Hallo eishennig,
vielen dank für solch eine umfangreiche Antwort. Ich werde dann versuchen Punkt für Punkt auf Dein Schreiben einzugehen, soweit es sich nicht um Detaillierte Informationen handelt.
Zitat:… Was nutzt das ZuwG den *abgelehnten* Asylbewerbern, oder?
Natürlich im Bezug auf mich und meine Familie ist Deine Korrektur der Frage zutreffend. Ich wollte aber nicht von vorne rein die Diskussion einschränken. Zumal die Situation bei uns noch offen ist (ist zwar heiß unterm Hintern, aber man weis ja nie, was morgen im Herkunftsland alles passieren kann und welche Informationen auftauchen) und diese Diskussionsrunde könnte evtl. auch einem anderen weiterhelfen.
Zitat:Das ZuwG wird die, die nicht das Ausreisehindernis selbst verschuldet haben, besser stellen...
Ich kenne jetzt die wichtigen Punkte von verschuldeten und unverschuldeten Ausreisehindernissen. Wie ich bereits weiter oben erwähnt habe, sind die Angaben zu der Identität, sowie unsere Ausweise, alles korrekt und vollständig (ab)angegeben worden. Wie ist es z.B. bei dem (wenn ich mich richtig erinnere) Abschiebeanordnungsantrag, zu welcher Kategorie gehört er? Oder hat es damit überhaupt nichts zutun?
Zitat:… wird wohl auch vor Härtefallkommissionen nicht weiterhelfen.
Natürlich nicht als Hauptgrund. Das ist schon richtig. Aber mit dem neuen ZuwG erhalten die Petitionsausschüsse sowie Härtefallkommissionen mehr an Kompetenzen. Ich weis zwar nicht in welche Richtung, aber wenn es nicht nur, wie jetzt, bei Empfehlungsschreiben bleibt, auf das einige Behörden keine Rücksicht nehmen, ist doch schon ein halbes Brötchen.
Zitat: (Aber ich verstehe auch nicht ganz, dass Eltern ihren Kindern nicht weiter die Muttersprache erhalten?)
Tja, das ist so eine Sache, obwohl wie Armenier sind, wurde und wird bei uns zuhause Russisch gesprochen. Daher auch das Vergessen der Muttersprache. Außerdem hatten wir wenig Kontakt mit Armeniern, und als wir nach eine Weile eigene Wohnung zugeteilt bekamen, schon gar nicht.
Zitat:Oft haben abgelehnte Asylbewerber aus unterschiedlichsten Gründen Angst vor einer Rückkehr:
All diese Gründe, die Du genannt hast, sind sehr ernst, besonders für Menschen aus der 3. Welt. Aber sie sind alle wirtschaftlicher Natur. Es ist schon sehr schwer politisches Asyl zu bekommen, bei wirtschaftlichem wird ganz und gar nicht verhandelt.
In unserem Fall ist es etwas komplizierter. Möchte jetzt nicht näher darauf eingehen.
Ich kenne die Sachlage Deines Bekannten nicht, aber hätte gerne das Problem
Die Situation wird sich so schnell nicht ändern. Es ist ja nicht so, dass demnächst eine neue Regierung gewählt wird, und das Problem ebenfalls sich in Luft auflöst. Es ist Geschichtlich bedingt, das schon mehrere Jahrhunderte existiert.
Studentenvisum ist auch nicht möglich. Erstens, soweit ich weis, ist die Wiedereinreise erst in 5 Jahren möglich (aktuell?) und zweitens, werde ich sofort nach der Landung im Flughafen inhaftiert, wodurch ich weitere 2 Jahre verliere.
Die Gefahr besteht in der Tat bei der Rückkehr für unser Leben. Ich kann es auch durchaus verstehen, dass es sehr schwer nachzuvollziehen ist, wenn man nicht mit allen Fakten vertraut ist.
Aber… Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt. Mal sehen was Schönes uns das neue Jahr bescheren wird