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Übergangszeit bis zur Visumserteilung (Gelesen: 3.891 mal)
tonhollenberg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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12.01.2005 um 11:09:39
 
Hallo zusammen!

Mein Freund hat bis zum letzten Sommer in Köln Musik studiert und hatte während dieser Zeit eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung. Da sein Studium inzwischen abgeschlossen ist, kam er nach einem Heimaturlaub vor 2 1/2 Monaten aus Malaysia als Tourist zurück. Deshalb hat er im Moment lediglich die Erlaubnis, drei Monate in Deutschland zu verbleiben. Diese Zeit würde am 24.01.2005 ablaufen.

Inzwischen hat er eine Arbeitsstelle in Dortmund gefunden, die er am 14.02.2005 antreten wird. Sein Arbeitgeber hat inzwischen ein entsprechendes Visum beantragt, das nach gegenwärtigem Stand vom 14.02.2005 an gültig sein wird.

Jetzt stellt sich die Frage, was für die Übergangszeit (24.01.-14.02.) zu tun ist. Muss mein Freund extra noch einmal Europa verlassen und neue einreisen, um sich erneut drei Monate in Deutschland aufhalten zu dürfen, oder kann die Ausländerbehörde eine entsprechende Übergangsgenehmigung erteilen? Eine entsprechende Nachfrage in der zuständigen Ausländerbehörde führte zu keiner Klärung. Man verwies meinen Freund an die Malaysische Botschaft in Berlin. Diese konnte jedoch auf Anfrage nicht nachvollziehen, was sie in diesem Fall tun könnte.

Hat jemand zu diesem Problem eine verlässliche Aussage (möglichst aus eigener Erfahrung) ?

Danke & Gruß ... Torsten
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 12.01.2005 um 11:58:47
 
Hallo Torsten,
bist Du sicher, dass Du Mitarbeiter einer ABH/EBH bist? Steht so in Deinem Profil bzw. links neben Deinen Postings.

Zitat:
Inzwischen hat er eine Arbeitsstelle in Dortmund gefunden, die er am 14.02.2005 antreten wird. Sein Arbeitgeber hat inzwischen ein entsprechendes Visum beantragt, das nach gegenwärtigem Stand vom 14.02.2005 an gültig sein wird.


Wo hat der Arbeitgeber das Visum beantragt?

Ein Visum dient der Einreise und wird bei den deutschen Auslandsvertretungen ausgestellt. Selbstverständlich muss man damit auch einreisen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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tonhollenberg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 12.01.2005 um 13:27:51
 
Hi Mick,
danke für deine Antwort!

Wo das Visum beantragt wird, müsste ich erst in Erfahrung bringen...

Wenn ich das mit dem Visum und der Einreise lese, frage ich mich, ob es nicht eine andere Möglichkeit gibt, wie ein Ausländer in Deutschland eine Arbeitsstelle antreten kann. Allerdings ohne Aus- und Wiedereinreise. Klingt für mich recht umständlich.

... Torsten
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 12.01.2005 um 13:54:10
 
Zuerstmal: ist es denn schon sicher, dass er für diesen Arbeitsplatz eine
Aufenthaltserlaubnis erhält? Erscheint mir zumindest fraglich Fragezeichen

Wenn dem so wäre, wäre er mit dem falschen Visum eingereist. Da sicher
auch kein Anspruch vorliegen dürfte, muss er also ausreisen und mit dem
richtigen Visum wieder einreisen.

Somit stellt sich auch die Frage der Überbrückung dann nicht.
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depei
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 12.01.2005 um 19:17:44
 
Hallo zusammen!!

Ich bin der Freund von *tonhollenberg*. Ich fange wie gesagt am 14.02.05 mit der Arbeit in Dortmund an. Mein zukünftiger Chef hat mir gesagt, dass er das Visum für mich beantragt, dass ich für meinen Aufenhalt in Deutschland und für meine Arbeitstelle brauche. Ich muss am 24.01.05 ausreisen, und werde zu meinem Arbeitsbeginn wieder nach Deutschland komme. Jetzt stellt sich die Frage, wie bekomme das Visum, dass mein Chef beantragt, um damit einzureisen? Bekomme ich es in der malaysische Botschaft in Deutschland???? oder in der deutsche Botschaft in Malaysia??????

Danke.....De Pei!!!!  grin
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #5 - 12.01.2005 um 19:19:16
 
Zitat:
oder in der deutsche Botschaft in Malaysia


Daumen hoch

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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depei
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 12.01.2005 um 19:57:34
 
Hallo!!! Danke!!
Werde ich benachrichtig, wenn das Visum in der deutsche Botschaft in Malaysia vorliegt, oder muss ich dort von Zeit zu Zeit anrufen????

Ich frage mich außerdem:
Ist das Visum dann in der Regel erst von dem ersten Tag meines Beschäftigungsverhältnises an gültig???? Ich meine, wenn ich mit dem Visum erst am 14.02.05 in Deutschland einreisen darf, wie soll ich dann schon am 14.02. mit der Arbeit anfangen???

Danke... grin
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Mick
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Antwort #7 - 13.01.2005 um 01:17:45
 
Zitat:
Hallo!!! Danke!!
Werde ich benachrichtig, wenn das Visum in der deutsche Botschaft in Malaysia vorliegt, oder muss ich dort von Zeit zu Zeit anrufen????

Ich frage mich außerdem:
Ist das Visum dann in der Regel erst von dem ersten Tag meines Beschäftigungsverhältnises an gültig???? Ich meine, wenn ich mit dem Visum erst am 14.02.05 in Deutschland einreisen darf, wie soll ich dann schon am 14.02. mit der Arbeit anfangen???

Danke... grin



Frühzeitig landen  grin
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depei
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 13.01.2005 um 09:28:02
 
Hallo zusammen!!  grin

Was bedeutet der Terminus „ausreißen“ genau? In welches Land muss ich ausreisen, um bei der anschließenden Einreise wieder ein Touristenvisum zu bekommen?  Reicht es nach England (z.B. London) auszureisen oder muss ich in mein Heimatland Malaysia reisen?

Danke! De Pei   Smiley
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Mick
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Antwort #9 - 13.01.2005 um 09:52:44
 
Zitat:
Hallo zusammen!!  grin

Was bedeutet der Terminus „ausreißen“ genau? In welches Land muss ich ausreisen, um bei der anschließenden Einreise wieder ein Touristenvisum zu bekommen?  Reicht es nach England (z.B. London) auszureisen oder muss ich in mein Heimatland Malaysia reisen?

Danke! De Pei   Smiley


Hi,
wenn man nach England einreisen darf, besteht kein Problem. Es ist natürlich zu beachten, dass eine Einreise in einen anderen Schengenstaat nicht möglich ist, da der 90-Tage-Aufenthalt für das ganze Schengengebiet gilt. Eine sofortige Wiedereinreise zu touristischen Zwecken wäre nicht möglich, da muss man dann 90 Tage warten.
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Antwort #10 - 13.01.2005 um 10:16:44
 
Danke Mich  Zwinkernd

Bedeutet das: Wenn ich am 24.01. z.B. nach London fliege, muss ich 90 Tage warten bevor ich wieder als Tourist nach Deutschland einreisen darf??

Ich hatte meine
Aufenthaltsbewilligung für ein Studium bis zum 28.09.2004
. Dann bin ich in meine Heimat Malaysia zurückgekehrt. Im Oktober 2004 reiste ich dann wieder nach Deutschland ein.

Im neuen Zuwanderungsgesetz heißt es:

„Studenten können nach erfolgreichem Studienabschluss fortan zur Arbeitsplatzsuche bis zu einem Jahr in Deutschland bleiben.“


Bedeutet das, dass ich EIGENTLICH bis zum 28.09.2005 in Deutschland bleiben darf? Und wo ich jetzt eine Arbeitstelle gefunden habe, muss ich ausreisen um ein gültiges Visum zu kriegen?  öhm

Danke noch mal!!
De Pei


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Antwort #11 - 13.01.2005 um 11:19:47
 
Zitat:
Danke Mich  Zwinkernd

Bedeutet das: Wenn ich am 24.01. z.B. nach London fliege, muss ich 90 Tage warten bevor ich wieder als Tourist nach Deutschland einreisen darf??


Ja, so ist es.

Zitat:
Bedeutet das, dass ich EIGENTLICH bis zum 28.09.2005 in Deutschland bleiben darf? Und wo ich jetzt eine Arbeitstelle gefunden habe, muss ich ausreisen um ein gültiges Visum zu kriegen?  öhm


Nein. Die Regelung gilt nicht für vor dem 01.01.2005 abgeschlossene Studienaufenthalte.
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