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§104 AufenthG (Gelesen: 6.987 mal)
osna
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #15 - 02.12.2004 um 16:56:54
 
Zitat:
wenn er sich zum 1.1.05 insgesamt mehr als 5 Jahre in D aufhält?


im Gesetz  steht "wenn er seit fünf Jahren AE besitzt"

was ist wenn bei mir 1 Jahr Pause zwischen Studium (AB) und GK(AE) im Ausland war?

Werden dann die AB-Jahre nicht angerechnet?


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