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Befugnis bei Irakern (Gelesen: 1.747 mal)
Bea69
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09.01.2005 um 23:17:47
 
Hallo an Alle,

mein Freund ist ein irakischer Kurde, lebt seit 3 Jahren in der BRD und besitzt den blauen Flüchtlings-Paß mit einer Befugnis, die er jedes Jahr verlängern muss.
In seinem Bekanntenkreis häufen sich die Meinungen bezüglich ihres Flüchtlingsstatus.
Viele Iraker sind der Meineung, dass sie trotz der drohenden Aberkennung ihrer AE hier bleiben dürfen solange sie einer regelmäßigen Arbeit nachgehen.
Sie berufen sich auf die hier lebenden Türken, die in der BRD seit Jahren schon arbeiten und leben dürfen.
Ist das wirklich möglich, dass sie weiterhin eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bekommen und nicht abgeschoben werden dürfen, solange sie eine feste Arbeit nachweisen können?

Vielen dank für Ihre Antworten

Beatrice P.

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Mick
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Beiträge: 12.947

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Antwort #1 - 09.01.2005 um 23:20:39
 
Hi Beatrice,

nein, die Fälle sind nicht vergleichbar. Die Ausländerbehörden entscheiden im Einzelfall, Arbeit macht sich da natürlich gut. Bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass die Befugnis (heute Erlaubnis) belassen wird.

Bei türkischen Staatsbürgern ist der Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei zu berücksichtigen, der besondere Rechte einräumt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
 
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