Pfirsichring
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hallo nicole,
anbei etwas zur ueberpruefung der der echtheit von auslaendischen urkunden:
'Warum lehnt die deutsche Auslandsvertretung es in meinem Fall, die Echtheit meiner ausländischen Urkunde zu bestätigen?
Durch die Legalisation einer ausländischen Urkunde durch eine deutsche Auslandsvertretung kann diese Urkunde in Deutschland verwendet werden. Einige Auslandsvertretungen haben in zahlreichen früheren Fällen feststellen müssen, dass in ihrem Amtsbezirk oft Urkunden falschen Inhalts oder Urkunden, die von nicht berechtigten Stellen ausgestellt wurden, auftauchen. Die Voraussetzungen für die Legalisation von Urkunden sind in diesen Ländern daher nicht mehr gegeben.
Die deutschen Auslandsvertretungen haben daher mit Billigung des Auswärtigen Amtes die Legalisation für Urkunden aus den folgenden Ländern z.Zt. ausgesetzt:
Äquatorialguinea, Aserbaidschan, Bangladesh, Benin, Côte d'Ivoire, Dominikanische Republik, Dschibuti, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Indien, Kambodscha, Kamerun, Kenia, Kongo (Demokratische Republik), Kongo (Republik), Laos, Liberia, Mongolei, Nepal, Nigeria, Pakistan, Philippinen, Ruanda, Senegal, Sierra Leone, Sri Lanka, Togo, Tschad, Uganda, Usbekistan, Vietnam, Zentralafrikanische Republik.
Die jeweils zuständige deutsche Auslandsvertretung kann jedoch im Rahmen der Amtshilfe für deutsche Behörden im Einzelfall überprüfen lassen, ob der bescheinigte Sachverhalt zutrifft und hierdurch die Entscheidung der Inlandsbehörde über den Beweiswert der Urkunden in Deutschland erleichtern. Einzelheiten zum Verfahren finden Sie hier.
Für Urkunden aus Somalia ist - wegen fehlender staatlicher Strukturen bzw. staatlich autorisierter Urkundspersonen - weder die Legalisation noch die Überprüfung von Urkunden im Wege der Amtshilfe möglich. Gleiches gilt für Urkunden aus dem Irak, da die deutsche Botschaft Bagdad derzeit nur eingeschränkt operativ tätig ist und das Beurkundungswesen im Irak nicht zuverlässig ist. Auch Urkunden aus Afghanistan können bis auf weiteres weder legalisiert noch überprüft werden, da das dortige Urkundenwesen sich erst wieder im Aufbau befindet.
Was kann ich tun, wenn ich für meine ausländische Urkunde wegen der Einstellung des Legalisationsverfahrens keine Legalisation erhalten kann?
Deutsche Behörden oder Gerichte, die Urkunden (etwa für die Anmeldung zur Eheschließung oder die Anlegung eines Familienbuchs) aus einem Land benötigen, für das das Legalisationsverfahren eingestellt wurde, können eine solche Überprüfung verlangen.
Die Inlandsbehörde, die eine Überprüfung der ausländischen Urkunde wünscht, richtet ein Amtshilfeersuchen an die zuständige deutsche Auslandsvertretung. Dazu muss sie die ausländische Urkunde im Original beifügen, konkrete Fragen stellen oder um Globalüberprüfung ersuchen, und im Verhältnis zur Auslandsvertretung die Übernahme der dabei entstehenden Auslagen zusagen. Die Behörde kann ihrerseits diese Auslagen dem Urkundeninhaber in Rechnung stellen. Die Auslagen entstehen dadurch, dass die deutschen Auslandsvertretungen die gewünschten Überprüfungen nicht ausschließlich mit eigenem Personal durchführen können, sondern sich regelmäßig auch auf die Erkundigungen von Vertrauensanwälten und sonstigen Vertrauenspersonen stützen müssen. Je nach Zeitaufwand der Prüfung sind Auslagen zu erstatten, die sich auf mehrere hundert Euro belaufen können. Die inländischen Behörden können zur Übermittlung ihrer Amtshilfeersuchen an die deutsche Auslandsvertretung den amtlichen Kurierweg des Auswärtigen Amts mitbenutzen. Privatpersonen können diesen Kurierweg hingegen nicht in Anspruch nehmen.
Dem Auswärtigen Amt ist bewusst, dass die Überprüfung ausländischer Urkunden wegen der unausweichlich zeitaufwändigen Bearbeitung für die Betroffenen eine erhebliche Belastung bedeuten kann.
Für Urkunden aus Somalia ist - wegen fehlender staatlicher Strukturen bzw. staatlich autorisierter Urkundspersonen - weder die Legalisation noch die Überprüfung von Urkunden im Wege der Amtshilfe möglich. Gleiches gilt für Urkunden aus dem Irak, da die deutsche Botschaft Bagdad derzeit nur eingeschränkt operativ tätig ist und das Beurkundungswesen im Irak nicht zuverlässig ist. Auch Urkunden aus Afghanistan können bis auf weiteres weder legalisiert noch überprüft werden, da das dortige Urkundenwesen sich erst wieder im Aufbau befindet.'
Quelle: Auswaertiges Amt
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