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Änderung des Aufenthaltszweckes (Gelesen: 2.293 mal)
Momo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Änderung des Aufenthaltszweckes
07.07.2004 um 18:09:47
 
Hallo Leute,

es ist nun so: meine Freundin (aus Chile) wohnt seit 3 Monaten bei mir, mit dem Status einer Studienbewerberin. Es war eigentlich die einzige Möglichkeit für uns zusammenzubleiben, abgesehen vom sofortigen Heiraten. Nun hat sie also 2 Jahre Zeit bekommen, ihren Intensiv-Sprachkurs soweit durchzuführen, dass sie sich an einer Hochschule einschreiben kann (unter Verweigerung der Erwerbstätigkeit!).
Allerdings hat sie bereits ZWEI Dipl.-Ing.-Titel in Verfahrenstechnik (Chemical Engineering) und möchte eigentlich nicht auf einen dritten Abschluss studieren. Jetzt, als wir in die Entwicklungen dieses neuen ZuwG hineingewachsen sind, denken wir also über eine Arbeitsplatzsuche nach, wo sich die konkreten Fragen auftun:  tippse

1.) Was gilt, wenn es einerseits heisst, bei Verlängerung der AB gilt das gleiche, wie bei Neuerteilung - gleichzeitig (§16, 2) aber eine Änderung des Aufenthaltszwecks nicht erwünscht ist? Muss sie da erst wieder aus- und einreisen?

2.) In welcher Reihenfolge, wann, bei wem, konkret: wie beantragt man, nun arbeiten zu dürfen - resp. muss man ZUERST ein konkretes Arbeitsplatzangebot mitbringen? In der Regel wird man ja nur mit Arbeitsgenehmigung in das Bewerbungsgespräch eingeladen!

3.) Wo gibt es (in Berlin?!) Beratungsstellen, denen man von Aug' zu Aug' Fragen dazu stellen kann?

4.) Müssen wir mit allem, dem ersten zaghaften Vorantragsinformationsgespräch, bis zum 1.1.2005 warten?

5.) Kann ein Informationsgespräch bei der Behörde schon dazu führen, dass sie, wegen offenbar unwahr angegebenen Aufenthaltszweckes, ihren Studienbewerberstatus aberkannt und nach Chile geschickt wird?

6.) Sind eigentlich alle Ingenieure (sofern doppelt graduiert und mit guten Noten) zweifelsfrei "hochqualifiziert"?

Mannomann, ich wäre echt sehr dankbar für alle Antworten auf sämtliche Teilfragen... Kuss
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mischa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 07.07.2004 um 21:01:38
 
"Wo gibt es (in Berlin?!) Beratungsstellen, denen man von Aug' zu Aug' Fragen dazu stellen kann?"

Versuch mal bei AWO. Es gibt sicher eine Stelle für Migration in Berlin. Da habe ich sehr gute Antworte bekommen. Du kannst alles fragen, was dich interessiert. Sie haben Arbeitsrechtberatung für Migranten.


"Kann ein Informationsgespräch bei der Behörde schon dazu führen, dass sie, wegen offenbar unwahr angegebenen Aufenthaltszweckes, ihren Studienbewerberstatus aberkannt und nach Chile geschickt wird?"

Ja, sicher! Nicht versuchen! Ich kenne jemand, der seine Aufenthaltsbewilligung nicht mehr verlängern konnte, nur weil die Behörde vermutet hat, er würde zum anderen Zweck hier bleiben, und will nicht unbedingt studieren.

Sind eigentlich alle Ingenieure (sofern doppelt graduiert und mit guten Noten) zweifelsfrei "hochqualifiziert"?

kann sein, aber wie bleibt mit "Spitzenkräfte, die ein Gehalt in Höhe von mindestens dem Doppelten der Beitragbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten "? Das ist übertrieben viel!

ich hoffe, es hilft meine Antwort bisschen.  Viel Glück und Geduld!

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Grace
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 08.07.2004 um 10:44:02
 
Hallo,

bei uns in der Stadt gibt es einen sogenannten Ausländerbeirat.
Das sind zum Grossteil Ausländer, der Beirat ist gewählt.
Und die kümmern sich um verschiedene Themen und haben auch eine Sprechstunde.
sicher können die keine rechtsverbindlichen Aussagen machen, aber kennen aus der eigenen Erfahrung so manche Situation und können Tips geben

Wir waren einmal in der Sprechstunde. Haben uns dort bisschen unsere Sorgen beruhigen lassen. Und haben dort Verständnis dafür gefunden, dass wir vor der Frau im Ausländeramt 'angst' hatten: 'kenn ich, die ist berüchtigt'

Vielleicht gibt es in Berlin auch so was in der Art ?!

schönen Gruss
Grace
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Auslaender
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 09.07.2004 um 10:52:50
 
Hallo Momo,

jeder auslaendische Student darf nach der noch geltenden Gesetzgebung 90 Tage bzw. 180 Halbtage im Jahr arbeitserlaubnisfrei arbeiten. (AAV § 8 oder §9<weiss nicht genau> + AufenthG<§ kenne ich nicht auf der schnelle>)

+ Arbeit in den Fehrien ist jedem auslaendische Studenten so lange erlaubt, bis der Arzt kommt.

Realitaet:

Tatsaechlich wird die (90 Tage) Regelung von Arbeitsamtmitarbeitern je nach Staatsangehoerigkeit des Bewerbers ausgelegt. Bspw. der Kanadier muss nur den Antrag stellen - dan hat er es; der Vietnamese oder Bulgare braucht ohne Rechtsanwalt nichts zu versuchen.

Ein Zweckwechsel des Aufenthaltes ist in jedem Fall mit einer Ausreise verbunden. Ausnahme: Green Card Regelung (gilt bis zum Ende d. J.) Die Ingenieure, die ueber bestimmte spezielle IT-Kenntnisse verfuegen, koennen ebenfalls mit der Erteilung einer Green Card rechnen.

Die Heirat waere die leichteste und die sicherste Loesung aller Euer Probleme.

MfG,
Auslaender
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Momo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 09.07.2004 um 12:40:02
 
Hallo Ihr,

Daumen hoch danke für Eure Hinweise!!

Also, das mit den 90 oder 180/2 Tagen, das geht leider nur für echte eingeschriebe Studenten. Sprachschüler (auch bei den anerkannten Intensivkursen mit mehr als 18h pro Woche) gelten nur als Studienbewerber und dürfen kein Handschlag rühren, keinen noch so kurzen Aushilfsjob.  motz Selbst das Baby, was man 1h in der Woche hüten möchte, soll hier wohl einem deutschen Mädchen vorbehalten werden (als wenn die's anmelden würde!). Also, da geht (offiziell natürlich) nichts.

Das mit der Ausreise wäre natürlich auch nicht so schlimm, wer fliegt nicht gerne mal 8 Wochen nach Hause, zumal, wenn es Chile ist. Gut, aber wie dann weiter? Man muss ja wohl ein konkretes, schriftlich mit dem hoffentlich zukünftigen Arbeitgeber dokumentiertes Jobangebot in den Händen halten, wenn man als Hochquali eine Arbeitsgenehmigung beantragen möchte. Oder nicht? Also, Bewerbungsgespräch -> Ausreise -> AG in Botschaft beantragen -> ||:warten, hoffen:|| -> wiederkommen  Fragezeichen

Danke Euch sehr!
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