft nicht ? Dann müßte er ja das Urteil schon irgendwie anerkannt lassen haben.
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Antwort #61 - 31.05.2005 um 12:08:29
 
Zitat:
Dann müßte er ja das Urteil schon irgendwie anerkannt lassen haben.


Gut, wenn ihr von ihm die Anerkenntnisurkunde bekommen könntet wäre das ein Weg, sorry habe ich nicht bedacht.

Grüße
Ronny
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Antwort #62 - 31.05.2005 um 13:56:05
 
Danke für alles Ronny. Gerade habe ich mit der Standesbeamtin gesprochen. Sie meinte das türkische Urteil läßt Sie im rahmen des EFZ anerkennen, ich bräuchte da nichts mehr tun, sondern Ihr nur die Übersetzung des Urteil zuzureichen.
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Antwort #63 - 08.06.2005 um 14:11:12
 
Okay, die Frau vom Standesamt meinte, die Annerkennung würde recht schnell gehen. Wie geht es dann in Bezug auf die FZV weiter, wenn wir dann in der Türkei geheiratet haben ? Muß ich erst wieder nach Deutschland, um die Ehe anerkennen zu lassen, oder reicht es, wenn wir die türkischen Heiratspapiere ins deutsche übersetzen und dannach zur Botschaft fahren ? ???
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Antwort #64 - 08.06.2005 um 21:35:17
 
Hallo Riddler!

Gleich nach dem der Standesbeamter/-in euch als Mann und Frau erklärt hat, bekommt ihr das Ehebuch von ihm/ihr ausgehändigt. Es ist ein schmales, längliches, rotes Buch. Das Ehebuch ist  International, neben türkisch steht es in englisch und in französich. Ob es auch in deutsch steht keine weiss ich nicht genau. Deswegen bin ich mir nicht sicher ob man es noch übersetzen lassen muß oder nicht.
Aber da wird bestimmt Ronny dir genaueres sagen können.

LG
Caya
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Antwort #65 - 08.06.2005 um 22:46:53
 
Zitat:
wenn wir die türkischen Heiratspapiere ins deutsche übersetzen und dannach zur Botschaft fahren


Hallo riddler,

ich denke das reicht aus.  Eine extra Anerkennung ist nicht vorgesehen. Das mit deminternationalen Stammbuch der Familie ist so wie Caya (  Daumen hoch ) es geschrieben hat.

Aber Deutschland ist kein Mitgliedsstaat dieses Abkommens, es ist also nicht unbedingt notwendig das Stammbuch vorzulegen.

Eine mehrsprachige Heiratsurkunde (sog. Internationale HU) wäre wahrscheinlich das Sinnvollste, da beide Staaten Mitglieder des Abkommens sind und deswegen eigentlich auch keine Förmlichkeit wie Apostille oder ähnliches verlangt werden kann.

Grüße
Ronny Zwinkernd

BTW: ronny
empfiehlt immer noch das Familienbuch in Deutschland anlegen zu lassen,da es wohl so aussieht als wenn die Reform des Personenstandsgesetzes und damit die angedachte Abschaffung des FamBuches wohl dem "Altar" der vorzeitigen Bundestagswahl zum Opfer fallenwird
  grin
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Antwort #66 - 27.06.2005 um 15:52:06
 
Hallo,
das türkische Scheidungsurteil wird jetzt anerkannt, was bis zu drei Monaten dauern kann, wie die höfliche Frau vom Standesamt mir erklärte. Meine Reise habe ich erstmal verschoben, weil sonst alle Nachbarn von Ihr schlecht denken, wenn ich einfach nur so zum Besuch komme und dann ohne heiraten wieder gehe.
Jetzt habe ich mal wieder noch eine Frage. Ich weis nicht obs dumm ist, deswegen wollte ich Euch erstmal fragen. Meine Verlobte hat einen Deutschkurs in der Türkei angefangen, um Ihre Sprache zu verbessern. Dort wurde Ihr jetzt ein Sprachvisum angeboten. Aus dem großen Vermissen ist nun folgender Plan entstanden : Sie versucht das Sprachvisum zu bekommen und wir leben drei Monate in Deutschland zusammen. Wenn die Papiere endlich fertig sind und das Visum um ist, fahren wir zusammen in die Türkei zurück und heiraten dort.
Wäre das ein Hinderniss für eine spätere Familienzusammenführung ?
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Antwort #67 - 01.07.2005 um 22:45:53
 
Hallo Riddler, ich bin auch mal wieder da. Mochte lange nicht hier reinschauen, weil´s bei uns gar nicht voranging, aber Hurra, Montag wird meine Scheidung verkündet, es bewegt sich was.
Wollte mich aber nur wundern, dass die Anerkennung des Scheidungsurteils aus der TR so lange dauern soll? Hab ich hier schon erledigen lassen, ging innerhalb von 2 Wochen und das, obwohl das Standesamt hier total überlastet ist.
Es dauert z.Zt.drei Monate, einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung zu bekommen! Unsere Tendenz daher, in der TR zu heiraten, ich hoffe endlich im September. Zwischendurch hatten wir mal andere Pläne, aber die haben wir ja schon oft umgeworfen, ich hoffe, wir sind zum Jahresende endlich vereint.... Grüße aus Bremen! :hutw
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Antwort #68 - 17.08.2005 um 10:34:31
 
Hallo, langsam gehts voran. Ich habe jetzt alle Papiere zusammen, die ich für das EFZ brauche. Die vom Standesamt sind auch sehr nett. Die Papiere, die nicht international waren, habe ich ins deutsche übersetzen lassen. Was ist mit den Internationalen Papieren, die Rubriken sind mehrsprachig, der Inhalt jedoch nicht. Manchmal sind im Inhalt auch türkische Worte, wie ledig, oder geschieden usw. Muß ich die auch noch übersetzen lassen ?

Vielleicht hat ja jemand von euch einen Tip...
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Antwort #69 - 17.08.2005 um 10:44:12
 
Hallo Riddler,
ich bin auch gerade dabei, alles zusammenzusammeln, am 6.9. flieg ich und dann soll baldmöglichst die Hochzeit sein.

Für das EFZ hab ich auch alles übersetzen lassen. Montag hab ich die Sachen abgegeben und morgen kann ich es abholen. Kostet 55 Euronen.

Ich laß jetzt für die Türkei  einfach ALLES übersetzen und die Übersetzungen beglaubigen. Mein Scheidugnsurteil muß dann beim Landgericht mit einer Apostille versehen werden (hol ich gleich ab). Geburtsurkunde (international) laß ich auch übersetzen, sicher ist sicher. Die Standesbeamtin hat das so verlangt. Außerdem EFZ, Meldebestätigung. Diese drei Papiere werden dann hier beim Senator für Inneres, also Landesregierung beglaubigt.

Da ich eine Frau bin grinund noch nicht 300 Tage geschieden, müssen wir dort wohl noch den Schwangerschaftstest und eine Prozedur beim Gericht absolvieren. Aber ansonsten sollte jetzt alles klappen.

Liebe Grüße, Bremerin
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Antwort #70 - 17.08.2005 um 10:51:01
 
Hast du für dein EFZ auch die internationalen Papiere von deinem baldigen Mann ins deutsche übersetzen lassen, also für das deutsche Standesamt ? Und die letzte Seite des türkischen Ausweises ?
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Antwort #71 - 17.08.2005 um 11:12:42
 
Zitat:
Hast du für dein EFZ auch die internationalen Papiere von deinem baldigen Mann ins deutsche übersetzen lassen, also für das deutsche Standesamt ? Und die letzte Seite des türkischen Ausweises ?


Hi Riddler,

fragdoch einfach beim Standesamt nach, ob das übersetzt werden soll, einfachste Lösung Zwinkernd

Grüße
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Antwort #72 - 29.08.2005 um 15:32:30
 
Hallo Ihr,

Ich habe jetzt alle Unterlagen (der Inhalt der Rubriken bei internationalen Papieren muß nicht extra übersetzt werden,
wenn er auf türkisch ist, ebenso der türkische Personalausweis, die Meldebescheinigung, das Personenstandsregister
und das Scheidungsurteil habe ich ins Deutsche übersetzen lassen) an das Standesamt weitergegeben. Das Standesamt läßt im
Moment ihr türkisches Scheidungsurteil bei der Senatsverwaltung (beide hatten damals in der Türkei geheiratet, er hatte die
deutsche Staatangehörigkeit, sie nicht) prüfen (Dauer zwei bis vier Wochen laut Standesbeamtin).
Das türkische Standesamt möchte von mir für die Eheschließung nur meinen Personaleausweis, mehr nicht und gibt dann ein
türkisches Heiratsheftchen oder so (wie Heiratsurkunde), und das will die Botschaft zur FZV. Das EFZ mache ich nur, weil
damit zugleich Ihre Scheidung in Deutschland anerkannt wird. Das ist mein momentaner Stand der Dinge, jetzt heißts wieder warten ...

Bis dann.

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Antwort #73 - 09.09.2005 um 12:45:44
 
Hallo Ihr,

Gestern ist mein EFZ (mit Annerkennung des Scheidungsurteils meiner Verlobten durch die Senatsverwaltung) fertig geworden. Dort ist jetzt ein neuer Standesbeamter, der aber anscheinend keine Ahnung von Urkunden hat. Ich habe erst auf Nachfrage meine Urkunden zurückbekommen, meine internationale Geburtsurkunde, das (teuer) übersetzte Personenstandsregister meiner Verlobten, sowie meine und Ihre Meldebescheinigung will er nicht zurückgeben. Ich solle alles neu machen ...

Ist so etwas zulässig ? Jetzt habe ich mich für Montag nochmal angemeldet, um meine Papiere zurückzubekommen.

Ihr Personenstandsregister muß ich sowieso neu machen, da es sich ja mit der Heirat aktualisiert. Aber meine int. Geburtsurkunde wollte ich eigentlich auch noch für die Heirat in der Türkei benutzen.

Und noch eine kleine Frage, weis jemand von euch, wie das mit der Anerkennung eines deutschen Scheidungsurteil in der Türkei abläuft (über das türkische Konsulat) und was ich da genau machen muß und wie lange so etwas dauert ?

:prosst: Heiraten wollen wir Mitte Oktober in der Türkei, wenn alles klappt.  :prosst:

Vielen Dank.
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Antwort #74 - 09.09.2005 um 13:01:33
 
Zitat:
Ist so etwas zulässig ?


Hallo Riddler,

die Vorschriften sind da nicht sehr eindeutig, Urkunden die nicht ausdrücklich zur Vorlage beim Standesamt bestimmt sind, soll der Standesbeamte zurückgeben (§ 49 Abs. 1 der DA).

Zitat:
Jetzt habe ich mich für Montag nochmal angemeldet, um meine Papiere zurückzubekommen.


Weis ihn mal darauf hin was oben steht. Wird helfen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #75 - 12.09.2005 um 12:40:22
 
Hallo, habe zum Glück alle Papiere zurückbekommen.

Noch mal zu meiner vorherigen Frage, weiß jemand wie und wo das mit der türkischen Anerkennung eines deutschen Scheidungsurteils genau abläuft   ? Wie lange es dauert und wie teuer, kann man das auch in der Türkei machen lassen usw. ?

und eine neue Frage Smiley Wenn wir geheiratet haben, bekommen wir eine türkische Heiratsurkunde, was genau muß ich dann damit machen lassen ? Fragezeichen

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Canim
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Antwort #76 - 12.09.2005 um 15:47:51
 
Ich habe damals mein deutsches Scheidungsurteil übersetzen und beglaubigen lassen und in der Türkei vorgelegt bei Beantragung der Eheschließung in der Türkei. Die haben das zu den Akten genommen und das war es.

Gruß
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Antwort #77 - 12.09.2005 um 15:50:05
 
Wenn du in der Türkei auf dem Standesamt heiratest, bekommst du anschl. ein rotes Familienbuch mit Paßfotos etc. , dieses Buch ist mehrsprachig, türkisch, französisch und noch was, ich glaub sogar englisch. Du legst dieses Buch beim deutschen Standesamt vor und läßt deine Hochzeit registrieren. Mehr habe ich damals nicht benötigt. Wenn ihr ein gemeinsames Familienbuch hier in d anlegen wollt, ist einfacher, dann Dokumente oder Urkunden zu bekommen, geht das erst, wenn deine Frau auch hier ist. Dann könnt ihr hier auch einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen.

Normalerweise genügt das, wenn du ganz sicher gehen willst, kannst du beim türkischen Standesamt eine internationale Heiratsurkunde verlangen.

Gruß
Canim
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Antwort #78 - 12.09.2005 um 16:20:18
 
Hi Canim,

danke. Wie und wo hast Du denn das Scheidungsurteil beglaubigen lassen und wie lange hat die Beglaubigung gedauert ?

Danke.
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Canim
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Antwort #79 - 13.09.2005 um 15:59:47
 
Ich habe das bei einem hier amtlich bestellten türkischen Dolmetscher übersetzen und beglaubigen lassen. Die haben das Ding, was mich einen Haufen Geld gekostet hat, nicht mal angeguckt in der Türkei. Abgehakt, in die Schublade und das war's.

Gruß
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Antwort #80 - 19.09.2005 um 12:23:31
 
Hallo allerseits! Wollte nur kurz kundtun, dass es uns doch tatsaechlich gelungen ist, zu heiraten. War aber ein ziemlicher Hindernislauf, da ich noch nicht 300 Tage geschieden war. İch berichte nach meiner Rückkehr.
Leider faellt die gemeisame Reise nach Ankara aus, da die Botschaft bis Mitte Oktober ausgebucht ist. Muss mein Mann da alleine hin und wir flittern in der Provinz weiter. disco Liebe Grüsse, von der bremerin aus anatolien
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Antwort #81 - 26.09.2005 um 16:43:57
 
Hallo Ihr,

Alle Papiere sind fertig und am 21.10. gehts los nach Samsun, am 24.10. gehts los zum Standesamt Smiley Smiley Smiley

Noch ein paar Infos vom türkischen Konsulat, was man zur Eheschließung in der Türkei braucht als Deutscher braucht : Übersetzungen vom vereidigten Dolmetscher.

- einen Auszug aus dem Melderegister (ins türkische übersetzt)
- einen Auszug aus dem Heiratseintrag, sprich eine Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerkt(Scheidung), wird international ausgestellt, Formule B
- ein Ehefähigkeitszeugniss, ist immer international
- eine internationale Geburtsurkunde, Formule A
- einen gültigen Personsalausweis
- ein deutsches Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (ins türkische übersetzt)

Zum Scheidungsurteil: Ein gültiges deutsches Scheidungsurteil, ist, wenn beide Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit zur Eheschließung hatten, mit vereidigter Übersetzung in der Türkei gültig. Man muß also nicht zum türkischen Konsulat um irgendwelche Annerkennungen zu machen. (Aussage türkisches Konsulat).

Ich melde mich wieder, wenn wir den Visumsantrag gestellt haben. Tschüß.  :prosst:
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Antwort #82 - 04.10.2005 um 13:28:31
 
Hallo, ich habe noch eine dringende Frage.
Wenn ich meine Verlobte in der Türkei heirate, ist sie dann automatisch bei mir krankenversichert oder muß ich
noch bei der Krankenversicherung (AOK) bescheid sagen ? Im Antrag auf FZV wird ja nach einer in Deutschland gültigen
Krankenversicherung gefragt, was trage ich dort ein ?
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Antwort #83 - 04.10.2005 um 14:06:25
 
"Bescheid sagen" musst Du.

Dazu brauchst Du ein Formular "Antrag auf Familienversicherung", das es eventuell sogar auf der Homepage der AOK gibt, ansonsten schicken die das zu. Darin erklärst Du, ob Du oder Deine Frau erwerbstätig ist usw. Das Formular geht dann mit einer Kopie der Heiratsurkunde an die Krankenkasse. Wenn Du in der Türkei heiratest, würde ich mal nachfragen, wie die die türkische Heiratsurkunde akzeptieren, Übersetzung, Beglaubigungen etc. Wenn der Antrag durch ist (dauerte bei uns 1-2 Tage, war aber deutsche Heiratsrurkunde und meine Frau lebte sowieso hier), gibt es eine Versicherungsbestätigung und kurz darauf die Versichertenkarte. Ob das Konsulat diese Bestätigung akzeptiert, weiß ich nicht. Ich wüsste aber keinen Grund, warum nicht.
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Antwort #84 - 04.10.2005 um 18:36:56
 
Auch hier nochmal nachgedacht, weil in einem anderen thread eine ähnliche Frage war. Man brauchte bei der Krankenkasse eine Kopie des Aufenthaltstitels, weil die Familienversicherung nur besteht, wenn der Ehegatte im Inland lebt. Da beißt sich dann die Katze in den Schwanz, wenn man für das Visum die Versicherung und für die Versicherung das Visum braucht. Deshalb unbedingt bei der Krankenkasse nachfragen, weil das dann vielleicht doch nicht so einfach ist wie bei uns. Aber die machen das bestimmt nicht zum ersten Mal.
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Antwort #85 - 04.10.2005 um 21:59:56
 
Hallo allerseits, ich hab heut auch meine Krankenkasse angerufen und die haben klar gesagt, dass der Antrag auf Familienversicherung erst bearbeitet wird, wenn mein Mann hier und angemeldet ist. Bin mal gespannt, ob die Botschaft nun auch eine Reiseversicherung verlangt.
Liebe Grüße, bremerin
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Antwort #86 - 06.10.2005 um 17:59:15
 
Zitat:
Man brauchte bei der Krankenkasse eine Kopie des Aufenthaltstitels, weil die Familienversicherung nur besteht, wenn der Ehegatte im Inland lebt.

Zwar mag das die eine oder andere KV so handhaben, aber bei weitem nicht jede. Diese Verfahrensweise ist m. E. auch nicht korrekt.

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Antwort #87 - 07.10.2005 um 10:34:34
 
Zitat:
Zwar mag das die eine oder andere KV so handhaben, aber bei weitem nicht jede. Diese Verfahrensweise ist m. E. auch nicht korrekt.

Abu


Warum nicht?


§ 10 Abs. 1 Nr. 1 SGB V sagt, dass die Familienversicherung nur besteht, wenn der Ehegatte im Inland lebt. Warum soll die KV darüber keinen Nachweis verlangen dürfen?
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Antwort #88 - 07.10.2005 um 11:14:12
 
Zitat:
§ 10 Abs. 1 Nr. 1 SGB V sagt, dass die Familienversicherung nur besteht, wenn der Ehegatte im Inland lebt. Warum soll die KV darüber keinen Nachweis verlangen dürfen?

Weil ein ausländischer Ehegatte eines Deutschen nicht erst dann in D lebt, wenn er eine AE erteilt bekommt, sondern bereits dann, wenn er eingereist ist und Wohnung bei seinem Ehegatten bezogen und sich entsprechend angemeldet hat. Das kann durch die Meldebescheinigung nachgewiesen werden.

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Antwort #89 - 07.10.2005 um 11:24:33
 
Klingt plausibel.
Bei uns war es, wie gesagt, kein Problem, und die KV von bremerin will ja wohl auch nur die Meldebestätigung sehen. Die scheinen sich also auszukennen.

Kann man die Meldebestätigung denn kriegen, bevor man einreist? Evtl. durch schriftliche Anmeldung oder Stellvertretung?
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Antwort #90 - 07.10.2005 um 11:55:36
 
Zitat:
Kann man die Meldebestätigung denn kriegen, bevor man einreist? Evtl. durch schriftliche Anmeldung oder Stellvertretung?

Nein. Mal abgesehen davon, daß eine Anmeldung vor Einreise nicht legal wäre, wird es praktisch kaum funktionieren, da man hierzu den Reisepass vorlegen muß.

Dennoch ist es von Vorteil, wenn die KV eine Meldebescheinigung akzeptiert, denn eine Meldebescheinigung kann man kurzfristig nach der Einreise erhalten, während eine AE je nach ABH und Sachverhalt schon mal einige Wochen dauern kann.

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Antwort #91 - 08.10.2005 um 08:49:55
 
Zitat:
Weil ein ausländischer Ehegatte eines Deutschen nicht erst dann in D lebt, wenn er eine AE erteilt bekommt, sondern bereits dann, wenn er eingereist ist und Wohnung bei seinem Ehegatten bezogen und sich entsprechend angemeldet hat. Das kann durch die Meldebescheinigung nachgewiesen werden.

Abu


Hallo Abu!

Ich blicke jetzt nicht mehr durch.

Da es bei der Bremerin und auch bei Riddler um Ehegatten/-in mit tr. StA geht, ist es doch kein Problem einen Familienversicherung für sie zu bekommen, auch wenn sie noch nicht in Deutschland sind.

Bremerin und Riddler können sich bei dem tr. Konsulat informieren.

Dazu die Telefonnummern von den tr. Verträtungen in Deutschland:

http://www.tcberlinbe.de/tr/buyukelcilik/baskonsolosluk_servis_telefon_no.htm

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Antwort #92 - 08.10.2005 um 08:54:31
 
Ist doch eigentlich kein Problem, oder? Man  kann doch zb bei Provisit eine Reisekrankenversicherung erst mal für einen Monat oder so abschliessen (kostet 1 €). Wenn der Ehepartner dann in D ist, kann er bei der gesetzlichen Versicherung angemeldet werden und die Reiseversicherung storniert werden.

öhm Meines Wissens werden dann sogar die Beiträge zurückerstattet, da eine Vertragsvoraussetzung entfällt, nämlich der Wohnsitz des Versicherten im Ausland...

Martina
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Antwort #93 - 08.10.2005 um 11:01:07
 
Zitat:
..Die Abkommen mit den Anwerbeländern38 Abkommen sind auch mit den ehemaligenAnwerbeländern, nämlich mit dem ehemaligen Ju-goslawien, mit Marokko, Tunesien und der Türkeigeschlossen worden. Die weitere Anwendung der mitder ehemaligen Sozialistischen Föderativen RepublikJugoslawien geschlossenen Abkommen wurde imVerhältnis zu der neuen Bundesrepublik Jugoslawienauf Grund eines bilateralen Protokolls und auf Grundbesonderer Notenwechsel im Verhältnis zu Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien und Slowenienvereinbart. Mit Kroatien ist seit dem 1.12.1998 undmit Slowenien seit dem 1.9.1999 je ein neues Ab-kommen über Soziale Sicherheit in Kraft. Ein neuesAbkommen mit Mazedonien voraussichtlich imHerbst 2002 unterzeichnet werden. Mit der Anwerbung von Arbeitnehmern aus diesen Staaten hatdie Bundesrepublik Deutschland auch Verantwortungfür die Soziale Sicherheit dieser Arbeitnehmer undihrer Familien übernommen. Die Arbeitnehmerzahlen Beiträge zur Sozialversicherung und Steuernund haben deshalb auch Anspruch auf Sozialleis-tungen.Die Abkommen sind grundsätzlich auf einen um-fassenden sachlichen Geltungsbereich hin angelegt.Sie beziehen sich auf die Kranken-, Unfall- und Ren-tenversicherung, die Abkommen mit dem ehemali-gen Jugoslawien und mit der Türkei auch auf dasKindergeld. Mit Marokko und Tunesien bestehenbesondere Kindergeldabkommen. Ein Arbeitslosen-versicherungsabkommen ist mit dem ehemaligenJugoslawien geschlossen worden.Das Abkommen mit dem ehemaligen Jugoslawienüber Soziale Sicherheit ist ein sog. offenes Abkom-men, gilt also für jedermann, der die im Abkommengenannten Voraussetzungen erfüllt. Die Abkommenmit der Türkei, Marokko und Tunesien sowie dasArbeitslosenversicherungsabkommen mit dem ehe-maligen Jugoslawien sind geschlossene Abkommen,die nur für die Staatsangehörigen der Vertragsstaatenund für Staatenlose und Flüchtlinge im Sinne dereinschlägigen internationalen Konventionen sowieggf. für Angehörige und Hinterbliebene gelten. DerGleichbehandlungsgrundsatz gilt in allen Abkommennur für diese Personenkreise.Die Abkommen dehnen den Versicherungsschutz derdeutschen Krankenversicherung auf den Aufenthaltim anderen Vertragsstaat aus. Die bei einem Auf-enthalt im anderen Vertragsstaat benötigten Sach-leistungen werden von der dortigen Krankenver-sicherung im Wege der Sachleistungsaushilfe durchdie dortigen Ärzte, Apotheker und sonstigenSachleistungserbringer erbracht. Die Anwendung derdiesbezüglichen Bestimmungen im deutsch-marok-kanischen Abkommen bedarf allerdings noch einerbesonderen Vereinbarung.



oder hier noch etwas:

siehe hier
 

Wenn die Familienangehörigen von einem tr. Gastarbeiter in der Türkei Recht auf eine Familienversicherung haben, muß ja auch die Möglichkeit bestehen, dass der Ehegatte/-in von einem dt.StA FV wird ohne nach Deutschland einzureisen.
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fons: [edited]ich hab den link mal anners dargestellt, da er sonst die ganze Seite zerschießt[/edited]
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« Zuletzt geändert: 08.10.2005 um 12:17:34 von N/V »  
 
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Antwort #94 - 10.10.2005 um 08:39:35
 
Ich meinte natürlich: "kostet 1 € PRO TAG"

sorry!!

Martina
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Antwort #95 - 10.10.2005 um 08:49:32
 
öhmÖhm, nur mal am Rande: bei einem Visum im Rahmen der FamZusF zu einem deutschen Ehepartner dürfte die Krankenversicherung eigentlich überhaupt nicht geprüft werden. Der Anspruch besteht auch bei Nicht-Sicherstellung des LU.
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Antwort #96 - 19.10.2005 um 17:46:24
 
Laut auswärtigem Amt soll ich die Frage offen lassen und und stattdessen in den Antrag schreiben, daß für meine Verlobte ein Krankenversicherungsschutz dann besteht, wenn ein Visum vergeben wird.
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Antwort #97 - 19.10.2005 um 20:17:49
 
Riddler,

letzteres wäre mir zu riskant. Nicht immer weiss das AA wie dieses Thema vor Ort gehandhabt wird. Rechtsanspruch / Vorgaben sind die eine Seite  , Praxis die andere Seite. Investiere die 30,- Euro in die Krankenversicherung und Du kannst beruhigt fahren.

Viel Glück

Reyhan
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Antwort #98 - 14.11.2005 um 18:01:05
 
Hallo Ihr ! Wir haben am 01.11. standesamtlich in der Türkei geheiratet. Dazu war eine Blutuntersuchung(19 Euro, nach Aids usw.), ein Dolmetscher und eine Übersetzung der internationalen Papiere (Auszug aus dem Heiratsregister-Formül B, Geburtsurkunde-Formül A, Ehefähigkeitszeugniss) und meines dt. Persos in türkische, 6 Fotos und jede Menge Geduld notwendig. Die Übersetzungen waren noch am selben Tag fertig, die Blutuntersuchung dauert 3 Tage und der Beamte läßt sich sehr viel Zeit. Am 10.11. hatten wir alle restlichen Papiere (internationales Heiratsbuch, internationale
Heiratsurkunde usw. bekommen). Die Heiratsgebührt betrug ca. 14 Euro, Übersetzungen kosten in etwa das gleiche wie in Deutschland (also teuer !).
Probleme gab es mit dem großen deutschem I, weil es im türkischen mit Punkt geschrieben wird, auf deutschen Papieren aber nicht, ein deutsch-türkisches
Wörterbuch mit beiden Alphabeten überzeugte die Beamtin. Desweiteren machen eine fehlende Familiennummer eines Deutschen in der Türkei Probleme, deshalb
gibt es mich jetzt auch in der Türkei mit eigener Familiennummer (!). Die Behörden sind in der Türkei genauso "schnell" und gründlich wie in Deutschland, der
türkische Amtsschimmel reitet genauso lahm wie der deutsche. Ein türkischer Paß für 2 Jahre kostet 157 Euro, die türkische Polizei macht sich über einen deutschen
(wg. angeblicher Formalitätenheirat) genauso wie ein türkischer Standesbeamter über die Heirat eines Christen und einer moslemischen Frau gleich lustig.
Alles in allem ist es nicht leicht und ohne die familiäre Hilfe meiner Frau und deren gute Kontakte der Mutter hätte es erst nächstes Jahr geklappt, weil angeblich
alle Termine vergeben sind.Aber es hat geklappt und war nebenbei sehr schöbn und Morgen bekommt Sie einen Termin für die deutsche Botschaft. Hoffentlich klappts
auch mit dem Visum schnell, wir vermissen uns sehr viel und hatten ein paar sehr schöne gemeinsame Hochzeitstage. Es grüßt euch ein frisch vermählter Riddler.

Ich melde mich wieder, sobald ich Fragen habe Zwinkernd oder es Neuigkeiten zum Visum gibt. Bis dann.

P.S.: Ich habe Angst vor dieser Befragung, was ist wenn man da etwas falsch macht ? Wir lieben uns sehr und sind sehr aufgeregt. Gibt es überhaupt einen Verdacht auf Scheinehe oder so, wenn der Mann deutscher und die Frau Tükin ist ? Das ist in der Türkei ja nicht alltäglich, eher der andere Fall ...
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Antwort #99 - 14.11.2005 um 21:06:56
 
Lieber Riddler, Dir und Deiner Frau heezlichen Glückwunsch und das es bald klappt mit dem Visum! Aber erst sind wir dran, ja?
Wenn Du Unterhaltung zur Überbrückung der Wartezeit brauchst, kann ich Dir gerne unsere Hochzeitsgeschichte mailen, war auch im nachhinein echt lustig.
Mein Mann wurde bei der Botschaft sehr ausgefragt, aber wußte alles, das ist jetzt 5 Wochen her und wir haben noch nichts gehört. Die ABH hier hat gesagt, sie melden sich nach 6-8 Wochen und würden auf jeden Fall beteiligt, obwohl das ja nach meinem Kenntnisstand nicht sein müßte. Wir zittern auch, ob es Probleme gibt.

Irgendwie hab ich aber den Verdacht, dass Eure Konstellation wohlwollender betrachtet wird.

Herzliche Grüße aus Bremen!
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Antwort #100 - 18.11.2005 um 17:42:57
 
Weis jemand von Euch, ob der türkische Auszug aus dem Personenstandsregister meiner Frau für die deutsche Botschaft ins deutsche übersetzt werden muß ?

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Antwort #101 - 18.11.2005 um 17:54:11
 
Geschrieben von: Riddler Geschrieben am: Heute um 17:42:57


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Weis jemand von Euch, ob der türkische Auszug aus dem Personenstandsregister meiner Frau für die deutsche Botschaft ins deutsche übersetzt werden muß ?  

Danke.



Ja
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Riddler
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Antwort #102 - 22.11.2005 um 15:27:06
 
Weis jemand, wie das in meinem Falle genau mit einer Vorabzustimmung wäre ?
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Antwort #103 - 22.11.2005 um 19:21:43
 
Riddler schrieb am 22.11.2005 um 15:27:06:
Weis jemand, wie das in meinem Falle genau mit einer Vorabzustimmung wäre ?


Hi,
zur Vorabzustimmung steht was in der FAQ. Wie es dann
konkret bei Dir aussiecht, kann Dir wohl nur Deine ABH
sagen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Antwort #104 - 30.11.2005 um 20:33:37
 

heirate in  der Tr , gehe nach De und sag: ich, De, heiratete eine Tr, bitte meine Tr Frau hier arbeiten  und leben lassen, bitte .

DAS KLAPPT IMMER
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Antwort #105 - 12.12.2005 um 15:25:56
 
Hallo,

heute sind die Papiere für die FZF bei meiner Ausländerbehörde angekommen, also kapp zwei Wochen nach Antragsstellung. Vielleicht kommt jetzt der Endspurt ...

Bis dann.
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tuyet
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Antwort #106 - 12.12.2005 um 15:47:24
 
Und morgen schneits.
Sorry.
Aber unsere Papiere sind am 10. August bei der ABH angekommen, am 1.8.abgegeben.
Heute ist der 12.12. und es ist noch nichts passiert...............

Will dir nicht die Hoffnung nehmen, aber steiger dich nicht so rein.........

Grüße Tuyet
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tuyet
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Antwort #107 - 12.12.2005 um 19:41:37
 
Sorry, war vielleicht ein bißchen ungut ausgedrückt. unentschlossen
Aber man merkt ja selber, wie sich das immer so hinzieht.
Ich wünsch dir alles Gute und das es bei euch schneller geht und alles glatt läuft.

Liebe Grüße Tuyet
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Antwort #108 - 08.02.2006 um 13:55:43
 
So, knapp 10 Wochen vergangen und jetzt folgende Situation :

Die Papiere (Abgabe bei der Botschaft Ende November) sind Mitte Dezember bei der ABH eingegangen und wurden Mitte Januar bei der ABH bearbeitet. Die Botschaft hat keine Kopie des Reisepasses mitgeschickt, darum wurde bei der Bearbeitung eine Anfrage zur Botschaft gestellt, die Kopien zu schicken.
Bis heute kam noch nix... Dummerweise haben wir alle Papiere kopiert, aber nicht ihren neuen Reisepass  Zunge Da ich dachte bei der Botschaft wäre der in "guten" Händen. Sonst hätten wir die Kopien jetzt zur ABH schicken können und die die Zustimmung zur Botschaft.
Also noch mal warten. Zur Not habe ich ein Fax geschickt mit der Bitte die Kopien zur ABH zum zuständigen Sachbearbeiter zu faxen, weil die Botschaftler eher unregelmäßig ans Telefon gehen, wnens bimmelt...
Irgenwie kommt mir das wie billige "verarsche" vor, warum schicken die nicht gleich alle Papiere mit ?!?!?!?
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Antwort #109 - 17.02.2006 um 23:13:34
 
Stand heute : Von der ABH erfahren, das ein Brief mit einem Termin zu mir unterwegs ist. Darin soll ich eine Bescheinigung mitbringen, daß das türkische Scheidungsurteil meiner Frau von der Senatsverwaltung anerkannt wurde und meine vor drei Monaten in der TR geschlossene Ehe damit in DE anerkannt wird.

Zur Erinnerung : das deutsche EFZ Zeugniss habe ich nur mit der Anerkennung der Senatsverwaltung bekommen, das erledigt alles das Standesamt, wie mir dort die Leitung nochmal versicherts.

Die Bescheinigung darf auch nur unter Behördern weitergereicht werden, und nicht an Privatspersonen ausgehändigt werden. Langsam zweifle ich an der Ausbildung einiger SB ...

Meine ganze Familie ist sprachlos, meine Frau auch, ich auch ...

Ich verstehe es auch nicht, vielleicht muß man es auch nicht verstehen. Ich bin ein ganz normaler Mann, keine Vorstrafen, brav Wehrdienst gemacht, niemals arbeitslos, oder wohnungslos, immer brav umgemeldet, geschieden und jetzt wieder verheiratet.

Meine Frau ebenfalls ganz normal, keine Vorstrafen, niemals Arbeitslosengeld bezogen, immer mit Wohnsitz, geschieden und jetzt mit mir verheiratet.
Wir haben uns in der Zeit nach ihrer Scheidung und vor ihrer freiwilligen Rückreise in die TR kennen und liebengelernt und sind jetzt zwei Jahre zusammen, die meiste Zeit auf Distanz.

Ich denke dieser ganze Nervenkrieg hat leider System in DE. Einmal geschieden, dann rutscht du schon eine Stufe herunter. Auch noch mit Ausländerin, und das auch noch mit einer die im Ausland lebt verheiratet, rutscht du schon zwei Stufen oder sogar mehr herunter. FZV beantragt, naja, kannst du noch mehr Stufen herunter rutschen, oder bist du schon am Ende ? Auf jeden Fall zeigt dir entweder die ABH oder die Botschaft, daß es durchaus ein Kellergeschoß gibt.

Ich verstehe die Arbeit der Beamten und schätze diese auch hoch. Aber der Dienst gilt dem Bürger(achja, durch diesen bekomme ich mein Gehalt), und nicht gegen diesen. Das scheint aber gelegentlich nicht der Fall zu sein.

Da wird ein Passport von der Botschaft angefordert(natürlich auf dem Postweg hin und zurück), weil der Beamte sich vaage darasn erinnern kann, daß er einige Probleme mit der Schreibweise von Geburtsort etc. hatte, und wenn er alles nicht richtig "eintickert", die Frau dann zweimal in DE wäre. Das läßt sich ja halbwegs ja noch verstehen. Das aber die Person schon einmal vier Jahre in DE gelebt hatte, und dem Computerzeitalter sei Dank, schonmal im System war, auch mit Geburtsort usw., das wirft wieder Fragen auf, die jenseits aller Logik sind.

Das dann auch noch die ABH die Arbeit des Standesamtes praktisch nicht anerkennt , was EFZ und Anerkennung durch Senatsverwaltung betrifft (SB-ABH: "Weis ich doch nicht, wie das beim Standesamt läuft !"), das grenzt für mich schon bald an Sarkasmus.

Da tröstet es auch nicht, wenn man von den Behörden als "richtiger Deutscher" (Mama und Papa deutsch, oha! Smiley ) angesehen wird und es "deshalb eigentlich keine Probleme gibt".

Natürlich trifft das nicht auf jeden SB zu, mir fallen auch viele von anderen Behörden, z.b: Standesamt und der Botschaft ein, die mir wirklich weitergeholfen haben. Aber genauso wie bei den Bürgern, sind es diejenigen, die sich schlecht benehmen, die das Licht auf andere werfen.

Ich stelle mal eins voraus: Wenigstens eine freundliche Behandlung am Telefon könnte man erwarten, wenn man ebenfalls freundlich (in den telefonischen Sprechzeiten) nachfragt, ich finde das ist das Mindeste.

Das mußte mal sein.  Laut lachend  Laut lachend  Laut lachend

P.S.: Wenn alles vorüber ist und ich mit meiner Liebsten endlich zusammen bin, werde ich ein schönes Buch schreiben. "Wenn der Amtsschimmel mal reitet !"  Zunge
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Antwort #110 - 18.02.2006 um 10:44:30
 
Hallo Bremerin, hallo Riddler.

Nur Mut! Die Sache mit dem Ehefähigkeitszeugnis ist zwar etwas aufwendig, aber es ist zu schaffen. Ich habs auch geschafft und am 31.12.05 in der Türkei geheiratet. Aber leider ist mein Mann immer noch nicht da.
Noch ein kleiner Tip für nach der Hochzeit: Die deutschen Botschaften in der Türkei nehmen den Antrag Familienzusammenführung nur noch nach Terminab-
sprache an. Also vorher schon telefonisch einen Termin vereinbaren. Haben wir nicht gewußt und sind umsonst zur Botschaft nach Izmir gefahren.
Ausserdem braucht der türkische Ehepartner noch zwei zusätzliche Dokumente, (siehe Merkblatt der dt. Botschaft), Heiratsurkunde und rotes Buch allein reichen nicht für den Antrag aus.

Viel Glück wünscht Euch
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Antwort #111 - 18.02.2006 um 10:55:08
 
emmaskatze schrieb am 18.02.2006 um 10:44:30:
Hallo Bremerin, hallo Riddler.

Nur Mut! Die Sache mit dem Ehefähigkeitszeugnis ist zwar etwas aufwendig, aber es ist zu schaffen. Ich habs auch geschafft und am 31.12.05 in der Türkei geheiratet. Aber leider ist mein Mann immer noch nicht da.
Noch ein kleiner Tip für nach der Hochzeit: Die deutschen Botschaften in der Türkei nehmen den Antrag Familienzusammenführung nur noch nach Terminab-
sprache an. Also vorher schon telefonisch einen Termin vereinbaren. Haben wir nicht gewußt und sind umsonst zur Botschaft nach Izmir gefahren.
Ausserdem braucht der türkische Ehepartner noch zwei zusätzliche Dokumente, (siehe Merkblatt der dt. Botschaft), Heiratsurkunde und rotes Buch allein reichen nicht für den Antrag aus.

Viel Glück wünscht Euch
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Sorry, hab am Anfang angefangen zu lesen, und das Datum überlesen.......

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Antwort #112 - 18.02.2006 um 19:28:48
 
Hallo Ihr Kämpfer,

ihr habt Euch sehr viel Mühe gemacht. Ich möchte Eure und meine Informationen zusammen fassen und hier nochmal auflisten. Bitte erlaubt mir, dass ich mich bei der Gelegenheit gleichzeitig auf meine Situation beziehe. Ich bitte Euch im Anschluss darauf, mir mit Eurer Meinung bzw. Korekturen zu antworten.

Seit Stunden und Tagen bin ich dabei, alle Informationen die ich von unterschiedlichsten Quellen bekommen habe, zu konsolidieren bzw. zu verdichten.

Die Quellen sind unter anderem:

- türk. Konsulat in DE
- deutsche Botschaft in TR
- Standesamt DE
- Standesamt TR
- Internet
- Freunde
- Onkel (Richter in TR)

Meine Situation:
War mit mit einer Türkin (türkische Staatsangehörigkeit)nach türkischem Recht in DE verheiratet.
Nun bin ich als deutscher nach deutschem Recht von meiner Ex-Frau, auch deutsche, geschieden. Wir haben zwei Kinder, auch mit deutscher Staatsangehörigkeit.

Nun möchte ich meine neue Freundin (Verlobte), die in TR lebt u. türkische Staatsangehörige ist, heiraten.
Zuvor muss ich aber die geschiedene Ehe von mir in der TR anerkennen lassen.

Folgende Aufgaben oder auch ToDo`s habe ich vor mir, die ich in 3 Phasen geteilt habe:

Phase 1:
1. für Scheidungsurteil v. Amtsgericht beim Landesgericht eine Apostille beantragen
2. Scheidungsurteil mit Apostille in türkisch übersetzten und beglaubigen lassen
3. Ex-Frau und ich erteilen über das Konsulat in DE einem Anwalt in TR eine Vollmacht
4. Vollmacht und Punkt 2 (Scheidungsurteil) zum Anwalt nach TR schicken
5. Anwalt in TR beantragt vor Gericht "Tenviz" oder "Tanit" davasi
6. Nach Urteilsbeschluss gehen die Dokumente zum "Kütüh", in das Dorf wo unsere Sippe entstammt (Abstammung)
7. Es erfolgt eine Bereinigung der Daten (Eintag verh. wird gelöscht)
7a. Ohne diese Korrektur, kann keine Ehe in TR erfolgen
7b. eine bereinigte Abstammungsurkunde wird erstellt (Nüfus Kayit Örnegi)

Phase 2, Heirat Türkei:
Für die Heirat in TR benötige ich von mir:

8. Ehefähigkeitszeugniss
9. Int. Geburtsurkunde (Dogum kayit örnegi)
10. Übersetzung Personalausweiss ins türkische
11. Reisepass
12. Aufenthaltsbescheinigung
13. 7 Stk. Passbilder
14. Punkt 1, Scheidungsurteil ins türkische übersetzt und beglaubigt
15. Zeugniss des Vormuntschaftsgerichtes über die Vermögensrechtliche Auseinandersetzung
16. ärtzliches Atest

Um mein Ehefähigkeitszeugniss Punkt 8., beim Standesamt in DE zu bekommen, benötige ich folgende Dokumente:

Von meiner Verlobten:
17. int. Geburtsurkunde (Formul A)
18. Kopien v. Reisepass
19. Aufenthaltsbescheinigung (ikametgah Belgesi)
20. int. Heiratsurkunde (Formul B)
21. Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk u. Übersetzung
22. Ehefähigkeitszeugniss (Evlenme Ehliyet Belgesi)

Von mir:
23. Punkt 7b, Abstammungsurkunde
24. Kopien vom Reisepass
25. int. Heiratsurkunde
26. Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk


Für die Heirat in TR benötige ich von meiner Verlobten:

27. Punkt 17., int. Geburtsurkunde (Formul A)
18. Punkt 18., Kopien v. Reisepass mit noterieller beglaubigung
19. mit Apostille, Aufenthaltsbescheinigung (ikametgah Belgesi)
20. mit Apostille, Auszug aus dem Personenstandsregister(Nüfus kayit Örnegi)
21. Heiratsurkunde
22. Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

Phase 3, Visumantrag(Familienzusammenführung):

23. Termin über die Fa. IKS (0212-3404900) für Visumantrag in der Botschaft holen

Für das persönliche beantragen vom Visumantrag in der deutschen Botschaft in TR/Ankara, benötigt meine Verlobte:

Von meiner Verlobten:
24. türkischer Reisepass (mind.1 Jahr gültigkeit)
25. 3 Stk. biometriefähige Lichtbilder
26. int.Heiratsurkunde der neuen Ehe (Formül B)
27. Auszug aus dem Personenstandsregister (Tam Tekmil Vukuatli Nüfus Kayit Örnegi)
- die "düsünceler" müssen vollständig ausgefüllt sein(z.B.Vorehen,Scheidung,Kinder,Eltern,statsangehörgk.)

28. deutsche Übersetzung v.Punkt 22., Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

Von mir:
29. Punkt 7b, Auszug aus dem Personenstandsregister (Tam Tekmil Vukuatli Nüfus Kayit Örnegi)
- die "düsünceler" müssen vollständig ausgefüllt sein(z.B.Vorehen,Scheidung,Kinder,Eltern,statsangehörgk.)

30. Punkt 24., Kopie vom Personalausweis oder Reisepass

Alle nötigen Dokumente hierfür können unter www.ankara.diplo.de heruntergeladen werden u. vorab ausgefüllt werden.
Grundsätzlich alles was man in die Hand bekommt, sollte man für beide mehrfach kopieren..sicher ist sicher.

Grüße
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Antwort #113 - 18.02.2006 um 22:23:01
 
Hallo Riddler, das wird ja echt langsam nervig bei Euch, durchhalten, irgendwann sind die Hürden alle genommen. Aber manchmal fragt man sich echt, was das soll, gibts nicht genug Arbeit auf den Ämtern? Ist doch wohl logisch, dass Du das EFZ nicht erhalten hättest ohne gültige Scheidung Augenrollen.

Tapfer bleiben, auch wenn´s schwerfällt!
Wir haben uns ganz gut zusammengerauft in den letzten 7 Wochen, leider fährt mein Mann für 2 Wochen in die TR am Montag, gibt da ne Problematik, die seine Anwesenheit erforderlich macht um Schlimmeres zu verhüten. Seufz weinend, ich laß ihn gar nicht gerne weg.
Aber sonst geht es uns gut, er hat sogar schon einen 400€ Job.
Liebe Grüße aus Bremen!
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Antwort #114 - 19.02.2006 um 01:03:11
 
Heute habe ich einen Brief der ABH bekommen. Kein Termin, nur die Bitte um Übersendung der Anerkennung der Senatsverwaltung des ausländischen Scheidungsurteils.

Hoffentlich klappts endlich bald ...
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Antwort #115 - 19.02.2006 um 11:45:14
 
Hallo Riddler, na das klingt doch so, dass sie dran arbeiten. Wenn das Papier vorliegt und die ABH ans Konsulat faxt, dann geht es bestimmt schnell. Holt Deine Frau ihr Visum persönlich, oder wird es mit UPS geschickt? Das hat in das abgelegene Dorf meines Mannes recht lange gedauert, aber von der Zustimmung der ABH bis zumVisum in die Hand waren es glaube ich so ca. 2 Wochen, also, das wird jetzt schon! Laut lachend! Grüße aus Bremen
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Antwort #116 - 19.02.2006 um 12:11:59
 
Vielleicht schcikt er auch für jedes Papier einen Brief ? Und das die eine Zustimmung rüberfaxen, daran glaub ich auch nicht. Der Postweg ist bestimmt sicherer und auch deutscher (Pünktlich wie die Post)  Ärgerlich

Meine Frau läßt sich den Ausweis dann per UPS schicken. Sie lebt in einer größeren Stadt am schwarzen Meer.

Aber wenn der SB in der ABH zustimmt, muß ja noch die SB der Botschaft zu stimmen ... Aber von Ihr habe ich die Durchwahl und dort kann man jeden Tag anrufen  Zunge Scherz beiseite, sie hatte stets einen sehr freundlichen Eindruck bei Nachfragen gemacht.

Hoffentlich klappts jetzt alles, wir vermissen uns sehr ... Ist ne sehr schwere Zeit ...

P.S.: bei Arcro 01081 kann man jetzt für 3-5ct pro Minute aufs türkische Festnetz anrufen und für 16ct auf türkische Handy. Funktioniert von jedem Telekom-Festanschluß.
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Antwort #117 - 24.02.2006 um 10:27:47
 
Gute Nachrichten. Beim heutigen Nachfragen hat mir der SB der ABH sehr höflich und freundlich gesagt, daß er diese Woche alle Papiere fertiggestellt hat, zugestimmt hat und alles nach Ankara geschickt hat. Smiley Smiley Smiley
Ich habe mich nochmals freundlich bedankt und er sagt keine Ursache.
Vielleicht klappts jetzt endlich ...
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Antwort #118 - 24.02.2006 um 10:45:46
 
SmileyHallo Riddler, ich glaube Du kannst schon Vorbereitungen treffen Durchgedreht. Da es ja wohl kaum einen Grund gibt, warum die Botschaft ablehnen sollte, geht inschaAllah das Visum für Deine Frau bestimmt nächste Woche auf die Reise! Beste Wünsche für Euch!
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Antwort #119 - 24.02.2006 um 10:53:26
 
Zitat:
Vielleicht klappts jetzt endlich ...


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Grüße
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #120 - 24.02.2006 um 11:37:33
 
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Reyhan
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Antwort #121 - 26.02.2006 um 13:35:16
 
..dem Daumen drücken von fons schliesse ich mich an !!!

Hoffentlich kannst Du bald das Ticket bestellen.

Viele Grüße

Reyhan

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..immer mit der Ruhe !
 
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Antwort #122 - 02.03.2006 um 10:48:44
 
Ich habe heute beim BVA angerufen und mitgeteilt bekommen, daß noch immer keine Unterlagen zur Verschickung bereit stehen. Letzte Woche hatte der ABHler gesagt, er hätte alles fertig bearbeitet und zugestimmt.

Vielleicht liegts am Karnevall in Köln, oder vielleicht hat der nette Herr mich wieder verwechselt oder einfach gelogen ...

Bis dann.
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Antwort #123 - 02.03.2006 um 20:01:54
 
Armer Riddler! warten Das ist wirklich nervig. Ich glaub das mit dem Karneval kann tatsächlich eine Rolle spielen, aber nun ist ja Aschermittwoch unentschlossen, dann kann´s ja weiter gehen.
Trööööööööööst! Bremerin
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Riddler
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Antwort #124 - 08.03.2006 um 15:39:40
 
Hallo Ihr ! Heute Mittag ist das Visum von meiner Frau gekommen.  Durchgedreht Durchgedreht Durchgedreht Wir sind total happy !  Durchgedreht

Wir haben am 29.11.05 beantragt und das ganze Prozedere hat bis zum 8.03.06 gedauert.

An dieser Stelle noch einmal ein sehr großes Dankeschön an das gesamte Forum, die Botschaft und die ABH, die heute zwei Menschen sehr glücklich gemacht haben.
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Antwort #125 - 08.03.2006 um 16:30:08
 
Hallo Riddler.

Das ist ja SUPER, ich freu mich sehr für Euch!!!

Viele Grüße
Emmaskatze
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Antwort #126 - 08.03.2006 um 16:47:47
 
...

Viel Glück und beste Wünsche!


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Antwort #127 - 08.03.2006 um 16:50:10
 
Durchgedreht Herzlichen Glückwunsch Euch beiden und einen guten gemeinsamen Start! Bremerin :blümle
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Antwort #128 - 08.03.2006 um 16:54:51
 
Glückwünsche auch von meiner Seite!

Mensch, dann neigt sich ja DER Mega-Thread des Forums seinem Ende zu...

Abu
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ronny
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Antwort #129 - 08.03.2006 um 17:17:46
 
Zitat:
DER Mega-Thread des Forums


Jow auch von der Laufzeit fast ein Jahr Zwinkernd

Riddler alles Gute für Euch beide Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Caya
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Antwort #130 - 08.03.2006 um 17:36:26
 
...
her mit dem sekt.... es wird gefeiert...


herzlichen glückwunsch.....caya
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chicken
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Antwort #131 - 08.03.2006 um 23:10:05
 
Cool ...echt cool

alles gute für euch beide
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Mick
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Antwort #132 - 08.03.2006 um 23:31:21
 
Bei Sekt fällt mir ein:

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Riddler
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Antwort #133 - 10.03.2006 um 08:37:19
 
Danke an Euch alle.  Augenrollen

Mittwoch Nacht ist es soweit, dann hole ich meine Frau vom Flughafen ab.  Smiley

Dann habe ich noch ein paar Fragen Zwinkernd

Wie gehts dann weiter mit der Aufenthaltsgenehmigung, was braucht man dafür für Papiere ? (das Anmelden beim Meldeamt weis ich schon.)

Danke vielmals.
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Riddler
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Antwort #134 - 30.03.2006 um 15:43:50
 
Uns geht es sehr gut und wir haben die letzten beiden Wochen damit verbracht unsere Wohnung sehr schön einzurichten.

Wir haben Anfang Mai bei der ABH einen Termin zur Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung bekommen. In einem Brief wurde uns geschrieben, welche Papiere(Mietvertrag, Lohnabrechnungen, Arbeitsbescheinigung und zwei Lichtbilder) dort benötigt werden. Außerdem sollen wir gemeinsam kommen, steht extra drin.

Ein bißchen sorgt uns nur, daß Ihr Visum bis zum 8. Juni geht, der Termin aber erst im Mai ist(die ABH zieht in ein anderes Gebäude um). Nicht, daß nachher es wieder irgendwelche Problemchen gibt ...
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Reyhan
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Antwort #135 - 04.04.2006 um 20:35:10
 
Hallo Riddler,

schön zu lesen, dass sie endlich da ist.

Da wird nix mehr passieren. Was denn auch , wenn ihr beide hin geht und alle Unterlagen dabei habt.

Viele Grüße

Reyhan



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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #136 - 07.04.2006 um 01:17:29
 
Riddler schrieb am 14.02.2005 um 16:34:03:
Hallo,

Ich bin Deutscher (geschieden aus früherer Ehe) und meine Verlobte ist Türkin (auch aus früherer Ehe geschieden). Etwa ein jahr nach Ihrer Scheidung mußte sie letztes Jahr Deutschland verlassen und zu ihrer Familie in die Türkei zurückkehren. In dieser Zeit haben wir uns kennengelernt. Das war eine freiwillige Ausreise und keine Abschiebung oder so.
1) Jetzt möchten wir im April in der Türkei heiraten und dann gerne gemeinsam nach Deutschland zurückkehren. Weis jemand was da zu tun ist ? Bei welchen Ämtern muß ich Termien usw. machen und was für Papiere brauchen wird ?
2) Sie hat einen Peronalausweis und Geburts- und Scheidungsdokumente, ich habe dasselbe. Im Oktoboer wollten wir ein Besuchervisum beantragen, was aber nachher schriftlich abgelehnt wurde. In Ihrem Paß ist ein kleiner Stempel "Visum beantragt". Ist das nachteilig ?

Vielen Dank.

Viel Glück!
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Riddler
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Antwort #137 - 04.05.2006 um 17:50:03
 
Hallo Ihr !

Letztlich haben wir den Termin bei der Ausländerbehörde gehabt, zwecks Aufenthaltserlaubniss. Der Sachbearbeiter war sehr höflich und nett. Wir mußten jeweils eine Erklärung ausfüllen, das wir zusammen wohnen, noch nicht getrennt gelebt haben usw. Alles unkompliziert und wirklich sehr freundlich, gewartet haben wir ca. eine halbe Stunde. Keine unnötige Fragerei über Zahnbürstenfarbe etc. Smiley Begleitet hat uns meine Mutter.
Papiere habe ich Ihre Anmeldung, Ihren Passport, zwei Passfotos von Ihr, meinen Mietvertrag, eine Betriebskostenabrechnung auf der der Stand der aktuellen Miete zu sehen ist, meine letzten drei Gehaltsabrechnungen, eine Arbeitsbescheinigung (ungekündigt, unbefristet) und den mitgeschickten Antrag zum Erwerb einer Aufenthaltserlaubniss(ist der gleiche wie für die Familienzusammenführung gewesen).
Ergebniss ist 3 jähriger Aufenthalt, Arbeitserlaubniss und eine zweijährige Berechtigung zum Integrationskurs.

Bis dann und allen viel Glück, die noch warten müssen.

Viele Grüße senden Euch zwei sehr glückliche Menschen aus B.
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