Zitat:Hi,
was ist das für ein Beispiel? Warum in den Pass der Mutter? Wenn das Kind darin eingetragen ist, gäbe es kein Reisedokument. Hätte das Kind ein Reisedokument, gäbe es keinen Grund, die
AE des Kindes auch in den Pass der Mutter einzutragen.
Eben nicht. Ich habe mein eigenes Reisedokument und bin im Pass meiner Mutter eingetragen.
Nächsten Sommer muss ich in mein Heimatland fahren, um einen Reisepass zu bekommen. Dabei wird das Reisedokument wahrscheinlich eingezogen werden. Um wieder nach Deutschland zu gelangen, muss ich in die Hauptstadt fahren, 5 Stunden in der deutschen Botschaft Schlange stehen und darum betteln, ein Visum zur Wiedereinreise zu bekommen (diese Botschaft weigert sich seit einigen Monaten, überhaupt irgendwelche Visa auszustellen). Falls ich dann doch eins bekommen sollte, muss ich innerhalb von zehn Tagen nach Deutschland einreisen und zur Ausländerbehörde laufen, damit die mir die alte Aufenthaltsgenehmigung in den neuen Pass stempelt. Der Haken: Die Berliner
ABH vergibt nur Termine nach 2 Monaten. Heißt das, dass ich mich strafbar mache, wenn ich mich mit einem abgelaufenen Visum und ohne Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland aufhalte? Nein danke.
Mögliche Lösung: Die Aufenthaltsgenehmigung, die ich im Februar bekomme, NUR in den Pass der Mutter einzutragen. Problem eins: Klassenfahrt nach Tschechien (da kann meine Mutter schlecht mitfahren). Problem zwei: Ich muss meine Mutter überall, wo ein Ausweis verlangt wird, mitschleppen. Nein danke.
Optimale Lösung ist deshalb eine Aufenthaltsgenehmigung im Pass der Mutter und in meinem Reisedokument. Ist das aufenthaltstechnisch irgendwie geregelt?