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Übergang des Aufenthaltstitels (Gelesen: 2.373 mal)
Graffi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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24.08.2004 um 15:16:01
 
Hallo,
Auf dem Zuwanderungsgesetz §9 Abs. 2 Nr. 1 steht:
er seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzt

Meine Frage ist: ein Ausländer besitzt bis jetzt schon seit 4 Jahren eine Aufenthaltsbewilligung.  Kann die jetzige 4-jährige Aufenthaltsbewillgung ab 01.01.2005 nach neuem Gesetz als 4-jährige Aufenthaltserlaubnis gerechent werden?
Das heisst, ob der Ausländer am End 2005 ein 5-jährige Aufenthaltserlaubnis(4-jährige alte Aufenthaltsbewiligung + 1-jährige Aufenthaltserlaubnis) haben kann.

vielen Dank im voraus
Graffi
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.928

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 24.08.2004 um 15:24:34
 
Zitat:
Hallo,
Auf dem Zuwanderungsgesetz §9 Abs. 2 Nr. 1 steht:
er seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzt

Meine Frage ist: ein Ausländer besitzt bis jetzt schon seit 4 Jahren eine Aufenthaltsbewilligung.  Kann die jetzige 4-jährige Aufenthaltsbewillgung ab 01.01.2005 nach neuem Gesetz als 4-jährige Aufenthaltserlaubnis gerechent werden?
Das heisst, ob der Ausländer am End 2005 ein 5-jährige Aufenthaltserlaubnis(4-jährige alte Aufenthaltsbewiligung + 1-jährige Aufenthaltserlaubnis) haben kann.

vielen Dank im voraus
Graffi


Hi Graffi,

vor dem nächsten Posting bitte auf das richtige Forum achten. Hier steht ja dick "Zuwanderungsgesetz" drüber. Danke!

Bezüglich Deiner Frage:

guck
klickmichan
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Graffi
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Beiträge: 1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 24.08.2004 um 22:15:55
 
Dankeschön für die Antwort!
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