Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Neues Ausländerrecht bin Afghane u Student (Gelesen: 4.050 mal)
Lako
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 7
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Neues Ausländerrecht bin Afghane u Student
18.01.2005 um 22:35:09
 
Liebe Leute ich brauche eure Hilfe,

ich weiß nicht über das neue Gestz bescheid u was es in meinem Fall sagt!

Iczh bin afghanischer Staatsbürger lebe seit 1987 in Deutschland/ Hamburg und habe eine befristete Aufenthaltsbefugnis die alle 2 Jahre  verlängert werden muss.

Meine Eltern udn mein Bruder sind jedoch deutsche Staatsbürger.

Ich selber hatte vor 5 Jahren ein Konflikt mit dem Gesetz,  jedoch wurde laut einem Richterlichen Bechluss das Strafmakel als beseitigt erklärt und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich jetzt auch berechtigt bin die deutsche Staatsbürgerschaft zu beanztragen nachdem ich eine unbefristete erhalten habe. Das heisst ich bin sauberer als sauber- aufgrund meiner positiven Verhaltensprognose und ich damals noch unter dem Jugengesetz viel.....
ich studiere seit 2 jahren und werde dies natürlich auch weiterhin tun, meine Aufenthaltsbefugnis läuft jedoch im Juli ab und man hat mir gesagt, dass sich das Gestz geändert hat und es keine Aufenthaltsbefugnis mehr geben wird- die Ausländerbehörde teilt jetzt auf unter Niederlassungsstatus und Duldun!!!

Wenn das wirklich so sein sollte- was werde ich bekommen?

Nicht vergessen- i bin nicht kriminell und laut Akte und richterlkichen Becshluss bin ich auch nicht Vorbestraft ich bin Student lebe seit mehr als 13 Jahren in Deutschland und meine Eltern sind deutsche Staatsbürger!

Leute ich bitte nur diejenigen zu Antworten, die auch wirklich Ahnung haben in dieser Sache.................Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-Ehrenmitglied/Experte
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.947

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Neues Ausländerrecht bin Afghane u Student
Antwort #1 - 18.01.2005 um 23:26:05
 
Zitat:
und man hat mir gesagt, dass sich das Gestz geändert hat und es keine Aufenthaltsbefugnis mehr geben wird- die Ausländerbehörde teilt jetzt auf unter Niederlassungsstatus und Duldun!!!


Hi, keine Panik. Diese Aussage ist völliger Quatsch. Es gibt ganz nebenbei noch die Aufenthaltserlaubnis. Und zwar mit Sicherheit am häufigsten. Und eine Befugnis gilt entsprechend ihres Erteilungszweckes als Erlaubnis fort. Kraft Gesetz.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
 
IP gespeichert
 
Lako
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 7
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Neues Ausländerrecht bin Afghane u Student
Antwort #2 - 19.01.2005 um 01:59:30
 
Danke nochmals,
aber beim besten Willen ich weiß nicht was du meinst?!

heißt das das die Befugnis abgeschafft wird und in meinem Fall eine Erlaubnis in Kraft tritt oder wie?

meine Befugnis ist bis Juli 2005 gültig, nun müsste ich laut deiner Aussage( soweit i es gechckt haben sollte) automatisch eine Erlaubnis erhalten?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Neues Ausländerrecht bin Afghane u Student
Antwort #3 - 19.01.2005 um 02:39:21
 
Du musst derzeit nichts tun.

Die Befugnis gilt kraft Gesetzes fort als Aufenthlatserlaubnis. Eine Änderung,
Umschreibung, Neubeantragung oder sonst etwas ist derzeit nicht erforderlich.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Lako
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 7
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Neues Ausländerrecht bin Afghane u Student
Antwort #4 - 19.01.2005 um 10:47:10
 
ok! aber spätestens im Juli wird es wieder soweit sein wenn nämlich meine Befugnis abläuft. Dann muss ich zur Ausländerbehörde, sitze da vor der Sachbearbeiterin die mir sowieso zu verstehen gibt, dass wir Ausländer nicht erwünscht sind und diese Person wird die Letzte sein die mir auch nur irgendwie weiterhelfen wird..........was soll ich dann tun wenn ich einen Antrag stelle..
Soll ich die Verlängerung der Aufenthaltsbefugnis beantragen oder soll ich mich um die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bemühen???

Als ich das letzte mal eine Aufenthaltserlaubnis beantragt habe hat man mir zu verstehen gegeben, dass ich ´mich in einem "ungekündigtem" und "unbefristeten" Arbeitsverhältnis befinden muss. Ferner müsste mein Einkommen über einen bestimmten Satz liegen und ich müsste die letzten drei Gehaltsabrechnungen vorlegen.

Als ich dann erwähnte, dass ich Student sei, hat die nette Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde Hamburg mir gesagt, dass ihr das "Scheißegal" sei dann müsste ich halt mein Studium abbrechen wenn ich die Erlaubnis haben will..............solche reichhaltigen Tipps bekommt man hier, wenn man nicht nur Schiakne erfährt und zu einem Anwalt wollt ioch wegen dieser Frage nicht gehen :bx
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-Ehrenmitglied/Experte
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.947

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Neues Ausländerrecht bin Afghane u Student
Antwort #5 - 19.01.2005 um 17:35:17
 
Zitat:
Soll ich die Verlängerung der Aufenthaltsbefugnis beantragen oder soll ich mich um die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bemühen???


Du beantragst die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, die Du bereits kraft Gesetz
besitzt.

Ist das jetzt verstanden?

Die Voraussetzungen für die Verlängerung dürften in etwa gleich bleiben, da die Erlaubnis entsprechend des Zweckes der Erteilung der Befugnis fortgilt.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema