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Aufenthaltstitelaenderung und neues EinwG (Gelesen: 1.702 mal)
Auslaender
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltstitelaenderung und neues EinwG
12.07.2004 um 10:03:36
 
Hallo Mitglieder,
hallo Initiatoren,
hallo alle,

Ich denke die Antwort auf meine
Frage wuerde ALLE Auslaender
interessieren, die nach dem
1.1.2005 noch in Deutschland
zu sein beabsichtigen.

Muessen dei vor dem 1.1.2005 noch
nach der alten Gesetzgebung
erteilten Aufenthaltstitel an das
neu verabschiedete und ab dem
1.1.2005 in Kraft tredende
Einwanderungsgesetz angepasst
werden oder duerfen sie es?

1. Muss der auslaendische Student
seine bspw. noch bis zum 31.12.2005
geltende Aufenthaltsbewilligung
bereits in der ersten Zeit nach
dem Jahreswende umaendern lassen,
oder darf er es?

2. Muss der GreenCard'ler seine
noch bis zum 31.12.2006 geltende
Aufenthaltserlaubnis in eine
Niederlassungserlaubnis umaendern
lassen oder darf er es?


Eine schoene Arbeitswoche wuenscht
Euch allen

der Auslaender
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 12.07.2004 um 21:16:47
 
§ 101 Abs. 2 AufenthG:

Zitat:
Die übrigen Aufenthaltsgenehmigungen gelten fort als Aufenthaltserlaubnisse entsprechend
dem ihrer Erteilung zugrunde liegenden Aufenthaltszweck und Sachverhalt


Die Betroffenen müssen also nicht sofort das ändern lassen,
können es aber wohl. Wobei nicht anzuraten ist, das in den
ersten Wochen in 2005 zu wollen. Da wird ne Menge los sein
bei den ABHs  Schockiert/Erstauntm

Ich denke dazu wird es noch nähere Erläuterungen und
Ausführen geben. Ist ja noch ne Menge Zeit  8)

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Auslaender
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 13.07.2004 um 10:17:32
 
Danke fuer die Antwort

der Auslaender
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