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Zwangsausweisung (Gelesen: 6.980 mal)
Loraine
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Das Leben ist hart und
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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04.01.2005 um 11:42:27
 
Hallo!
Ich bin neu hier und habe eine für mich persönlich sehr wichtige Frage.
Mein Mann befindet sich seit einiger Zeit in U-Haft. Und jetzt habe ich gehört, daß man ihn bei einem Strafmaß von mehr als 2 Jahren ausweisen kann, obwohl wir verheiratet sind (ich bin Deutsche). Nun meine Frage: Ist das wirklich so ohne weiteres möglich? Und wenn ja, kann man sich dagegegn wehren? Und wie?
Ist mir echt voll wichtig!!!
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!!!

LG
Loraine
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Zak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 04.01.2005 um 12:02:26
 
Bei den Ausweisungen gem. §§ 53ff AufenthG kommt es auf die begangene Straftat und die rechtskräftige Verurteilung an.

Besonderen Ausweisungschutz genießt gem. § 56 AufenthG u.a. der Ausländer, der gem. Abs. 1 Nr. 4 der mit seinem deutschen Partner in familiärer Lebensgemeinschaft lebt. Wenn das so in Deinem Fall ist,wird aus einer zwingenden Ausweisung eine Regelausweisung und aus der Regelausweisung eine Ermessensausweisung.

Was für einen Aufenthaltstitel besitzt Dein Mann??

:endsm
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ziya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #2 - 04.01.2005 um 13:39:33
 
2 jahreist nicht gans korekt,ab drei jahre kommt aber drauf an,könnten auch 2 jahre sei
welchen aufenthaltstitel?
welche natonalität?ich hoffe eu bürger oder türke!
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Loraine
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Das Leben ist hart und
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 04.01.2005 um 17:58:48
 
Hallo!
Danke schon mal für eure schnelle Antwort!
Er ist jugoslawischer Staatsbürger und hat einen jugoslawischen Pass mit deutschem Visum bin Ende nächsten Jahres.
Wir sind seit fast 4 Jahren verheiratet.
Wie sieht es dann aus?
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 04.01.2005 um 18:07:13
 
hallo,

ein Visum kann es wohl nicht sein.Schaue mal genau nach.Es wird wohl eine Aufenthaltserlaubniss sein.Wenn ihr schon 4 jhare verh.seit und in DE lebt kann es sogar eine unbefr. AE sein.also mal nachsehen.
gruss peku
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ziya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #5 - 04.01.2005 um 18:22:25
 
wenn aufent. erlaubnis unbefristet hat er nach §48 ein besonderen auweisungsschutz,
kann nur wegen §47 abs1nr. 1 und 2 ausgewiesen werden.
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 04.01.2005 um 18:25:50
 
Hallo ziya,

wir sind in 2005.Folglich gilt das neue Recht.Zur ausweisung bei Straftaten siehe hier:

http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html#53

zur Situation bei Tätern die mit deutschen verheiratet sind...

http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html#55

gruss peku
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Mick
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Antwort #7 - 04.01.2005 um 18:31:55
 
Zitat:
Hallo ziya,

wir sind in 2005.Folglich gilt das neue Recht.Zur ausweisung bei Straftaten siehe hier:

http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html#53

zur Situation bei Tätern die mit deutschen verheiratet sind...

http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html#55

gruss peku



Oder hier:

http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#53

http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#53

Ggf. mal oben auf den Button "Gesetze" klickern.

Zwinkernd
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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ziya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #8 - 04.01.2005 um 18:42:19
 
Smileyow ja,
da ist einiges dazu gekommen
aber auweisungsschutz ist gebliebe,muss ich mal richtig durch lesen.
danke [beifall=beifall.gif]
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Loraine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 04.01.2005 um 19:59:14
 
Ok, hab da nachgelesen.Danke!
Wißt ihr, ob man als Ehefrau was gegen eine eventuell angeordnete Ausweisung machen kann oder er selbst? Und wenn, was?
Wäre echt super!
Danke nochmal

Loraine
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Mick
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Antwort #10 - 04.01.2005 um 20:05:01
 
Zitat:
Ok, hab da nachgelesen.Danke!
Wißt ihr, ob man als Ehefrau was gegen eine eventuell angeordnete Ausweisung machen kann oder er selbst? Und wenn, was?
Wäre echt super!
Danke nochmal

Loraine



Hi,
noch ist er ja nicht verurteilt.

Ansonsten gilt: Sollte er verurteilt werden, wird die ABH entscheiden, ob ein Ausweisungsverfahren eingeleitet wird. Dann kommt eine Anhörung zur beabsichtigten Ausweisung. Wenn die ABH alles richtig macht, sollte sie Deinem Mann und Dir die Möglichkeit zur Stellungnahme vor Erlass einer Ausweisungsverfügung geben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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ziya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #11 - 04.01.2005 um 20:05:11
 
ihr beide könnt da nicht viel machen,wenn es soweit kommt

ein guter anwalt währe da ratsam tippse
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Loraine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 05.01.2005 um 13:18:08
 
Oh je! Dann bleibt mir also fast nichts anderes übrig als zu hoffen, dass alles gut geht!
Also, daß er entweder gar nicht verurteilt wird oder wenn dann weniger als 3 Jahre oder das die gnädig sind von der Ausländerbehörde.
Na ja, so ist das.
Jedenfalls vielen Dank für eure Beiträge!!!
Hat mir sehr geholfen.

VG
Loraine weinend
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ziya
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Antwort #13 - 05.01.2005 um 13:36:44
 
viel glück tippse
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