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Altfallregelung??? (Gelesen: 2.700 mal)
sphinx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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30.08.2004 um 16:12:31
 
Hallo
Ich wollte fragen ob jemand weiss ob es eine Altfallregelung für lange hier Lebenden (aus welchem Grund auch immer hierher gekommmenen) geben wird?
gibt es was neues in dieser Richtung und welche Personenkreis könnte darunter fallen?
gruss
tom
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Brian
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Beiträge: 187

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Altfallregelung???
Antwort #1 - 31.08.2004 um 10:04:30
 
In der Vergangenheit gab es verschiedene Altfallregelungen, teils allgemeine für langjährig geduldete, teils spezielle für bestimmte Herkunftsgebiete, z.B. Kosovo.

Es wird derzeit darüber spekuliert, ob es im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes zum 01.01.2005 noch mal eine geben wird. Zumindest für bestimmte Minderheiten aus dem Kosovo gab es da gewisse Signale im Zusammenhang mit der letzten Innenministerkonferenz.

Andererseits enthält das zukünftige Aufenthaltsgesetz im § 25 so was, wie eine ständige Altfallregelung, wenn die Abschiebung seit 18 Monaten ausgesetzt ist und der Ausländer unverschuldet an der Ausreise gehindert ist (z.B. wegen schwerer Erkrankung oder fehlender Verkehrsverbindungen zum Herkunftsland).

Bei den früheren Altfallregelungen waren jeweils Sicherstellung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe, selbstfinanzierte Wohnung und straffreies Verhalten Mindestvoraussetzungen.

Wenn es eine neue Altfallregelung geben sollte, wird darüber bei der nächsten Innenministerkonferenz im November entschieden.
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sphinx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 31.08.2004 um 10:40:52
 
Danke Brain für die Ausführlich tolle antwort
ich wollte mehr über mich erzählen habe aber deine mailadresse nicht gefunden
meine ist : zarter_sphinx@yahoo.de
viele grüsse
grin
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Brian
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Beiträge: 187

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 31.08.2004 um 15:44:50
 
Sorry, aber individuelle Beratung per mail ist nicht mein Ding. Du müßtest schon hier posten und alle Forumsteilnehmer die was beitragen wollen, stehen mit ihrem geballten Sachverstand zur Verfügung, notfalls auch zur Korrektur.
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sphinx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 01.09.2004 um 06:54:01
 
Hallo  Brian

Danke für Antwort

Die eine Art Altfallregelung im neuen Zuwanderungsgesetz wollte fragen, ob sie nur für Flüchtlinge od Asylbeweber gilt oder auch andere Gruppen, die seit Jahren hier sind?
Und Brain, was ist mit den Leuten aus Afghanistan ,was weisst du darüber? könnte es eine Altfallregelung für Afghanen geben? jetzt nicht nur Flüchtlinge meine ich.
Gruss
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Brian
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Beiträge: 187

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #5 - 01.09.2004 um 11:06:04
 
Mit ist nicht klar, was dass für Gruppen sein sollen.

Wenn sie keinen Aufenthaltstitel besitzen, sind sie doch wohl als Flüchtlinge bzw. Asylbewerber nach D gekommen oder?

Die Innenministerkonferenz hat sich in den letzten Sitzungen mehrfach mit der Frage Rückkehr von Afghanen beschäftigt. Die Beschlüsse sind veröffentlicht und hier zu finden:

http://landesregierung.schleswig-holstein.de/coremedia/generator/Aktueller_20Bes...

Mehr weiß ich zu dem Thema auch nicht.
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