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"Doppelte" Aufenthaltsgenehmigung? (Gelesen: 8.464 mal)
crimea
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18.11.2004 um 15:17:01
 
Hallo,

kann man sich dieselbe Aufenthaltsgenehmigung eigentlich doppelt stempeln lassen, z.B. in das Reisedokument des Kindes UND in den Reisepass der Mutter?
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Mick
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Antwort #1 - 18.11.2004 um 17:20:38
 
Zitat:
Hallo,

kann man sich dieselbe Aufenthaltsgenehmigung eigentlich doppelt stempeln lassen, z.B. in das Reisedokument des Kindes UND in den Reisepass der Mutter?


Hi,
was ist das für ein Beispiel? Warum in den Pass der Mutter? Wenn das Kind darin eingetragen ist, gäbe es kein Reisedokument. Hätte das Kind ein Reisedokument, gäbe es keinen Grund, die AE des Kindes auch in den Pass der Mutter einzutragen.

Vielleicht ein anderes Beispiel: Kind ist in den Pässen der beiden Elternteile eingetragen.
Herrschende Meinung ist: Ein Passeintrag genügt. Sicherlich kann es aber auch Ausnahmen geben. Mutter will nach England, Kind mit dem Papa nach Frankreich.
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crimea
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Antwort #2 - 18.11.2004 um 17:53:52
 
Zitat:
Hi,
was ist das für ein Beispiel? Warum in den Pass der Mutter? Wenn das Kind darin eingetragen ist, gäbe es kein Reisedokument. Hätte das Kind ein Reisedokument, gäbe es keinen Grund, die AE des Kindes auch in den Pass der Mutter einzutragen.



Eben nicht. Ich habe mein eigenes Reisedokument und bin im Pass meiner Mutter eingetragen.

Nächsten Sommer muss ich in mein Heimatland fahren, um einen Reisepass zu bekommen. Dabei wird das Reisedokument wahrscheinlich eingezogen werden. Um wieder nach Deutschland zu gelangen, muss ich in die Hauptstadt fahren, 5 Stunden in der deutschen Botschaft Schlange stehen und darum betteln, ein Visum zur Wiedereinreise zu bekommen (diese Botschaft weigert sich seit einigen Monaten, überhaupt irgendwelche Visa auszustellen). Falls ich dann doch eins bekommen sollte, muss ich innerhalb von zehn Tagen nach Deutschland einreisen und zur Ausländerbehörde laufen, damit die mir die alte Aufenthaltsgenehmigung in den neuen Pass stempelt. Der Haken: Die Berliner ABH vergibt nur Termine nach 2 Monaten. Heißt das, dass ich mich strafbar mache, wenn ich mich mit einem abgelaufenen Visum und ohne Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland aufhalte? Nein danke.

Mögliche Lösung: Die Aufenthaltsgenehmigung, die ich im Februar bekomme, NUR in den Pass der Mutter einzutragen. Problem eins: Klassenfahrt nach Tschechien (da kann meine Mutter schlecht mitfahren). Problem zwei: Ich muss meine Mutter überall, wo ein Ausweis verlangt wird, mitschleppen. Nein danke.

Optimale Lösung ist deshalb eine Aufenthaltsgenehmigung im Pass der Mutter und in meinem Reisedokument. Ist das aufenthaltstechnisch irgendwie geregelt?


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Mick
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Antwort #3 - 18.11.2004 um 18:02:39
 
Zitat:
Eben nicht. Ich habe mein eigenes Reisedokument und bin im Pass meiner Mutter eingetragen.


Na, bei mir würdest Du das nicht so ohne weiteres bekommen. Bei den meisten ABH's vermutlich nicht. Die Ausstellung eines RD's stellt einen Eingriff in die Passhoheit eines anderen Staates dar. In diesem Zusammenhang ist Zurückhaltung geboten. Völlig unverständlich wird die Ausstellung des RD's, wenn durch Eintrag im Pass der Mutter der Passpflicht nachgekommen wird.

Zitat:
Der Haken: Die Berliner ABH vergibt nur Termine nach 2 Monaten. Heißt das, dass ich mich strafbar mache, wenn ich mich mit einem abgelaufenen Visum und ohne Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland aufhalte? Nein danke.


Das Problem könntest Du lösen, indem Du die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung schriftlich beantragst, während das Visum gültig ist. Im übrigen dürfte der Aufenthalt weiterhin rechtmäßig sein, da die alte AE ja nicht widerrufen oder zurückgenommen wurde.

Zitat:
Optimale Lösung ist deshalb eine Aufenthaltsgenehmigung im Pass der Mutter und in meinem Reisedokument. Ist das aufenthaltstechnisch irgendwie geregelt?


Nein, es ist nicht ausdrücklich geregelt. Aber es finden zig Reisen von Kindern mit dem Pass der Mutter statt, ohne das diese dabei ist.
Die optimale Lösung ist machmal ein Wunschgedanke. Und der wird nicht immer in Erfüllung gehen. Es mag natürlich Ausnahme geben, ich spreche vom Regelfall.
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Antwort #4 - 18.11.2004 um 18:11:05
 
Zitat:
Na, bei mir würdest Du das nicht so ohne weiteres bekommen. Bei den meisten ABH's vermutlich nicht. Die Ausstellung eines RD's stellt einen Eingriff in die Passhoheit eines anderen Staates dar.


In welche Passhoheit welchen Staates?  Schockiert/Erstaunt

Kann es eigentlich sein, dass wir von verschiedenen Sachen sprechen?  ???

Vielleicht ist der Begriff "Reisedokument" verwirrend, ich habe den Ausdruck einfach ins Deutsche übersetzt, ohne darüber nachzudenken. Wird das deutsche Reisedokument etwa von der Ausländerbehörde erteilt?
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Antwort #5 - 18.11.2004 um 19:12:04
 
Zitat:
Vielleicht ist der Begriff "Reisedokument" verwirrend, ich habe den Ausdruck einfach ins Deutsche übersetzt, ohne darüber nachzudenken. Wird das deutsche Reisedokument etwa von der Ausländerbehörde erteilt?


Der Begriff "Reisedokument" ist ausländerrechtlich besetzt, in der Regel ist damit ein Dokument gemeint, dass ABH's für Ausländer ausstellen, wenn sie keinen Pass erhalten können (und wenn weitere Voraussetzungen vorliegen).
Da Du von Reisedokument und Reisepass gesprochen hast, bin ich davon ausgegangen, dass das so gemeint war Zwinkernd

Dennoch bleibt der Grundsatz: die AE nur in ein Dokument.
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Antwort #6 - 19.11.2004 um 09:58:58
 
Zitat:
Nächsten Sommer muss ich in mein Heimatland fahren, um einen Reisepass zu bekommen.

Sicher? Normalerweise ist es möglich, einen Reisepass über die diplomatische Vertretung des Landes in Deutschland zu bekommen.

Zitat:
Dabei wird das Reisedokument wahrscheinlich eingezogen werden.

Was heißt wahrscheinlich? Kannst Du das verifizieren? In einigen anderen Ländern kann man den alten, entwerteten Pass wegen der AE zurückbekommen und das reicht dann für die Wiedewreinreise in Deutschland aus.

Ansonsten meine ich mich zu erinnern, daß es für solche Fälle eine Möglichkeit gibt, von der ABH vorab eine "Lose-Blatt"-AE zu erhalten, die man dann für die Wiedereinreise nach D verwenden kann. Vielleicht kann das einer der ABHler bestätigen...

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Antwort #7 - 19.11.2004 um 10:11:15
 
@abu
kannst du dies irgendwie belegen???
Zitat:
In einigen anderen Ländern kann man den alten, entwerteten Pass wegen der AE zurückbekommen und das reicht dann für die Wiedewreinreise in Deutschland aus.


@all
gibts es dazu eine vorschrift (diese Frage taucht ja öfters auf)
Zitat:
Ansonsten meine ich mich zu erinnern, daß es für solche Fälle eine Möglichkeit gibt, von der ABH vorab eine "Lose-Blatt"-AE zu erhalten, die man dann für die Wiedereinreise nach D verwenden kann. Vielleicht kann das einer der ABHler bestätigen...

gruss peku
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Antwort #8 - 19.11.2004 um 10:12:21
 
Zitat:
In einigen anderen Ländern kann man den alten, entwerteten Pass wegen der AE zurückbekommen und das reicht dann für die Wiedewreinreise in Deutschland aus.


Öhm, § 4 Abs. 1 AuslG:

Ausländer, die in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten wollen, müssen einen gültigen Pass besitzen (es gibt Ausnahmen, selten).
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Antwort #9 - 19.11.2004 um 10:29:31
 
Zitat:
In einigen anderen Ländern kann man den alten, entwerteten Pass wegen der AE zurückbekommen und das reicht dann für die Wiedewreinreise in Deutschland aus.

Zitat:
@abu
kannst du dies irgendwie belegen???

Zitat:
Öhm, § 4 Abs. 1 AuslG:

Ausländer, die in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten wollen, müssen einen gültigen Pass besitzen (es gibt Ausnahmen, selten).


Anscheinend habe ich mich unklar ausgedrückt. Deshalb jetzt noch einmal langsam am Beispiel einer Beantragung eines neuen Reisepasses in Thailand:

- Also, man beantragt den neuen Pass.
- Wenn man den neuen Pass erhält, bittet man darum, auch den alten Pass wg. der deutschen AE wieder ausgehändigt zu bekommen.
- Der alte Pass wird entwertet und ausgehändigt. Manchmal wird der alte Pass auch an den neuen hinten rangetackert. Kein Scherz...
- Der neue Pass ohne AE plus der alte, entwertete Pass mit AE wird bei der Wiedereinreise akzeptiert.

Ist das jetzt klar? Oder etwa nicht:  :bahnh

Abu
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Antwort #10 - 19.11.2004 um 10:37:41
 
Zitat:
Ist das jetzt klar? Oder etwa nicht:  :bahnh


Zusätzlich zum langsamen Schreiben von Dir habe ich noch langsam gelesen. Hat geklappt, habe verstanden.

Aber ist eh der Thread für Missverständnisse, ging ja schon ganz oben los.
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Antwort #11 - 19.11.2004 um 11:37:10
 
@ abu und @ mick

schon klar wie das funktionieren KANN in der pracis.die Frage wr ob es da eine Anweisung für BGS oder oder oder gibt das in einem Fall wie von Abu geschildert die Einreise gestattet werden muss....

und an Mick den zusatz: gibt es eine AE auf Loseblatt (wie geschildert)um den Leuten dann den weg zur DE Botschaft zu ersparen????

gruss peku
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Antwort #12 - 19.11.2004 um 13:29:13
 
Zitat:
@ abu und @ mick

schon klar wie das funktionieren KANN in der pracis.die Frage wr ob es da eine Anweisung für BGS oder oder oder gibt das in einem Fall wie von Abu geschildert die Einreise gestattet werden muss....


Wie wäre es hiermit:
AuslG-VwV Nr. 4.1.6
Zitat:
Wird einem Ausländer ein neuer Pass ausgestellt, wird eine in dem alten Pass eingetragene und noch gültige Aufenthaltsgenehmigung unter Verwendung des entsprechenden amtlichen Vordrucks in den neuen Pass übertragen (siehe auch Nummer 4.0.3). ...

AuslG-VwV Nr. 4.0.3:
Zitat:
... Ein Verstoß gegen die Passpflicht und Visumpflicht (§ 3 Abs. 3 Satz 1) liegt nicht vor, wenn der Ausländer, der eine gültige Aufenthaltsgenehmigung besitzt, aus einem seiner Natur nach lediglich vorübergehenden Grund mit einem gültigen Pass das Bundesgebiet verlässt, diesen im Ausland verliert und innerhalb der Geltungsdauer der Aufenthaltsgenehmigung mit einem neuen Pass in das Bundesgebiet einreist (siehe Nummer 4.1.6).


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Antwort #13 - 19.11.2004 um 13:37:46
 
Hallo allerseits,

also da habe ich ja für reichlich Verwirrung gesorgt mit meinem "Reisedokument". Das ist wörtlich übersetzt eine Art Reisepass für Minderjährige, die mir mein Heimatland ausstellt.

@ abu:

Sicher? Normalerweise ist es möglich, einen Reisepass über die diplomatische Vertretung des Landes in Deutschland zu bekommen.

Nur wenn man einene unbefristete AE/einen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat (jedenfalls regelt es mein Land so), und das ist bei mir nicht der Fall.


Also, man beantragt den neuen Pass.
- Wenn man den neuen Pass erhält, bittet man darum, auch den alten Pass wg. der deutschen AE wieder ausgehändigt zu bekommen.
- Der alte Pass wird entwertet und ausgehändigt. Manchmal wird der alte Pass auch an den neuen hinten rangetackert. Kein Scherz...
- Der neue Pass ohne AE plus der alte, entwertete Pass mit AE wird bei der Wiedereinreise akzeptiert.


Tja, schon früher versucht. Leider funktioniert das nicht. Das einzige was sie machen können ist das Blatt mit der AE aus dem alten Pass zu reißen, damit kann man in der Botschaft bestätigen, dass man wirklich in Deutschland wohnhaft ist, aber selbst das kostet ein Vermögen.  Daumen runter Bei mir wurde das "Reisedokument" entgegen allen Bitten immer eingezogen, und bei meinen Eltern auch...

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Antwort #14 - 19.11.2004 um 14:40:25
 
Zitat:
Ansonsten meine ich mich zu erinnern, daß es für solche Fälle eine Möglichkeit gibt, von der ABH vorab eine "Lose-Blatt"-AE zu erhalten, die man dann für die Wiedereinreise nach D verwenden kann. Vielleicht kann das einer der ABHler bestätigen...

Zitat:
gibts es dazu eine vorschrift (diese Frage taucht ja öfters auf)

Zitat:
und an Mick den zusatz: gibt es eine AE auf Loseblatt (wie geschildert)um den Leuten dann den weg zur DE Botschaft zu ersparen????

Ich habe keine Vorschrift im eigentlichen Sinne gefunden, aber lt. "Gebührenverordnung zum Ausländergesetz und zum Gesetz zu dem Schengener Durchführungsübereinkommen", § 3, Nr. 7 kostet eine "Bescheinigung des Aufenthaltsrechts" 8 EUR.

Zitat:
Nur wenn man einene unbefristete AE/einen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat (jedenfalls regelt es mein Land so), und das ist bei mir nicht der Fall.

Komische Regelung, da man m. E. auch mit einer befristeten AE einen ständigen Wohnsitz in D haben kann...

Evtl. würdest Du mehr Tips bekomme. wenn Du sagen würdest aus welchem Land Du bekommst...

Abu
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