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"Doppelte" Aufenthaltsgenehmigung? (Gelesen: 8.521 mal)
inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #15 - 19.11.2004 um 19:10:32
 
Zitat:
Evtl. würdest Du mehr Tips bekomme. wenn Du sagen würdest aus welchem Land Du bekommst... 

Mal so geraten: wer sich 'crimea' nennt, kommt möglicherweise aus der Ukraine?
Und dann stimmt es, dass die Botschaft nur Pässe für dauerhaft im Ausland lebende Ukrainer ausstellt - die ukrainische Botschaft in D scheint sich hier von allen UA Botschaften wohl besonders 'zickig' anzustellen.
Wer sich der Mühe der Anmeldung bei der Botschaft nicht unterziehen möchte, muss dann halt persönlich in die Ukraine tingeln, um da nen neuen Pass machen zu lassen.
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crimea
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Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #16 - 19.11.2004 um 20:36:23
 
Zitat:
Wer sich der Mühe der Anmeldung bei der Botschaft nicht unterziehen möchte, muss dann halt persönlich in die Ukraine tingeln, um da nen neuen Pass machen zu lassen.


Um einen Pass in der ukrainischen Botschaft in DE zu bekommen, muss man sich außerdem in der Ukraine abmelden und einen komischen Stempel "dauerhafte Ausreise erlaubt" oder so im Pass bekommen.  Daumen runter
Außerdem wird der "innere Pass" eingezogen.
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