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Was nutzt das ZuwG den Asylbewerbern? (Gelesen: 14.269 mal)
Pate
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Was nutzt das ZuwG den Asylbewerbern?
12.07.2004 um 17:17:07
 
Hallo zusammen,

nach so vielen anstrengenden und ungewisseren Jahren wurde das Zuwanderungsgesetz endlich verabschiedet. Nach langen Diskussionen mit Ausländerbeauftragten und Rechtsanwälten ist die Stimmung noch schlimmer geworden als sie ohne hin schon war bzw. ist.

Wie ich sehe haben hier sehr viele Menschen ähnliche Sorgen und sind in der ähnlichen Lagen, sprich langer Aufenthalt in Deutschland, oft schon über 10 Jahre, sind den Umständen entsprechend sehr gut integriert, nutzen die Zeit und verschiedene Möglichkeiten um sich weiterzubilden und auch vielleicht ein Job zu finden, was natürlich mit einer Duldung sehr schwer realisierbar ist, besonders in den neuen Bundesländern. Was sie alle hier verbindet ist die Angst wieder in das Herkunftsland abgeschoben zu werden. Die ganze Hoffnung hing an dem neuen ZuwG.

Ich habe so viel wie es nur möglich war Informationen über das ZuwG mir angeguckt u.a. auch Schröders 8 punkte Papier, Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen wie Sprachkenntnisse, Aufenthalt, Qualifikation, Kriminalität, Integration etc, um auf etwas hoffen zu können. Leider konnte ich keine Informationen bezüglich der Asylberwerber mit einer Duldung finden. Obwohl die Politiker ständig der Presse gegenüber sich äußern, dass man sich zunächst um die Ausländer, die sich bereits in Deutschland aufhalten, kümmern muss, befürchte ich, dass die Asylbewerber in Wirklichkeit damit nicht gemeint sind.

Also, was nutzt das ZuwG den Asylbewerbern wirklich? Was gibt es für Möglichkeiten, um doch noch in Deutschland bleiben zu können? Ich weis, dass dies hier keine leichte Frage ist, würde mich dennoch über eure Kommentare, Tipps und Erfahrungen freuen.

Ciao
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Mick
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Antwort #1 - 12.07.2004 um 19:01:07
 
Hi Napoleon,
ich habe mich nur in Teilbereichen mit dem ZuwG bzw. dem AufenthG beschäftigt. Aber aus der politischen Diskussion (und aus § 1 AufenthG) schließe ich erstmal folgendes:
Die Zuwanderung soll weiterhin begrenzt bzw. gesteuert werden. Dieses bedeutet (ebenfalls weiterhin), dass die Einwanderung nach D. auf die im Gesetz normierten Fälle beschränkt werden soll. Weiter bedeutet es, dass ein Ausländer, der Asyl beantragt hat und dieses nicht bekommen konnte, die Bundesrepublik Deutschland (zumindest grundsätzlich) wieder verlassen muss.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Brian
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Antwort #2 - 13.07.2004 um 10:53:34
 
Hi Bonaparte,

grundsätzlich bleibt es auch nach Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes dabei, dass nach erfolglosem Abschluß eines Asylverfahrens Ausreisepflicht besteht und das Bundesamt eine Abschiebungsandrohung erläßt.

Verbesserungen ergeben sich aus § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz. Nach Satz 2 soll künftig eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn die Abschiebung seit 18 Monaten ausgesetzt ist. Dies gilt aber nur, wenn der Ausländer unverschuldet an seiner Ausreise gehindert ist (z.B. Reiseunfähigkeit wg. schwerer Erkrankung, Nichtausstellung von Heimreisedokumenten durch den Herkunftsstaat).
Der Betroffene darf keine falschen Angaben über Identität und Staatsangehörigkeit gemacht haben und muss zumutbare Anforderungen zur Beseitigung der Ausreisehindernisse erfüllt haben (z.B. Mitwirkung bei Pass - oder Passersatzbeschaffung, Botschaftsvorführung etc.).   

Eine weitere Verbesserung dürfte sich aus § 23a AufenthG ergeben. Diese Vorschrift ist allerdings völlig neu und über die Einzelheiten ihrer Umsetzung und ihre praktische Bedeutung kann derzeit nur spekuliert werden.
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Feffi
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Antwort #3 - 13.07.2004 um 11:37:54
 
@ brian

wie kann im einzelfall überprüft werden, ob falsche angaben gemacht wurden oder nicht?
wenn der betreffende zur botschaft des "falschen" landes geht und "seinen" beantragt, die botschaft aber den pass verweigert, weil sie keine hinweise auf seine existenz im heimatland finden. in vielen ländern gibt es doch noch immer kein gebrutenregister bzw melderegister - gerade in ländlichen gegenden...

ich weiß, dass das sehr theoretisch bzw konstruiert ist, aber interessieren würde es mich trotzdem Smiley

liebe grüße. feffi.
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Antwort #4 - 13.07.2004 um 14:07:41
 
Hallo Feffi,

auch bei Herkunftsstaaten ohne Melde- und Geburtsregister läßt sich meist klären, ob ein abgelehnter Asylbewerber tatsächlich von dort kommt.

Häufig erfolgen dann Befragungen bei der Botschaft zu geografischen oder kulturellen Merkmalen (Sprache, Dialekt, Stammeszugehörigkeit), die man üblicherweise kennt, wenn man tatsächlich dort her kommt.   

Oft gibt es noch Familienangehörige, Lehrer, Dorfälteste oder andere Personen, die sich an Personen erinnern.

Wenn die Botschaft nach einer solchen Befragung ausschließt, dass man aus diesem Land kommt, kennt man zwar noch nicht die richtige Identität und Staatsangehörigkeit, kann aber davon ausgegehen, dass die behauptete falsch ist.

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Feffi
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Antwort #5 - 13.07.2004 um 15:45:45
 
danke brian  Smiley
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Pate
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Antwort #6 - 13.07.2004 um 21:22:36
 
Hallo Mick, Brian, Feffi, Brian und wieder Brian

Danke, war sehr informativ, aber leider nicht das, was ich eigentlich hören wollte. Smiley) Im Sinne von positiven Antworten, die ich meiner Familie hätte weitergeben können, um die Stimmung etwas zu verbessern und neue Hoffnungen zu verbreiten.

Nur um jetzt klarzustellen und Missverständnisse zu vermeiden möchte ich von vorne rein sagen, dass die Angaben über unsere Identität… korrekt sind, die Verfahren, die uns bis heute in Deutschland halten (die Frage ist nur, wie lange noch?), waren sehr Mächtig und die Beweise kamen auch oft von den höchsten stellen sowie Zeitungen, offizielle Gutachten und Jahresberichte und und und, trotzdem kann ich nicht nachvollziehen warum sie abgelehnt und abgeschlossen wurden. Also mehr Beweise, als die die wir bereits vorgelegt haben, dass uns tatsächlich Gefahr für Leib und Leben drohen, sind einfach nicht möglich. Zumal ist unsere „Bewegungsfreiheit“ nur auf ein bestimmtes Landkreis beschränkt. Und überhaupt wie stellt es sich der Gesetzgeber vor – müssen wir zurück und am eigenen Leibe vorführen was mit mir und meiner Familie passiert, um auf Hilfe zu stoßen. Das sehe ich nicht ein. Versteht mich nicht falsch, ich bin sehr dankbar dafür, dass Deutschland uns aufgenommen hat, und wir hier, zwar befristet aber dennoch, sicher leben dürfen. Aber 12 Jahre in Ungewissheit gelassen zu werden ist einfach nicht menschlich, das ist eine halbe Ewigkeit. Ich bin noch jung, aber was ist mit der älteren Generation, da kann man nicht über eine geistige Entwicklung eines Menschen reden, sie verlieren die Lust am Leben, können nicht unterhalten werden, sind depressiv, es ist doch schrecklich über das eigene Schicksal andere Menschen entscheiden zulassen bzw. von ihnen abhängig zu sein. Ich bin schon seit meinem 9 Lebensjahr in Deutschland, spreche inzwischen besser deutsch als meine Muttersprache, die ich bis auf ein Paar Worte eigentlich schon vergessen habe. Mentalität – deutsche, europäische (westliche), die mir näher liegt und ich auch verstehe, aber auf keinem fall die Kaukasische. Also weder ich noch meine Familie dürfen zurück.

Eigentlich ist das ZuwG eine weitere sinnlose (OK etwas verallgemeinert, ist wahrscheinlich nicht ganz so sinnlos – vor allem für Studenten…) Tat, die im BT bzw. im BR verabschiedet wurde. Ich wollte es einfach nicht glauben, als man mir das ständig eingeredet hat, aber es ist wohl so. Glaubt ihr wirklich, dass es dazu dienen wird, die Einwanderung zu steuern. Meines Erachtens nach heißt Steuerung – ein Prozess der von innen durchgeführt wird. Und nicht, dass diejenigen, die sich bereits im Lande befinden, schon wieder außen vor gelassen werden.

Es gab doch bereits ein Ausländergesetz. Die so genannte Steuerung hätte damals ebenfalls stattfinden können. Außerdem ließ ich mir auch sagen, dass solche Organisationen wie ProAsyl, Amnesty International etc. haben sehr oft Vorschläge unterbreitet, die dazu hätten führen können, mit relativ wenig Aufwand und Kosten Projekte auf die Beine zu stellen, die beiden Seiten zu gute kommen würden, die Leider von der Regierung abgelehnt worden sind.

Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen. Aber angenommen drei aus der Familie als Hochqualifizierte Personen und einer zurzeit beim Erlangen einer, sind schon sehr lange in DE, gut integriert sprich Freundschaften, sozial und gemeinnützig Engagiert etc., sind immer in der Umgebung Positiv aufgefallen. Was gibt es für Möglichkeiten, abgesehen von Verfahren, in dem Paragraphendschungel doch noch irgendeinen Aufenthaltstitel zu erhalten? Es muss doch was geben.

Ist wohl etwas länger ausgefallen als zuvor gedacht. Smiley
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 13.07.2004 um 22:21:57
 
Zitat:
Danke, war sehr informativ, aber leider nicht das, was ich eigentlich hören wollte. Smiley)

Mal eher allgemein dazu:

Dass hier Antworten gegeben werden (müssen) , die man/Frau
ned hören will, liegt nicht an unserem Willen dazu. Oft gibt das
Gesetz eben keine andere Möglichkeit her.

Darf man/Frau nicht vergessen. Und lieber soll man hier den
Tatsachen ins Auge blicken, als blind oder naiv durch die Gegend
zu driften  Smiley
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Pate
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 14.07.2004 um 02:10:11
 
Hallo fons,

OK, dann halt allgemein. Das Zitat war es überhaupt nicht wert, um es zu kommentieren. Vor allem, wenn der darauf folgender Satz erklärt wem meine Sorge gilt, und was ich damit eigentlich sagen wollte.

Ich glaube nicht, dass es jemandem schadet, auf positive Nachriten zu hoffen und sich Gedanken zu machen endlich mal ohne Fesseln Leben zu können. Natürlich gibt es Gesetze, die keine Möglichkeiten offen lassen, egal ob man zu glauben scheint eine Chance verdient zu haben oder auch nicht, aber nichtsdestotrotz sollten auch menschliche Aspekte berücksichtigt werden (vor allem von einigen Behörden, die darauf erpicht sind Fallen zu stellen, nicht bereit zu helfen sind, oder überhaupt nicht die erforderlichen Lebenseinstellungen für ihren Job mitbringen. Personen, die davon nicht betroffen sind, müssen sich jetzt nicht angegriffen füllen).

Und nun zu den „Tatsachen“, „Blindheit“ und „Naivität“

Ich wünsche keinem Kind oder Jugendlichen mit den Tatsachen konfrontiert zu werden, oder auch mit den Verantwortungen, mit denen ich tagtäglich zutun hatte und immer noch habe. Ich bin weis Gott nicht naiv und schon gar nicht blind. Wie kannst Du Dir ein Urteil über mich fällen ohne mich wirklich zu kennen? Oder glaubst Du, dass meine Offenheit mich zu einer naiven Person abstempeln lässt.

Vielleicht ist nun mal das Internet, die einzige Möglichkeit, die mir erlaubt anonym (was man eigentlich nicht ist) über ein Problem offen mit mehreren hundert Mitgliedern, die das Forum täglich besuchen, zu diskutieren, und vielleicht suche ich einen guten Rat, Hilfe, Unterstützung oder im Endeffekt einfach nur Verständnis für meine Lage. Wo ist das Problem?

Daher halte ich Deinen Beitrag für unangebracht.

Ich bitte darum, dass die Antworten sachlich bleiben.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 14.07.2004 um 17:33:33
 
Also ich finde nicht, dass mein Posting inhaltlich unsachlich war!

Musst mir -und auch den anderen Admins- schon erlauben, dass
wir ab und an mal ein Posting zum Anlass nehmen, was allgemeines
bzw. teils auch grundsätzliches zu äußern. Es war ja nicht als
Kritik sondern eher als allgemeine Info gedacht.

Hier haben nämlich schon viele auf Wunder gehofft, die wir oder
auch andere einfach nicht herzaubern können. Man  muss schon
den Realitäten ins Auge blicken. Klar darf man hoffen und oft
findet sich ja hier durch die Diskussionen die eine oder andere
Lösung für Fragen oder/und Probleme.

Wär schade, wenn du das evtl. in den falschen hals bekommen
hast.  Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 14.07.2004 um 21:39:45
 
Es liegt nicht in meiner Kompetenz jemandem zu verbieten seine Meinung zu äußern! Ich fand nur, dass es einfach nicht passend war, zumal es sich dabei nicht um den Gesamten Beitrag handelte.

Ich denke wir sind schon sehr vom Thema abgewichen, können aber darüber, wenn noch Missverständnisse weiterhin bestehen, über Kurznachrichten des Forums, diskutieren.

Zitat:
Hier haben nämlich schon viele auf Wunder gehofft, die wir…

Ich erinnere mich nicht etwas über Wunder erwähnt zu haben, viel mehr wollte ich und möchte es immer noch wissen, was Neues für den Asylbewerber gibt, da nur über andere wie Studenten, Arbeitnehmer etc. diskutiert wird.

Ciao
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 14.07.2004 um 21:52:49
 
Zitat:
Ich erinnere mich nicht etwas über Wunder erwähnt zu haben...


ich hab da wieder allgemein gesprochen und nicht damit gemeint.
Aber egal nun mal (wie du sagst ggf. per mail or message).

Zitat:
....viel mehr wollte ich und möchte es immer noch wissen, was Neues für den Asylbewerber gibt, da nur über andere wie Studenten, Arbeitnehmer etc. diskutiert wird.


Oben stehen doch schon sachliche Antworten dazu. Ich selbst
hab derzeit selbst beruflich genug andere Dinge um die Ohren
und mich daher noch nicht intensiv damit befasst, um ganz
konkret was dazu sagen zu können. Meine erste Einschätzung ist
aber auch, dass sich nicht viel ändern wird.

Hier wird es aber sicher mehr Infos geben, wenn dann nähere
Details bekannt sind. Zum eigentlichen Gesetz wird es ja diverse
weitere Vorschriften der Ministerien geben, die nach und nach in
Etappen eintrudeln werden.

Und zum Schluss (denke da setzen viele noch Hoffnungen drauf):
Was man von den ggf. einzurichtenden Härtefallkommisssionen auf
Landeseben erwarten kann, steht m.E. derzeit noch völlig in den Sternen.

nix für ungut  Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 14.07.2004 um 23:01:54
 
Hallo Bonaparte,

hm, eigentlich ist ja Deine Frage eher: Was nutzt das ZuwG den *abgelehnten* Asylbewerbern, oder?

Also bisher haben ja sehr viele die nicht (wie verpflichtet) ausreisen, eine Duldung bekommen.
Wegen Krankheit, fehlender Flugverbindung, fehlendem Pass, ungeklärter Identität, drohender Todesstrafe, Bürgerkriegssituation oder bevorstehender
Eheschliessung oder ...

Jetzt will man bei diesen Duldungen, oft auch Kettenduldungen, stärker unterscheiden als zuvor, wo man den Kranken und den mit ungeklärter Identität nur bei Taschengeldhöhe (manchmal noch Ausreiseeinrichtung) und Arbeitserlaubnis unterschiedlich behandeln konnte (naja, vielleicht noch ein paar Sachen mehr).

Das ZuwG wird die, die nicht das Ausreisehindernis selbst verschuldet haben, besser stellen als die anderen. Den einen nutzt es also, für die anderen wird es schlechter.

Aber das jemand ein sehr langes Asyl(klage)verfahren hat oder seine Muttersprache verlernt oder mental und sprachlich gut integriert ist, sind keine Duldungsgründe.
Das wird auch nicht im ZuwG geändert und das wird wohl auch vor Härtefallkommissionen nicht weiterhelfen.

Ich bin ganz Deiner Meinung, dass eine mehrjährige, unsichere Wartezeit ohne Arbeitsmöglichkeit Menschen richtig fertig machen kann. Das ist wirklich schlimm, besonders für Heranwachsende ohne Ausbildungsmöglichkeit.
(Aber ich verstehe auch nicht ganz, dass Eltern ihren Kindern nicht weiter die Muttersprache erhalten?)

Leider stecken ja viele Asylbewerber irgendwann den Kopf in den Sand, weil sie über ihre unsichere Lebenssituation nicht mehr nachdenken wollen oder können. Das ist sehr gut, dass Du das nicht tust, sondern noch Eigeninitiative hast, Respekt.

Oft haben abgelehnte Asylbewerber aus unterschiedlichsten Gründen Angst vor einer Rückkehr:
weil sie kaum mehr Kontakte in die Heimat haben,
weil sie nicht reich zu ihrer Familie zurückkommen wie erhofft (und hoch investiert),
weil sie jahrelang nur von den schlechten Entwicklungen in ihrem Heimtland geredet haben,
weil sie wieder von vorne anfangen müssen,
usw.....
Dass sie in Ihrem Heimatland eigentlich freier als in Deutschland leben könnten (Residenzpflicht! Arbeitserlaubnis!) und sich die Situation, politisch oder wirtschaftlich dort in einem Jahrzehnt auch verbessert haben könnte, können sich einige nicht vorstellen.
Das ist nicht so ungewöhnlich, ich kenne sogar einen Amerikaner, der nach jahrelangem Aufenthalt im Ausland sich davor fürchtet, wieder in die USA zurückzukehren....

> Ich glaube nicht, dass es jemandem schadet, auf positive Nachriten zu hoffen
> und sich Gedanken zu machen endlich mal ohne Fesseln Leben zu können.
Ja, genau. Und dabei am besten in alle Richtungen schauen....
Die meisten Ausreisepflichtigen wissen viel zu wenig über die aktuelle Situation im Heimatland, finanzielle Rückkehrerunterstützung, welche Familienkontakte sie noch wiederherstellen können, mögliches späteres
Studentenvisum nach D usw.

Versteh mich nicht falsch, es gibt viele zu Unrecht abgelehnte Asylbewerber mit ernsten Fluchtgründen und Rückkehrängsten, aber für die meisten Rückkehrer bedeutet ihre Heimatreise nicht Inhaftierung, Tod oder ähnliches.

Ich erlaube mir kein Urteil über die Situation Deiner Familie, ganz sicher nicht, woher auch.

Viel Glück!
eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was nutzt das ZuwG den Asylbewerbern?
Antwort #13 - 15.07.2004 um 03:57:31
 
Hallo eishennig,

vielen dank für solch eine umfangreiche Antwort. Ich werde dann versuchen Punkt für Punkt auf Dein Schreiben einzugehen, soweit es sich nicht um Detaillierte Informationen handelt.

Zitat:
… Was nutzt das ZuwG den *abgelehnten* Asylbewerbern, oder?

Natürlich im Bezug auf mich und meine Familie ist Deine Korrektur der Frage zutreffend. Ich wollte aber nicht von vorne rein die Diskussion einschränken. Zumal die Situation bei uns noch offen ist (ist zwar heiß unterm Hintern, aber man weis ja nie, was morgen im Herkunftsland alles passieren kann und welche Informationen auftauchen) und diese Diskussionsrunde könnte evtl. auch einem anderen weiterhelfen.

Zitat:
Das ZuwG wird die, die nicht das Ausreisehindernis selbst verschuldet haben, besser stellen...

Ich kenne jetzt die wichtigen Punkte von verschuldeten und unverschuldeten Ausreisehindernissen. Wie ich bereits weiter oben erwähnt habe, sind die Angaben zu der Identität, sowie unsere Ausweise, alles korrekt und vollständig (ab)angegeben worden. Wie ist es z.B. bei dem (wenn ich mich richtig erinnere) Abschiebeanordnungsantrag, zu welcher Kategorie gehört er? Oder hat es damit überhaupt nichts zutun?

Zitat:
… wird wohl auch vor Härtefallkommissionen nicht weiterhelfen.

Natürlich nicht als Hauptgrund. Das ist schon richtig. Aber mit dem neuen ZuwG erhalten die Petitionsausschüsse sowie Härtefallkommissionen mehr an Kompetenzen. Ich weis zwar nicht in welche Richtung, aber wenn es nicht nur, wie jetzt, bei Empfehlungsschreiben bleibt, auf das einige Behörden keine Rücksicht nehmen, ist doch schon ein halbes Brötchen.

Zitat:
(Aber ich verstehe auch nicht ganz, dass Eltern ihren Kindern nicht weiter die Muttersprache erhalten?)

Tja, das ist so eine Sache, obwohl wie Armenier sind, wurde und wird bei uns zuhause  Russisch gesprochen. Daher auch das Vergessen der Muttersprache. Außerdem hatten wir wenig Kontakt mit Armeniern, und als wir nach eine Weile eigene Wohnung zugeteilt bekamen, schon gar nicht.

Zitat:
Oft haben abgelehnte Asylbewerber aus unterschiedlichsten Gründen Angst vor einer Rückkehr:

All diese Gründe, die Du genannt hast, sind sehr ernst, besonders für Menschen aus der 3. Welt. Aber sie sind alle wirtschaftlicher Natur. Es ist schon sehr schwer politisches Asyl zu bekommen, bei wirtschaftlichem wird ganz und gar nicht verhandelt.
In unserem Fall ist es etwas komplizierter. Möchte jetzt nicht näher darauf eingehen.

Ich kenne die Sachlage Deines Bekannten nicht, aber hätte gerne das Problem Smiley

Die Situation wird sich so schnell nicht ändern. Es ist ja nicht so, dass demnächst eine neue Regierung gewählt wird, und das Problem ebenfalls sich in Luft auflöst. Es ist Geschichtlich bedingt, das schon mehrere Jahrhunderte existiert.

Studentenvisum ist auch nicht möglich. Erstens, soweit ich weis, ist die Wiedereinreise erst in 5 Jahren möglich (aktuell?) und zweitens, werde ich sofort nach der Landung im Flughafen inhaftiert, wodurch ich weitere 2 Jahre verliere.

Die Gefahr besteht in der Tat bei der Rückkehr für unser Leben. Ich kann es auch durchaus verstehen, dass es sehr schwer nachzuvollziehen ist, wenn man nicht mit allen Fakten vertraut ist.

Aber… Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt. Mal sehen was Schönes uns das neue Jahr bescheren wird Smiley
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Antwort #14 - 15.07.2004 um 07:01:10
 
Zitat:
werde ich sofort nach der Landung im Flughafen inhaftiert, wodurch ich weitere 2 Jahre verliere.

... wobei ich mal davon ausgehe, dass du in deiner 'Heimat' wehrpflichtig bist?

Zitat:
obwohl wie Armenier sind, wurde und wird bei uns zuhause  Russisch gesprochen. Daher auch das Vergessen der Muttersprache.

Kann man schwerlich als Grund anführen warum man nicht zurückkehren kann. Nach dem Zusammenbruch der SU und der Bildung von diversen Einzelstaaten - die häufig die 'alte' Landessprache zur Amtssprache erklärten - gibt es viele Einheimische, die die 'Sprache' nicht sprechen/schreiben können. Ich kenne diese Situation aus der Ukraine - da sprechen viele nur russisch, während die offizielle (=öffentliche) Sprache ukrainisch ist - und die ist unterschiedlich genug um das verstehen zumindest ziemlich schwierig zu machen.

Zitat:
Es ist schon sehr schwer politisches Asyl zu bekommen, bei wirtschaftlichem wird ganz und gar nicht verhandelt.

Liegt wahrscheinlich daran, dass es heisst "politisch Verfolgte genießen Asyl" und nicht "Arme genießen Asyl"



Das ZG kann und soll sicherlich nicht dazu führen, dass ein Asylantragssteller jahrelang gegen die Ablehnung seines Antrages klagt und am Schluss dann erklärt, "aber jetzt bin ich doch hier integriert und meiner Heimat entfremdet". Anders sieht die Lage wohl für abgelehnte Antragssteller aus, die wegen unverschuldeten Abschiebungshindernissen in Deutschland bleiben (müssen), aber das trifft wohl für deine Familie eh' nicht zu?

Nach allem, was man so liest (auch und gerade von z.B. ai) gibt es heute nur noch wenig Gründe, die einen Antrag auf Asyl rechtfertigen könnten. Als Oppositioneller könnte man evtl. mit Problemen rechnen - wobei auch da anscheinend keine gezielte Verfolgung mehr stattfindet - aber jemand der sich mehr als 10 Jahre im Ausland aufgehalten hat, wird in Armenien wohl schwerlich als gefährlicher Oppositioneller eingestuft werden. Schon mal gar nicht, wenn er oder sie das Land im Kindesalter verlassen hat.
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Antwort #15 - 15.07.2004 um 13:01:19
 
Jetzt mal zur Klarstellung. Alle Gründe, die ich hier genannt habe, sind doch nur Ergänzungen und einfach mein Standpunkt. Ihr glaubt doch nicht wirklich, dass wir solange in DE sind, nur weil wir uns geäußert haben, dass  ich wehrpflichtig bin oder die Muttersprache vergessen habe, die Wirtschaftslage in Armenien nicht auf dem gewünschten Niveau ist etc.? Beide Verfahren haben jeweils 6 Jahre gedauert, und waren schon intensiv. Und ich meine damit nicht die Wartezeiten, die natürlich auch gab.

Zitat:
Kann man schwerlich als Grund anführen warum man nicht zurückkehren kann.

Dieser wurde auch nicht, beim Antrag, als Grund angegeben. Es war nur meine Äußerung im Forum.

Zitat:
Liegt wahrscheinlich daran, dass es heisst "politisch Verfolgte genießen Asyl" und nicht "Arme genießen Asyl"

Habe mich vielleicht nicht richtig ausgedrückt, war aber das, vorauf ich hinaus wollte.

Zitat:
Das ZG kann und soll sicherlich nicht dazu führen, dass ein Asylantragssteller …

Bin vollkommen deiner Meinung. Aber noch mal, es hat überhaupt nichts mit Integration und Entfremdung zutun. Ist zwar nach so langer Zeit ein automatischer Prozess, aber halt wie schon gesagt ist nur meine Meinung.

Ich sag mal soviel – mit der Opposition hat es nichts im Geringsten zutun. Und ich möchte und kann auch nicht so öffentlich über die Fälle schreiben. Wenn aber, sagen wir mal Experten oder jemand aus dem i4a-Team, wirklich Interesse hat, werde ich gerne die Lage etwas Detaillierter schildern. Und dann könnt ihr euch selber ein Bild machen und sich evtl. anschließend im Forum äußern, wie ernst es ist.

Ciao
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Antwort #16 - 15.07.2004 um 13:36:11
 
Aber Fakt ist doch wohl, dass euer (?) Asylantrag bereits mindestens einmal (?) abgelehnt wurde und dass ihr derzeit nur geduldet seid?
Falls euch überdies mitgeteilt wurde, dass ihr freiwillig ausreisen könnt, sehe ich persönlich eigentlich keine großen Chancen durch das neue Zuwanderungsgesetz. Das hat ja gerade dort bessere Regelungen wo Ausländer über einen langen Zeitraum nicht zurück KÖNNEN. Und blöderweise ist es halt so, dass nicht der Ausländer darüber entscheidet, ob er kann, sondern eine deutsche Behörde bzw. im Streitfall ein deutsches Gericht.
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Antwort #17 - 16.07.2004 um 01:41:35
 
Zitat:
Fakt ist doch wohl, dass euer (?) Asylantrag bereits mindestens einmal (?) abgelehnt wurde

Das ist korrekt. Und wir wurden darüber auch unterrichtet. Aber soweit ich weis, konnten wir schon seit unserer Einwanderung Deutschland freiwillig verlassen. Smiley
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Antwort #18 - 26.07.2004 um 22:31:45
 
Zitat:
..., aber leider nicht das, was ich eigentlich hören wollte. Smiley) Im Sinne von positiven Antworten, die ich meiner Familie hätte weitergeben können, um die Stimmung etwas zu verbessern und neue Hoffnungen zu verbreiten.


Verbesserungen im Flüchtlingsbereich gibt es bei anerkannten Konventionsflüchtlingen (jetzt § 51 AuslG), die jetzt bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis bekommen können.

Auch für Flüchtlinge, bei denen zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse durch das BAFl festgestellt werden, ergeben sich Verbesserungen. Diese sollen jetzt eine AE erhalten. Früher war es eine "Kann"-Bestimmung.

Ciao,
Andreas
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Hartmut_Krentz
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Antwort #19 - 27.07.2004 um 09:14:44
 
Guten Morgen,

hier moechte ich mal mit einer Frage einhaken.

Wuerde dies auch fuer Kubaner gelten deren Asylbegehren zwar abgelehnt wurde, die aber nicht
abgeschoben werden koennen da die Volksrepublik
Kuba Staatsbuerger die sich laenger als 11 Monate
ohne Genehmigung im Ausland aufhalten nicht mehr
aufnimmt???


Saludos
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Antwort #20 - 27.07.2004 um 10:18:12
 
Hallo Saludos,

ich bin wahrscheinlich nicht mehr auf dem aktuellsten Stand, aber war das nicht so, dass Flüchtlinge aus den kommunistischen Staaten automatisch irgendeine AE erhalten haben?

Ciao
Bonaparte
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Hartmut_Krentz
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Antwort #21 - 27.07.2004 um 10:21:16
 
Hallo Bonaparte,

also im falle Kuba mit Sicherheit nicht, ca. 98 % der
Asylbegehren werden abgelehnt .
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Hesekiel
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Antwort #22 - 27.07.2004 um 22:08:05
 
Zitat:
...hier moechte ich mal mit einer Frage einhaken.

Wuerde dies auch fuer Kubaner gelten deren Asylbegehren zwar abgelehnt wurde, die aber nicht
abgeschoben werden koennen da die Volksrepublik
Kuba Staatsbuerger die sich laenger als 11 Monate
ohne Genehmigung im Ausland aufhalten nicht mehr
aufnimmt...


Ich sehe die Sache so:

Erst hat die Regierung gesagt, die Duldung wird abgeschafft. Dann hat man im Vermittlungsausschuss den § 60a eingefügt und die politische Leitlinie lautet jetzt: Die Duldung wird als Instrument der Feinsteuerung beibehalten.

Gibt es also weiter Kettenduldungen?

Nein, weil wir haben ja den humanitären § 25. Hier unterstelle ich den Fall, dass das Asyl komplett abgelehnt wurde, also nur Absatz 4 einschlägt.

Hier formuliert der Gesetzgeber insbesondere "...dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen seine vorübergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern." Fehlende Rückkehrberechtigung sind mE keine dringenden humanitäre, persönliche Gründe oder gar ein öffentliches Interesse am Verbleib in .de.

Bleibt Abs. 5: Hier lese ich auch "Eine Aufenthaltserlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Ausländer unverschuldet an der Ausreise gehindert ist."

...und frage mich, wo genau der Unterschied zu § 30 III+IV AuslG ist.

Wenn er also bei seiner Botschaft einen Antrag auf Wiedereinreise stellen kann und Aussicht auf Rückkehr hat, würde ich mir mit der Erteilung der AE schwer tun, mal ganz abgesehen von der üblichen Passlosigkeit in derartigen Fällen.

Ich freue mich auf eine fruchtbringende Diskussiuon in diesem Punkt.
Ciao, Andreas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #23 - 27.07.2004 um 22:21:23
 
Ich denke auch dass 25 V ein heißes Eisen ist/wird.

Und in der Praxis wird man sich da bei sehr vielen Fällen mit
einer AE-Erteilung genau so schwer tun wie derzeit mit der
Erteilkungen von Befugnissen nach 30 III/IV.

Allerdings wird es sicher von den lieben RAs massig Anträge
in die Amtsstuben reinregnen  grin


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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #24 - 28.07.2004 um 08:02:19
 
Hallo Hesekiel,

PaSSLOSIGKEIT liegt in diesem speziellen Fall nicht vor, der Pass liegt bei der ALB. Antraege auf Wiedereinreise
nach Kuba kann er soviel stellen wie er will, diese werden gar nicht akzeptiert. Aus diesem Grund ist ja von der ALB auch nie ein versuch gestartet worden
abzuschieben obwohl ein Pass vorliegt. Jetzt stelle
ich mir als pramagtisch denkender Mensch natuerlich die Frage wollen wir so einem Mann weiterhin ueber Jahre
Sozialhilfe zahlen, oder waere es nicht besser hier einen
Aufenthaltstitel zu erteilen damit der mann auf eigenen
Fuessen stehen kann ??
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