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Befristete AE ohne Auflage nach 5 Jahren? (Gelesen: 1.301 mal)
monel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Befristete AE ohne Auflage nach 5 Jahren?
12.01.2005 um 19:10:01
 
Hallo!
In einigen Monaten werde ich 5 Jahre eine Aufenthaltsgenehmigung haben.
Sie ist bisher mit der Bindung an eine Arbeitsstelle (öffentliche Interesse) verbunden. Die AB hat mir letztes Jahr in Aussicht gestellt, daß die Auflage in 2005 gestrichen wird, die AE aber weiterhin befristet ist.

Meiner Meinung nach bekommt man nach 5 Jahren eine unbefristete AE (müsste nach neuem Gesetz dann eine NE sein). Gibt es vielleicht Ausnahmen, oder kann ein Grund das öffentliche Interesse sein, daß es bei mir über die 5 Jahre hinaus eine Befristung geben soll? ???

Für Erklärungen wäre ich dankbar!

Monel
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Mick
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immer lächeln ;)


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46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 13.01.2005 um 01:19:36
 
Hi Monel,

guck doch einfach mal in den § 9 AufenthG und gucke, ob alles erfüllt ist. Dann ggf. Antrag stellen.
Wenn zum 9 Fragen offen bleiben: hier stellen!
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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monel
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Beiträge: 32
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befristete AE ohne Auflage nach 5 Jahren?
Antwort #2 - 13.01.2005 um 09:01:52
 
Hallo Mick!
Danke für die Antwort - meines Erachtens sind alle in § 9 aufgeführten Kriterien erfüllt... Ich werde versuchen, mit er ABH zu sprechen und zu fragen, woran es nach ihrer Auffassung noch "hakt".

Schönen Tag noch!
monel
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