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Abgabe des Passes wegen Haft (Gelesen: 2.443 mal)
Mondlicht
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Beiträge: 126

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Abgabe des Passes wegen Haft
14.12.2004 um 17:33:50
 
Hallo,

ich hoffe, Ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen.

Mein Mann sitzt zur Zeit in Haft.
Nun mußte er seinen Paß bei der, für die JVA zuständigen, ABH hinterlegen.
Für die Entscheidung, ob er abgeschoben wird, ist aber (noch) eine andere ABH zuständig.

Nun meine Fragen:

- kann ich/oder mein Mann den Paß zurückfordern?
- angenommen die derzeitig zuständige ABH verfügt die Abschiebung, wer bekommt dann den Paß meines Mannes? Mein Mann, die abschiebende ABH oder bleibt er bei der ABH, wo der Paß zur Zeit ist?

Wir kommen übrigens aus Hessen. Gibt es da vielleicht unterschiedliche Verwaltungsvorschriften?
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Den die Hoffnung stirbt zuletzt...&&That´s just the way it is. Things will never be the same.
 
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 14.12.2004 um 17:45:16
 
Hallo Mondlicht,

den Pass werdet Ihr nicht zurück erhalten. Es gibt entsprechende Vorschriften, dass dieser bei der ABH verbleibt, wenn jemand ausreisepflichtig ist. Die "Abschiebe-ABH" wird den Pass dann zwecks Durchführung der Abschiebung erhalten.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
 
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Zak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #2 - 15.12.2004 um 07:47:15
 
Das kommt darauf an, ob Dein Mann ausreisepflichtig ist und ob eine Abschiebung überhaupt durchgeführt werden soll ( Art 6 GG: Ehepartner deutsch??).

Hier ist entscheidend sein,  weswegen sich Dein Mann in Haft befindet.

Bei bestehender Ausreiseverpflichtung soll der Pass des Ausländers bis zu dessen Ausreise in Verwahrung genommen werden.

:endsm

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