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pass verloren - was nun? (Gelesen: 5.019 mal)
xaia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag pass verloren - was nun?
15.01.2005 um 12:56:05
 
mein mann hat wahrscheinlich seinen pass, mit seiner aufenthaltgenehmigung, verloren. im moment rennt er rum und sucht ihn, deswegen "wahrscheinlich".

ich hoffe er findet ihn, aber wenn nicht was müssen wir tun? gibt es die möglichkeit von der ausländerbehörde irgendeinen ersatz zu bekommen was die aufenthaltgenehmigung betrifft, bis wir er einen neuen pass hat? oder muss er jetzt bis dahin ohne pass und aufenthaltsgenehmigung rumlaufen?

mein mann kommt aus guinea, stellt die botschaft in berlin pässe aus in solchen fällen? können wir dann mit dem pass einfach wieder zu ausländerbehörde gehen und sie kleben die aufenthaltsgenehmigung erneut rein?

man man man.... motz als wäre das leben nicht so schon stressig genug... dann kommt auch noch sowas

ich bitte um tipps wie wir jetzt am besten vorgehen....


viele dank im vorraus, xaia.

:depp
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xaia
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Beiträge: 12
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 15.01.2005 um 13:43:36
 
hab gerade meinen mann angerufen, der pass ist ihm wohl bei einem kumpel aus der hosentasche gerutscht als er seine taschentücher rausgeholt hat... ich hoffe dem ist wirklich so... (der paddel!!)

aber der schock hat gesessen Smiley, drum habe ich noch eine, bzw. zwei fragen.

gibt es eine möglichkeit von der ausländerbehörde eine art ausweis mit aufenthaltserlaubnis zu bekommen, meine kommilitonin aus griechenland hat so etwas, könnte mein mann das auch kriegen?

oder wäre es anerkannt wenn er eine (beglaubigten) kopie seines passes inkl. ae bei sich trägt?  öhm

würde mich über antworten zum ersten beitrag übrigens auch freuen, dann weiß ich da wenigstens mal drüber bescheid.


danke im vorraus und liebe grüße, xaia.  :anbet



und nochmal: DER PADDEL!! :ung
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 15.01.2005 um 14:17:01
 
Es gibt keine Möglichkeit, die AE als extra Ausweis/Passersatz oder sonstiges
Papier von der ABH zu erhalten. Sowas gab es nur für EU-Bürger.

ABER: entgegen weitläufiger Meinungen gibt es keine Vorschrift, dass er den
Pass immer bei sich führen muss. Es gibt lediglich eine Passpflicht als solche

Klar, kann es ggf. bei Kontrollen dann Probleme geben -evtl. bis hin zu einer
"Mitnahme" ausf's Revier- zur Personenfeststellung.

Daher kann die von dir vorgeschlagene Mitführung einer beglaubigten Passkopie
sicher nix schaden  Daumen hoch
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xaia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 15.01.2005 um 14:29:19
 
danke!

hatte mir schon gedacht das meine kommilitonin so einen ausweis nur hat weil sie eu-bürgerin ist.

du sagst das "gab es" nur für eu-bürger, gibt es das jetzt auch nicht mehr? frage nur so aus interesse.

vielen dank für die weitere info, denke ich werde wohl dann demnächst mal ein paar kopien machen.


danke danke für die schnelle antwort!!!


liebe grüße, xaia.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #4 - 15.01.2005 um 16:40:38
 
Zitat:
demnächst mal ein paar kopien machen


Hallo Xaia

Die solltest Du aber dann beglaubigen lassen.

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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xaia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 16.01.2005 um 01:12:27
 
Zitat:
Hallo Xaia

Die solltest Du aber dann beglaubigen lassen.

Grüße
Ronny




das werde ich ronny...  Smiley


danke und liebe grüße, xaia.

Smiley


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Antwort #6 - 17.01.2005 um 12:30:10
 
hallo xaia,

die botschaft in berlin wuerde deinem mann im verlustfall einen neuen pass ausstellen, bzw. seinen antrag + dokumente nach guinea weiterleiten (bei uns wird der antrag und die dazu erforderlichen dokumente weitergeleitet und es dauert dann mindestens zwei monate, bis der neue pass da ist).
bei uns ist die gebuehr im verlustfall uebrigens weitaus hoeher, darueberhinaus wird eine eidesstattliche erklaerung verlangt - das soll dazu anregen, dass nicht so viele paesse verloren gehen.
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xaia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 17.01.2005 um 19:50:39
 
und wie hoch ist dann die gebühr?? und wie hoch ist sie bei verlängerungen??

ich glaube nachdem ich das gehört habe werde ich dreimal so froh sein das er ihn wiedergefunden hat.

er hat mich doch gestern noch glatt verarscht und todernst gesagt der pass war doch nicht bei seinem kumpel. mehrfaches nachfragen (ich war mir sicher das er mich deswegen noch verarschen würde) erwirkte nur ein wirklich ernstes gesicht und ein "ich weiß nicht wo der ist oder was wir jetzt machen sollen" man da habe ich es dann auch geglaubt.... erst als ich dann kreidebleich war hat er mich angegrinst....

naja soviel dazu... ich werde die kopien mitsamt beglaubigung mal machen... 


liebe grüße, xaia.
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Antwort #8 - 19.01.2005 um 10:01:01
 
hallo xaia,

die passverlaengerung kostet 25 eur. keine ahnung, wieviel ein neuer pass kostet, ich frage aber bei gelegenheit mal nach.
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