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alte Regel trotz neuen Gesetzes??? (Gelesen: 8.512 mal)
sphinx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag alte Regel trotz neuen Gesetzes???
30.06.2004 um 20:08:26
 
Hallo
ich wollte fragen,ob einige Bereiche oder/Erlasse von dem alten (jetzt gültigem) Gesetz ab 01.01.2005 gelten würden? oder wird das alte Gesetz zu 100 pro nichtig und ungültig?
gruss

sphinx
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Ralf
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Antwort #1 - 30.06.2004 um 21:01:07
 
Hallo!

Mit Inkrafttreten des ZuwG wird das AuslG außer Kraft treten, an dessen Stelle tritt dann das neue "Aufenthaltsgesetz" (AufenthG). Natürlich werden darin auch einige Bereiche mehr oder weniger unverändert aus der bisherigen Rechtslage übernommen.
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sphinx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 01.07.2004 um 11:34:41
 
hallo
danke ramaol für antwort

ich meinte auch,ob irgendwelche Verordnungen ,die in einem bundesland erlassen worden,sind nach
Inkrafttreten des neuen Zuwanderungsgesetzes noch gültig sind oder bleieben könnten oder werden
wer wüsste was ,wäre nett wenn jemand da antworten würde,wenn er was wüsste
gruss
sphinx
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Ralf
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Antwort #3 - 01.07.2004 um 14:04:42
 
Verordnungen und Erlasse beziehen sich ja i.d.R. auf eine konkrete Rechtsvorschrift. Wenn es die nicht mehr gibt, ist ein entsprechnder Erlass natürlich hinfällig, was jedoch nicht heißt, dass es keinen neuen Erlass geben kann, der auch durchaus gleich lauten kann.

In Bereichen, wo sich die Rechtslage im Prinzip nicht ändert, wird die Verwaltung sich natürlich auch an den bisherigen Erlassen orientieren müssen, so lange es keine neuen gibt.
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jumbo
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Antwort #4 - 01.07.2004 um 21:20:21
 
Hi,
guck mal da :
http://www.asyl.net/Startseiten/Materialien/Gesetzesentwurf_Zuwanderungsgesetz_5...

Die Änderungen sind in Artikel 3 bis Artikel 15 beschrieben. Viel Glück beim Lesen  Zwinkernd
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sphinx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 01.07.2004 um 21:34:01
 
hallo
lies mal meine Frage,dann wirst du verstehen,was ich meine
is ziemlich deutlich gefragt
gruss
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jumbo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 01.07.2004 um 22:26:25
 
Hallo,
deine Frage "ich wollte fragen,ob einige Bereiche oder/Erlasse von dem alten (jetzt gültigem) Gesetz ab 01.01.2005 gelten würden? oder wird das alte Gesetz zu 100 pro nichtig und ungültig?"

ist umfangreich. Welches gesetzt meinst du?

Artikel 15, (3) :

"(3) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 2005 in Kraft; gleichzeitig treten

1. das Ausländergesetz vom 9. Juli 1990 (BGBl. I S. 1354, 1356), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 9. Januar 2002 (BGBl. I S. 361),

2. das Aufenthaltsgesetz/EWG in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1980 (BGBl. I S. 116), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 3. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3306),

3. das Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge vom 22. Juli 1980 (BGBl. I S. 1057), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2584),

....

7. die Arbeitsaufenthalteverordnung vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2994), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 4. Februar 2002 (BGBl. I S. 578),

8. die Freizügigkeitsverordnung/EG vom 17. Juli 1997 (BGBl. I S. 1810), geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 19. März 2001 (BGBl. I S. 390),

9. die Anwerbestoppausnahmeverordnung vom 17. September 1998 (BGBl. I S. 2893), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 30. Januar 2002 (BGBl. I S. 575),

außer Kraft."

Ausserdem gibt es viele Änderungen (Artikel 3 bis 14), die man ganz genau im Auge nehmen muss. Natürlich weiss ich nicht, in welcher Richtung du suchst, deswegen habe dir so geantwortet. Es tut mir leid, wenn ich dich belästigt habe. Wollte bloss helfen...
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Mick
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Antwort #7 - 01.07.2004 um 23:40:27
 
Zitat:
Es tut mir leid, wenn ich dich belästigt habe. Wollte bloss helfen...


Hi jumbo,
von solchen Antworten lebt ein Forum! Du hast Dich sachlich mit der Sache auseinander gesetzt und entspechend geantwortet. Durch solche Antworten kann sich niemand "gestört fühlen".
Weiter so!
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 01.07.2004 um 23:55:23
 
Vielleicht sollte der Threadopener das mal etwas konkretisieren,
was damit genau gemeint ist. Evtl. an einem Beispiel..

Klar ist wohl, dass durch das neue Gesetz zunächst ein zumindest
in Teilbereichen "luftleerer (Rechts-)Raum" entsteht, der nach
und nach dann mit Erlassen und VOs gefüllt werden muss.

Die Praktiker sind dann sicher gehalten (siehe posting von Ramaol),
sich an die alten Regelungen (Erlasse etc.)  analog "anzulehnen",
so lange es eben keine neuen Regelungen gibt.

Man muss da mal klar sagen: Den letzten (hier: die
Praktiker an der Basis der Kundschaft) beißen die Hunde.
Und die Damen/Herren Politilker scheren sich einen Dreck darum,
wie es eben diesen Praktikern im Alltag geht.

Trauriger aber wahrer Alltag unseres so tollen Rechtsstaates!

Ärgerlich  !!!  Daumen runter  cry:  :sauer:  motz  explo  :stampf:

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« Zuletzt geändert: 02.07.2004 um 01:04:42 von N/V »  
 
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Ralf
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Antwort #9 - 02.07.2004 um 08:34:58
 
Wahre Worte, fons!

Die Politiker klüngeln sich was aus :tratsch:

und die Praktiker an der "Front" stehen im [regen=regen.gif]
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sphinx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 02.07.2004 um 12:35:24
 
hallo
konkreter geht es wohl kaum
es gibt ein Erlass in einem Bundesland,der besagt,der eine betimmte Gruppe von Leuten ,wenn sie solange und solange in D sind, ein unbefritet. Aufehtnaltserlaubnis bekommen,das war der Erlass
meine Frage war, könnte dieser Erlass nach Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes(01.01.05)
gültig bleiben oder wird er ungültig

das war die frage
diese Frage is wohl nicht für Elefant und Jumbo gedacht

gruss
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 02.07.2004 um 13:27:17
 
Doch Zwinkernd

Welches Bundesland?? Welcher Personenkreis ist gemeint??

Aber wie die Experten schon angemerkt haben, wird der Erlaß, da er sich auf das AuslG bezieht auch außer Kraft treten.

Inwieweit er analog später angewendet wird, ist ungewiß.
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sphinx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 02.07.2004 um 14:18:25
 
hallo
zuerst sagt(schreibt man) begrüssung, erziehung hattest du wohl,auch in D gibt es erziehung,selbst wenn du bei einer Domina aufgewachsen bist

welches bundesland oder welche personen ist UNWICHTIG
die antwort habe ich auch anders gelesen,
d.h. es gab positive wie auch negative antworten

Gruss
sphinx
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Marco_D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 02.07.2004 um 15:17:26
 
Zitat:
hallo
zuerst sagt(schreibt man) begrüssung, erziehung hattest du wohl,auch in D gibt es erziehung,selbst wenn du bei einer Domina aufgewachsen bist


Dafür bleibe ich hier sachlich. So etwas kommentiere daher auch nicht Außerdem bekommen wir ansonsten einen Flame-Thread bekommen, was für ein solches Forum und dessen Qualität  abträglich wäre. 

Zitat:
welches bundesland oder welche personen ist UNWICHTIG



Das ist deine Meinung, die dir auch zusteht. Aber wenn du nicht wirklich konkret werden kannst oder willst, wirst du nur unbefriedigende Antworten hören. Da ich aus der Finanzbehörde komme, wo immer pro Jahr sehr viel geändert wird, kommt es doch immer stark auf den Erlass und die dazugehörige Gesetzesgrundlage selbst an, ob er weiter angewendet wird oder nicht. Bei den Erlassen zum AuslG wird es wohl kaum anders sein.
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Antwort #14 - 02.07.2004 um 16:05:44
 
@ sphinx

ich versuchs erstmal in sanftem Ton  grin

Du wurdest nicht angegriffen. Man wollte dir nur etwas mehr
Infos aus der Nase ziehen, da du nur langsam mit Infos, was du
genau meinst, rausrücktest :sauer:

Deine Reaktion war deutlich überzogen und nahe an einer Beleidigung!

Bitte wähle künftig deine Wortwahl sachlicher, sonst gibts
ne "Ermahung"  Smiley (vgl. ggf. die
NUB des Boards
).
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