Hallo Leute,
es ist nun so: meine Freundin (aus Chile) wohnt seit 3 Monaten bei mir, mit dem Status einer Studienbewerberin. Es war eigentlich die einzige Möglichkeit für uns zusammenzubleiben, abgesehen vom sofortigen Heiraten. Nun hat sie also 2 Jahre Zeit bekommen, ihren Intensiv-Sprachkurs soweit durchzuführen, dass sie sich an einer Hochschule einschreiben kann (unter Verweigerung der Erwerbstätigkeit!).
Allerdings hat sie bereits ZWEI Dipl.-Ing.-Titel in Verfahrenstechnik (Chemical Engineering) und möchte eigentlich nicht auf einen dritten Abschluss studieren. Jetzt, als wir in die Entwicklungen dieses neuen ZuwG hineingewachsen sind, denken wir also über eine Arbeitsplatzsuche nach, wo sich die konkreten Fragen auftun:
1.) Was gilt, wenn es einerseits heisst, bei Verlängerung der AB gilt das gleiche, wie bei Neuerteilung - gleichzeitig (§16, 2) aber eine Änderung des Aufenthaltszwecks nicht erwünscht ist? Muss sie da erst wieder aus- und einreisen?
2.) In welcher Reihenfolge, wann, bei wem, konkret: wie beantragt man, nun arbeiten zu dürfen - resp. muss man ZUERST ein konkretes Arbeitsplatzangebot mitbringen? In der Regel wird man ja nur mit Arbeitsgenehmigung in das Bewerbungsgespräch eingeladen!
3.) Wo gibt es (in Berlin?!) Beratungsstellen, denen man von Aug' zu Aug' Fragen dazu stellen kann?
4.) Müssen wir mit allem, dem ersten zaghaften Vorantragsinformationsgespräch, bis zum 1.1.2005 warten?
5.) Kann ein Informationsgespräch bei der Behörde schon dazu führen, dass sie, wegen offenbar unwahr angegebenen Aufenthaltszweckes, ihren Studienbewerberstatus aberkannt und nach Chile geschickt wird?
6.) Sind eigentlich alle Ingenieure (sofern doppelt graduiert und mit guten Noten) zweifelsfrei "hochqualifiziert"?
Mannomann, ich wäre echt sehr dankbar für alle Antworten auf sämtliche Teilfragen...