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Duldung (Gelesen: 5.012 mal)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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11.12.2004 um 20:40:49
 
Hallo!

Meine bekante aus Sri Lanka haben ein Problem.

Diese Familie wohnt zeit 94 in Deutschland. Ihre Asyl ist abgelehnt worden. Die erste 5 Jahre haben Sie Aufenthalt gestattung gehabt. Dann 3 Jahre Aufenthaltbefugnis. Der Vater arbeitet zeit 97 und kriegt kein Geld von offentliches Mitteln. Die 2 Töchtern gehen in der 12. und in der 13. Klasse.

Die beide Mädchen haben jetzt eine Duldung bis Feb. 2005 bekommen.

Die Familie hat jetzt Angst dass die beide Mädchen abgezogen wird. Und die Eltern wissen nicht was für ein Offenthalt Sie kriegen werden. 

Hat jemand eine Ahnung wie das weiter gehen wird?

Bitte helfen.
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Mick
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Antwort #1 - 11.12.2004 um 23:23:17
 
Hi,
aufgrund welcher Rechtsgrundlage haben die Eltern und minderjährigen Kinder Aufenthaltsbefugnisse erhalten? Altfallregelung oder Anerkennung nach § 51 AuslG ("kleines Asyl")?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 12.12.2004 um 15:03:58
 
Hallo!

Ich glaube nicht unter Altfallregelung .  Die mutter war  immer krank, und sie war immer zu Untersuchungen zum Gesundheitsamt eingeladen worden. Die Familie selbe wissen nicht unter welchen Recht Sie das erhalten haben.

Danke.
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Mick
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Antwort #3 - 14.12.2004 um 17:50:08
 
Hallo,
es scheint, dass die beiden Mädchen volljährig geworden sind? Vorher bestand ein Abschiebungshindernis, welches aus Art. 6 GG abgeleitet wird, mithin konnte eine Befugnis erteilt werden (wetere Voraussetzungen wurden wohl auch erfüllt, z.B. Einkommen).
Nachdem Volljährigkeit eingetreten ist, liegt das Abschiebungshindernis nicht mehr vor.
Kann Dir da leider keinen Rat geben, sehe eher wenig Chancen, wenn die ABH schon die Verlängerung der Befugnisse abgeleht hat.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 21.12.2004 um 21:17:46
 
Vielen Dank.


Noch eine Frage wie sieht das bei den Eltern aus, wenn die Mutter wieder Gesund ist.

Grüße
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Mick
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Antwort #5 - 21.12.2004 um 22:21:32
 
Zitat:
Vielen Dank.


Noch eine Frage wie sieht das bei den Eltern aus, wenn die Mutter wieder Gesund ist.

Grüße


Hi,
solange die Eltern weiterhin im Besitz einer Befugnis sind, bzw. ab 2005 im Besitz der AE, müssen sie damit rechnen, dass der Aufenthalt versagt wird, wenn das Abschiebungshindernis besteht.
Wenn Einkommen stimmt: Im Januar eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Nach einer Übergangsregelung können Duldungszeiten angerechnet werden!
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #6 - 22.12.2004 um 08:09:38
 
Zitat:
[...]wenn das Abschiebungshindernis besteht.[...]


Muss natürlich heißen: "wenn das Abschiebungshindernis nicht mehr besteht"
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #7 - 10.01.2005 um 13:13:57
 
Hallo!

Vielen vielen Dank.
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