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Von Amsterdam nach Nizza (Gelesen: 9.487 mal)
Antoine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
Zeige den Link zu diesem Beitrag Von Amsterdam nach Nizza
24.12.2004 um 09:42:36
 
Mir ist aufgefallen, dass bei Euch immer noch die Amsterdam konsolidiert Fassung des EG-Vertrages steht, obwohl inzwischen auch Nizza in Kraft ist. Das ist zwar für das Ausländerrecht kaum relevant. Trotzdem sieht es natürlich besser aus, wenn die Seite auch in dieser Beziehung "up-to-date" ist.

Ansonsten: Vielen Dank für Eure viele Arbeit. Facelifting ist gelungen.

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Frohe Weihnachten

:santa :santa :santa :santa :santa

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Pfirsichring
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Glueckwunsch
Antwort #1 - 24.12.2004 um 09:48:42
 
Zitat:
Vielen Dank für Eure viele Arbeit. Facelifting ist gelungen


dem kann ich nur zustimmen  :dj

Merry Xmas
:santa Smiley  :santa Smiley  :santa  Smiley
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Wer Fragen stellt, muss auch akzeptieren, dass er Antworten bekommt.
Das Schicksal der Welt hängt heute in erster Linie von den Staatsmännern ab, in zweiter Linie von den Dolmetschern. (Trygve Lie)
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Antwort #2 - 09.01.2005 um 12:58:05
 
Zitat:
Mir ist aufgefallen, dass bei Euch immer noch die Amsterdam konsolidiert Fassung des EG-Vertrages steht, obwohl inzwischen auch Nizza in Kraft ist. Das ist zwar für das Ausländerrecht kaum relevant. Trotzdem sieht es natürlich besser aus, wenn die Seite auch in dieser Beziehung "up-to-date" ist. [...]


Hallo Antoine,

es ist richtig, dass es nunmehr auch eine Europäische Union gibt und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft an sich nicht mehr aktuelle Bezeichnung ist. Da aber die Verträge von Maastricht als auch Nizza nichts über das eigentliche personenbezogene Ausländerrecht hergeben, wäre die Page dadurch nur überladen, ohne dass es dem Einzelnen nützen sollte. Denn die Bestimmungen, die die Unionsbürgerschaft und den damit einhergehenden Rechten des EU-Bürgers betreffen, sind in den EU-Verträgen nicht wiedergegeben.

Aber dennoch hier der Link zu den Verträgen:
Verträge


Doc  grin
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Antoine
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Antwort #3 - 09.01.2005 um 13:18:26
 
Hallo Doc,

Einspruch.

Sowohl der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft als auch der Vertrag zur Gründung der Europäischen Union stellen geltendes Recht dar.

Der Vertrag von Maastricht beinhaltet den Vertrag zur Gründung der Europäischen Union sowie Änderungen zum Vertrag zur Gründung der Europäsichen Gemeinschaft. Mit dem Vertrag von Amsterdam wurden beide Verträge geändert (unter anderem wurden einige Regelungen aus dem Vertrag zur Gründerung der Europäischen Union in den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft überführt). Mit dem Vertrag von Nizza wurden beide Verträge erneut geändert.

Das geltende Primärrecht der Europäischen Union besteht also aus der konsolidierten Fassung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und der konsolidierten Fassung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Union. Die aktuellen Fassungen finden sich auf der von Dir verlinkten Seite.

Weniger interessant ist der Vertrag von Nizza selbst, da er nur die Änderungen and den anderen Verträgen auflistet.

Antoine  grin
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Antwort #4 - 09.01.2005 um 18:47:41
 
Sorry Antoine,

da habe ich mich wohl mißverständlich ausgedrückt. Weder Maastricht noch Nizza enthalten Regelungen des materiellen Ausländerrechts. Diese sind noch immer im EG-Vertrag zu suchen. Da der Vertrag von Amsterdam auch nicht aufgehoben ist und dort explizit genau die Regelungen zu lesen sind, die Ausländern (EG-EU-Bürgern und ihren Familienangehörigen) Rechte einräumen, halte ich es für sinnvoll, auf den EG-Vertrag als Rechtsgrundlage des "Ausländerrechts" zu verweisen. Es nutzt (jedenfalls im Sinne und zum Zweck dieser Page) wenig, auf Verträge oder Regelungen hinzuweisen, in denen nicht ein einziger Hinweis zu finden ist, welche persönlichen Rechte ein Ausländer wahrnehmen kann/darf. M.W. geht es in den Verträgen von Maastricht und Nizza lediglich um formelles EU-Recht, welches keinen unmittelbaren Einfluss auf ausländerrechtliche Entscheidungen hat.

Doc  8)
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Antoine
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Antwort #5 - 09.01.2005 um 19:39:13
 
Zitat:
Weder Maastricht noch Nizza enthalten Regelungen des materiellen Ausländerrechts. Diese sind noch immer im EG-Vertrag zu suchen. Da der Vertrag von Amsterdam auch nicht aufgehoben ist und dort explizit genau die Regelungen zu lesen sind, die Ausländern (EG-EU-Bürgern und ihren Familienangehörigen) Rechte einräumen, halte ich es für sinnvoll, auf den EG-Vertrag als Rechtsgrundlage des "Ausländerrechts" zu verweisen. Es nutzt (jedenfalls im Sinne und zum Zweck dieser Page) wenig, auf Verträge oder Regelungen hinzuweisen, in denen nicht ein einziger Hinweis zu finden ist, welche persönlichen Rechte ein Ausländer wahrnehmen kann/darf. M.W. geht es in den Verträgen von Maastricht und Nizza lediglich um formelles EU-Recht, welches keinen unmittelbaren Einfluss auf ausländerrechtliche Entscheidungen hat.


Hallo Doc,

es geht doch jetzt gar nicht darum, die Verträge von Maastricht, Amsterdam oder Nizza aufzunehmen. Alle drei Verträge sind für den Leser wenig hilfreich, da es sich um Änderungsverträge handelt.

Mein Hinweis war darauf gerichtet, die in Eurer Textsammlung enthaltene Amsterdam-konsolidierte Fassung des EG-Vertrages, die veraltet ist, durch die Nizza-konsolidierte Fassung des EG-Vertrages zu ersetzen. Selbstverständlich enthält die Nizza-konsolidierte Fassung des EG-Vertrages auch alle vorherigen Änderungen (Amsterdam, Maastricht, Einheitliche Europäische Akte). Das kannst Du anhand des Textes auch jederzeit überprüfen.

Ob zusätzlich noch die konsolidierte Fassung des EU-Vertrages aufgenommen werden sollte, kann sicherlich lange diskutiert werden, da er praktisch für ausländerrechtliche Fragen weniger relevant ist. Ich würde das zwar der Vollständigkeit halber machen, aber ...

Antoine
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Antwort #6 - 12.01.2005 um 17:38:04
 
Zitat:
Hallo Doc,[...]
Mein Hinweis war darauf gerichtet, die in Eurer Textsammlung enthaltene Amsterdam-konsolidierte Fassung des EG-Vertrages, die veraltet ist, durch die Nizza-konsolidierte Fassung des EG-Vertrages zu ersetzen. [...]


Boahr sorry,
jetzt hat es der eigentlich ansonsten nicht so begriffsstutzige Doc auch kapiert.
Danke für den Hinweis. Ich werde die Versionen austauschen.

Doc  Schockiert/Erstaunt

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« Zuletzt geändert: 12.01.2005 um 17:48:54 von Doc »  

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Antoine
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Antwort #7 - 12.01.2005 um 19:47:38
 
Hallo Doc,

ist jedem schon mal passiert.  Zwinkernd

Grüsse  :blum

Antoine
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