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Heirat mit Asylmißbraucher... (Gelesen: 2.262 mal)
antonia
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat mit Asylmißbraucher...
31.01.2005 um 17:27:52
 
Hallo,

ich brauche dringend Erfahrungsberichte...

Ich liebe einen Algerier und lebe seit 10 Monaten mit ihm zusammen. Wir würden alles tun, um zusammenbleiben zu können, leider sieht alles recht schwierig aus.
Er ist vor längerer Zeit mit einem Touristenvisum aus Frankreich eingereist, als das Visum verfiel, ist er illegal hiergeblieben, hat sogar gearbeitet, das ist ganz schlimm, ich weiß, wurde auch erwischt und kam für eine Woche ins Gefängnis. Ein RA hat ihm mitgeteilt, die einzige Möglichkeit zu bleiben sei der Asylantrag. Hat er gestellt, nur blöderweise hat er auf einen Bekannten gehört, der sagte, mit seinem richtigen Namen habe er keine Chance und würde relativ schnell abgeschoben. Dummerweise hat er auf diesen Bekannten gehört und lebt jetzt hier unter einem falschen Namen, hat eine Duldung, die alle 30 bis 60 Tage verlängert wird. Jetzt kommt noch eins drauf: wir haben naiver- und blödsinnigerweise einen Tagestrip nach Holland gemacht und sind auf der Rückreise prompt erwischt worden.
Jetzt sei seine Duldung erloschen, wurde uns gesagt.

Welche Möglichkeit gibt es, da sauber wieder rauszukommen? Mit welchen Geld- oder Haftstrafen müssen wir rechnen. Wenn wir uns sofort outen, er freiwillig ausreist und wir in Algerien heiraten, kann er dann wieder nach Deutschland kommen, sodaß wir hier leben können? Ich bin für jeden Tip zutiefst dankbar, und ich hoffe, man kann auch sehr dumme Fehler noch korrigieren....

Antonia
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Zak
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Beiträge: 682

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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 01.02.2005 um 08:43:23
 
Hi Antonia,

wie in vielen solcher Fälle kann man da nur raten, jetzt anzufangen, die Fehler die man
begangen und hoffentlich eingesehen hat, zu bereinigen.

D.h. wenn ein Pass vorhanden ist mit einem Heimreiseticket bei der ABH vorsprechen und so seine Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise dokumentieren. Sollte kein Pass vorliegen, die richtigen Personalien angeben, zur Botschaft gehen, einen Pass beantragen oder die ABH ein Passersatzpapier. Ohne Pass ist ne Heirat sowieso nicht möglich.

Ab sofort hilft euch nur noch Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit, wenn ihr ernste Absichten habt. Ich hoffe für Euch, dass ihr einen verständnissvollen Sachbearbeiter/in bei der ABH habt.

:endsm
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antonia
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 01.02.2005 um 16:03:22
 
Hallo zak,

ich danke Dir sehr, daß Du mir geantwortet hast,

Antonia
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