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ausweisung (Gelesen: 7.246 mal)
ziya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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20.12.2004 um 13:40:07
 
ich habe vor paar tagen ein brif bekommen von der ausländer behörde,das sie mich ausweisen wollen,der grund:verurteilung wegen btmg,ich bin aber hier geboren und habe aufenthaltserlaubnis unbefristst bi auch nicht vorbestraft,ich wurde zu 70 tagessätze geldstrafe verurteilt,ich weis nicht was die wollen,was soll ich tun ich lebe seit 26 jahre hier und zahle regelmäßig seit 11 jahren meine steuern,oder bin ich gefärlich?soll ich zum anwlalt?weil im brief irgendwas von einer anhörung steht oder soll ich selber hingehen?
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 20.12.2004 um 13:55:35
 
Hallo Ziya,

zunächst mal eine Frage :

welche Staatsangehörigkeit hast Du? Dann lassen sich von den Kollegen die Fragen leichter beantworten.

Und eine Anmerkung:

Zitat:
ich wurde zu 70 tagessätze geldstrafe verurteilt
Zitat:
verurteilung wegen btmg


Wenn das keine Vorstrafe ist, was dann?

Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Zak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #2 - 20.12.2004 um 14:03:14
 
Da Du in Deutschland geboren bist und im Besitz einer unbefristeten AE bist, genießt Du besonderen Ausweisungschutz nach § 48 Abs. 1 Nr. 2 AuslG.
Eine Ausweisung kommt dann in der Regel in den Fällen des § 47 Abs. 1 AuslG in Betracht. Hierfür müsstest Du aber wegen BTM Verstoßes zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sein, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Nach Deinen Angaben wurdest du zu 70 Tagessätzen verurteilt. Wenn dem in der Tat so ist, würde ich unterliegst Du dem besonderen Ausweisungschutz.

Das Schreiben bezüglich der Anhörung kannst Du auch schriftlich ggf unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes beantworten.

:endsm

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ziya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #3 - 20.12.2004 um 14:09:07
 
BIN TÜRKE
UND ICH BIN NICHT VORBESTRAFT WEIL AB 90TAGESÄTZEN MAN VORBESTRAFT,DAS WAR DAS ERSTE MAL MEIN GOTT WAS WOLLEN DIE VON MIR,DANN MÜSSTEN DIE JA JEDEN KIFFER AUSWEISEN ODER?HABE ICH UNRECHT?
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ziya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #4 - 20.12.2004 um 14:20:17
 
discoNOCH MER ANGABEN
BIN TÜRKE,1978 IN DEUTSCHLAND GEBOREN,12 JAHRE IN DEUTSCHLAND SCHULE BESUCHT MIT AUSBILDUNG MIT ERFOLG,BIN VERHEIRATET ,HABE 11 JAHRE GEARBEITET ,ABER JETZT ARBEITSLOS ABER KEIN EIGENVERSCHULDUNG(BETRIEBSBEDINGTERKÜNDIGUNG)MEINE GESCHWISTER HABEN DEN DEUTSCHEN PASS,MEINE ELTERN WOHNEN AUCH IN DEUTSCHLANT HABEN EIGENES HAUS,ICH WOHNE MIT MEINE FRAU ZU MIETE ALSO AUCH NICHT OBDACHLOS,NEME KEINE DROGEN WURDE AUCH NICHT NACHGEWISEN,KANN ICH AUSGEWIESEN WERDEN,ICH HOFFE NICHT.
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peku
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Antwort #5 - 20.12.2004 um 17:28:49
 
hallo ronny,

du hast dich zu dem Begriff Vorstrafe geässuert: lies mal dazu die Presse von Heute (zum Fall Daschner)))))

Letzteres ist aber von entscheidender Bedeutung für die Frage, ob eine Vorstrafe vorliegt. Das Gesetz trifft hier eine eindeutige Regelung. In Paragraf 53 Bundeszentralregistergesetz heißt es: "Der Verurteilte darf sich als unbestraft bezeichnen und braucht den der Verurteilung zu Grunde liegenden Sachverhalt nicht zu offenbaren, wenn die Verurteilung (...) nicht in das Führungszeugnis (...) aufzunehmen ist." (sa/AFP)


Da eine Strafe von 70 tagen nicht in das Führungszeugnissaufzunehmen ist war obwohls unglaublich klingt de Fragesteller oben nicht vorbestraft.
So verstehe ich das  jedenfalls.

gruss peku
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Blaise
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Antwort #6 - 20.12.2004 um 20:18:10
 
Hallo,

mal was allgemeines zur Vorstrafe:

Vorstrafe bedeutet, dass gegen jemand eine Strafe (nicht: Bußgeld!) verhängt worden ist. Vorstrafen werden sowohl ins Bundeszentralregister, als auch in das Führungszeugnis (regelmäßig) eingetragen. Wesentlich für den Betroffenen ist, dass er sich trotz seiner Vorstrafe als unbestraft bzw. nicht vorbestraft bezeichnen kann, wenn die Verurteilung nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen ist oder wenn sie aus dem Bundeszentralregister zu tilgen ist. In einem solchen Fall braucht der Betroffene nicht nur die Verurteilung, sondern auch den ihr zugrunde liegenden Sachverhalt nicht zu offenbaren. Ausnahmen gelten nur gegenüber Gerichten und Behörden, sofern diese ein gesetzliches Recht auf unbeschränkte Auskunft haben und der Betroffene hierüber belehrt wurde.
:richter

Bußgelder sind nicht mit Verurteilungen zu einer Geldstrafe gleichzusetzen. Geldstrafen sind Vorstrafen! Selbst eine Verurteilung zu 5 Tagessätzen ist eine Vorstrafe! pol

Die Ausländerbehörde und die Einbürgerungsbehörden haben ein Recht auf unbeschränkte Auskunft aus dem Zentralregister. Daumen hoch

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
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ziya
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Antwort #7 - 20.12.2004 um 20:39:16
 
ok,ich kann mich dann als nicht vorbestraft bezeichnen weil meine sache mit 70 tagessätzen nicht in führungszeugnis eigetragen wird.deshalb bin ich nicht vorbestraft, oder. :richter
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Blaise
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Antwort #8 - 20.12.2004 um 20:57:29
 
Hallo,

Zitat:
deshalb bin ich nicht vorbestraft, oder.

Sie sind vorbestraft, weil ein deutsches Gericht Sie zu einer Geldstrafe zu 70 Tagessätzen verurteilt hat. :richter

Gegenüber Personen und Instutitionen, die keinen Anspruch auf eine unbeschränkte Auskunft aus dem Zentralregister haben, müssen Sie Ihre Vorstrafe nicht angeben. Beispiel: gegenüber Privatpersonen müssen Sie wohl die Vorstrafe nicht mitteilen. Lippen versiegelt

Anders bei der Ausländerbehörde und der Einbürgerungsbehörde - dort müssen Sie die Vorstrafe auf Verlangen mitteilen. Wenn Sie das nicht machen, kriegen die das eh raus, weil diese Behörden eine uneingeschränkte Auskunft vom BZR erhalten. Ob das Verschweigen einer Vorstrafte bei diesen Behörden Ihrer Glaubwürdigkeit zugute kommt, wage ich zu bezweifeln. Daumen runter

Blaise

PS.: Vorstrafen wegen Verstoßes gegen das BTMG sind keine Kleinigkeit! Insoweit zeugt Ihr Verhalten von einer gewissen Ignoranz gegenüber der deutschen Rechtsordnung! Daumen runter
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ziya
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Antwort #9 - 20.12.2004 um 21:20:18
 
bin ich nicht :santa
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Antwort #10 - 20.12.2004 um 22:59:53
 
Hey Leute,
die Diskussion, ob jemand vorbestraft ist oder nicht ist hier obsolet. Für alle Institutionen, die eben nicht Behörden sind, ist eine Person, die nicht zu mehr als 90 Tagessätzen Geldstrafe oder 3 Monaten Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt ist, als nicht vorbestraft zu erkennen.

Das ändert allerdings nichts daran, dass eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von mehr als 30 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafe einen Ausweisungsgrund gem. § 46 Ziff. 2 AuslG darstellt (vgl. AuslG-VwV, Nr.: 46.2.3.1).

An dieser Stelle darf dabei nicht verkannt werden, dass vorherige Verurteilungen dann an der Ermessensentscheidung teilhaben, wenn sie nicht mehr bei einer Erteilung oder Verlängerung herangezogen werden dürfen, weil Vertrauensschutz eingetreten war. Aber bei einer neuerlichen Ermessensentscheidungen können diese sehrwohl herangezogen werden.

Ein solches Ermessen muss zunächst ersteinmal eröffnet sein. Dies ist hier der Fall, weil ein neuerlicher Ausweisungsgrund (wie vorgetragen) eingetreten ist.

Doc  Augenrollen
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« Zuletzt geändert: 20.12.2004 um 23:13:01 von Doc »  

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Mick
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Antwort #11 - 21.12.2004 um 01:01:35
 
Zitat:
Hey Leute,
die Diskussion, ob jemand vorbestraft ist oder nicht ist hier obsolet. Für alle Institutionen, die eben nicht Behörden sind, ist eine Person, die nicht zu mehr als 90 Tagessätzen Geldstrafe oder 3 Monaten Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt ist, als nicht vorbestraft zu erkennen.


Hi Doc,
die Anmerkung kann ich nicht verstehen, jedenfalls nicht in diesem Zusammenhang. Es geht um die Angabe gegenüber einer Behörde, da halte ich es schon für wichtig, das Ganze klar zu stellen.

Wie bemerkte Zyla eigentlich? "Da kann man gleich jeden Kiffer ausweisen"?

Ich arbeit grenznah zu Holland. Da meinen auch einige Gents, sie müssten sich ihr Zeug auf der anderen Seite der Grenze holen. Schon die Einfuhr eines Joints führt dazu, dass der Regelausweisungsgrund des § 47 Abs. 2 Nr. 2 AuslG erfüllt wird. Wenn dann nur eine befr. AE im Raume steht, gibt es keine Herabstufung zur Ermessenausweisung, das Fratzenschneiden ist dann schnell da.

Zum Ausgangsfall:

Kann mir nicht vorstellen, dass eine einmalige Strafttat, die mit 90 TS geahndet wurde, zur Ausweisung führt, wenn die Geburt in D. und die unbefr. AE gegenüber steht. Dazu kommt noch der Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei und das Europäische Niederlassungsabkommen..
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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ziya
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Antwort #12 - 21.12.2004 um 12:43:27
 
:-D
danke mick,du hasst es geschnalt,
aber manche deutsche weisst nicht warum möchten gleich das alle ausländer ausweisen für jeden scheiss.
jemand der in deuschland arbeitet und jahre lang steuern zahlt ist guz genug für deutschland.
aber wenn er mal ein fehler begeht und egel klein oder groß,ist er schon böse!
DEUSCHE HALTEN SICH WOHL AN DIE GESETZE.
ich habe langsam die schnauze voll.
ihr sagt zumbeispiel das es asylanten gut geht und das deutschland ein ausländerfreundliches land ist.
hab ihr schon mal mit einem asylanten gesprochen in deutschland wie es ihm geht leute?viele sogar alle sagen das sie vie schweine behandelt werden zusammengefercht im zimmern,ok esensmarken bekommen sie,jetzt wird ihr sagen was ist mit geld?klar geld bekommen die aber nach einige lächerliche strafen zahlen sie es zurück.ich weiss genau,ich kann nicht wegen sowas ausgewiesen werden wollte nur schauen wie die leute reagieren.mein letzte wort.FÜR EUCH BIN ICH NICHT VORBESTRAFT UND WENN ICH MANCHE DAMIT IN TRAUER VERSETZE,ICH WERDE NOCH LANGE JAHRE IN DEUTSCHLAND LEBEN UND ZUSAMMEN MIT MEINER FRAU VIELE KLEINE TÜRKISCHE
HOßENSCHEIßECHEN AUF DIE WELT SETZEN,UND DIE WERDEN ALLE IN DEUTSCHLAND BLEIBE.ABER KIRIMMINEL WIE DER VATER WERDEN SIE NIEMALS WERDEN DAFÜR WERDE ICH SORGEN.
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Mick
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Antwort #13 - 21.12.2004 um 13:05:08
 
Da es hier langsam unsachlich wird, schließe ich den Thread.
Entsprechend der Boardregeln ggf. im Userforum diskutieren. Danke.
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