Zitat:Weder Maastricht noch Nizza enthalten Regelungen des materiellen Ausländerrechts. Diese sind noch immer im EG-Vertrag zu suchen. Da der Vertrag von Amsterdam auch nicht aufgehoben ist und dort explizit genau die Regelungen zu lesen sind, die Ausländern (EG-EU-Bürgern und ihren Familienangehörigen) Rechte einräumen, halte ich es für sinnvoll, auf den EG-Vertrag als Rechtsgrundlage des "Ausländerrechts" zu verweisen. Es nutzt (jedenfalls im Sinne und zum Zweck dieser Page) wenig, auf Verträge oder Regelungen hinzuweisen, in denen nicht ein einziger Hinweis zu finden ist, welche persönlichen Rechte ein Ausländer wahrnehmen kann/darf. M.W. geht es in den Verträgen von Maastricht und Nizza lediglich um formelles EU-Recht, welches keinen unmittelbaren Einfluss auf ausländerrechtliche Entscheidungen hat.
Hallo Doc,
es geht doch jetzt gar nicht darum, die Verträge von Maastricht, Amsterdam oder Nizza aufzunehmen. Alle drei Verträge sind für den Leser wenig hilfreich, da es sich um Änderungsverträge handelt.
Mein Hinweis war darauf gerichtet, die in Eurer Textsammlung enthaltene Amsterdam-
konsolidierte Fassung des EG-Vertrages, die veraltet ist, durch die Nizza-
konsolidierte Fassung des EG-Vertrages zu ersetzen. Selbstverständlich enthält die Nizza-
konsolidierte Fassung des EG-Vertrages auch alle vorherigen Änderungen (Amsterdam, Maastricht, Einheitliche Europäische Akte). Das kannst Du anhand des Textes auch jederzeit überprüfen.
Ob zusätzlich noch die konsolidierte Fassung des EU-Vertrages aufgenommen werden sollte, kann sicherlich lange diskutiert werden, da er praktisch für ausländerrechtliche Fragen weniger relevant ist. Ich würde das zwar der Vollständigkeit halber machen, aber ...
Antoine