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Aussetzung zur Abschiebung. Was nun? (Gelesen: 3.381 mal)
Hilflos
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Life is a bitch ;-)


Beiträge: 6
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aussetzung zur Abschiebung. Was nun?
13.01.2005 um 18:35:31
 
Hallo,

wie mein Name schon verrät bin ich wirklich hilflos.
Bin zum ersten Mal in meinem Leben mit einem Ausländer liiert und bin mit noch nie dagewesenen Problemen konfrontiert.
Mein Freund ist aus Nigeria - hat jedoch bei seiner Einreise gelogen,was seine Herkunft, sein Alter und sein Familienname angeht -. Sein Asylantrag wurde vor kurzem abgelehnt. Stattdessen hat er eine Duldung erhalten, die ursprünglich Monat für Monat verlängert werden sollte, bis er sein Papiere zusammen hat (vor allen Dingen einen Ausweis, den er wirklich nicht mehr besitzt). Nun ist der erste Monat vergangen und er hat sich zum Ausländeramt begeben, aber statt einer Verlängerung hat er nun eine "Aussetzung zur Abschiebung" erhalten. Zum einen stellt sich uns die Frage des Warums (die hier vermutlich nicht beantwortet werden kann), zum anderen aber auch, wie er sich nun verhalten soll. Was passiert zum Beispiel, wenn er in eine Poliziekontrolle kommt? Besteht die Gefahr, dass er mit diesem Aufenthaltsstatus sofort - ohne Papiere - in Abschiebehaft kommt?
Es ist ja nicht so, dass er sich nicht bemüht, an die erforderlichen Unterlagen zu kommen, aber dafür bedarf es halt einer gewissen Zeit.
Vielleicht kann man mich/uns verstehen, dass wir uns nun gar nicht mehr vor die Tür trauen.

Schon jetzt vielen Dank für Antwort
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peku
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #1 - 13.01.2005 um 19:14:20
 
ABER HALLO!!!!


wer mich kennt weis das ich zu jedem manchmal in der Grauzone besser aufgehobenem Tip gut bin.Hier aber kann ich dir nur sagen:

1: Er hat falsche Angaben gemacht über seine Idendität
2: Er erhält keine Reisedoks weil es ihn unter diesen Angaben nicht gibt
3: Pass (Heimreisedok)für Nigeria zu bekommen ist null Problem
4: Da er seine wahre Identität verschleiert könnte er genausogut in Abschiebehaft genommen werden
5: Da gibt es nur eines: Sofort einenen Pass oder ein Heimreisedok beschaffen und DE verlassen nach Nigeria.

So nun kommst du und bist blauäugig verliebt willst eventuell soagr heiraten??Verstehe ich alles.Der beste Weg fliege mit ihm heirate dort (Typ:Standesamnt Ikeja super guter Service wenn du Kontakte brauchst melde dich)Du wirst im Laufe der Zeit so deine Erfahrungen machen.
Junge Frau ich meine das ernst:Liebe mit ihm ja klar aber auch mit allen Konsequernzen.

gruss peku


ach ja: ausetzung der Abschiebung ist eine Umschreibung des Begriffes Duldung und mit dem paier kann er solange auf der strasse rumrennen bis die ALb die Möglichkeit hat ihn abzuschieben.
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Hilflos
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Life is a bitch ;-)


Beiträge: 6
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 14.01.2005 um 10:31:47
 
Vielen Dank für die Antwort Peku.
Mir ging es in erster Linie darum, wie man sich nun zu verhalten hat mit diesem Aufenthaltsstatus.
Ich bin nicht zu alt, um mich zu verlieben, aber alt genug, um nicht mehr blauäugig zu sein: das Thema Heirat spielt für uns keine Rolle, da wir uns zu kurz kennen, auch wenn das in letzter Konsequenz heißt, dass ich ihn nach Nigeria werde verabschieden müssen (womit er grundsätzlich kein Problem hat).Er ist händerringend dabei, seine richtigen Papiere aus dem Heimatland zu besorgen, um dann in Berlin einen Pass zu erhalten, um ausreisen zu können (natürlich mit allen richtigen Angaben), aber auch das braucht Zeit. Meine Befürchtung war, dass man sich jetzt nicht mehr auf die Straße trauen kann.

Nochmal Danke
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Zak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 14.01.2005 um 10:45:45
 
Die Bescheinigung Aussetzung der Abschiebung ist seit dem 01.01.2005
der Nachfolger der "alten" Duldung.

:endsm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #4 - 14.01.2005 um 11:58:33
 
Das beruhigt.
Und weiß jemand, was es bedeuten kann, wenn vorne auf dem "Ausweis" ein handschriftliches rotes Kreuz ist?
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