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Arbeitsberechtigung (Gelesen: 1.361 mal)
Chris99
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Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeitsberechtigung
08.11.2004 um 17:17:03
 
Hallo,

ich habe ein Frage bezüglich der Arbeitsberechtigung.

Ich bin Student, komme aus Polen. Mein Studium in Deutschland absolvier(t)e ich in folgenden Zeiträumen: Okt. 1996 - Dez. 1997, Apr. 1999 bis heute. Die Unterbrechung war für ein Studium in Polen vorgesehen.
Bis sep. 2004 Aufenthaltsbewilligung, seitdem AE - EU.

Kann ich mich um eine Arbeitsberechtigung bemühen? Im April 2005 hätte ich ja 6 Jahre ununterbrochenen Aufenthalt. Oder kann man den früheren Aufenthalt irgendwie anrechnen? Ich habe gehört, dass es sich ab dem 1.1.2005 was ändern soll, aber genaueres weiss ich nicht.

Vielen Dank und Grüsse an alle im Forum,

Chris 


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Rick
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Beiträge: 46

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Arbeitsagentur
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Antwort #1 - 09.11.2004 um 10:03:14
 
Hallo Chris99,
wenn du dich zum Zeitpunkt der Erteilung der Eu-Aufenthaltserlaubnis ununterbrochen mindestens 6 Jahre rechtmässig in Deutschland aufgehalten hast, besteht ein Anspruch auf Arbeitsberechtigung gem. § 286 Abs. 1 Nr. 1 b SGB III. Du solltest dich an die für dich zuständige Agentur f. Arbeit wenden, die dir sicherlich weiterhelfen werden.

Rick
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Chris99
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Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 19.11.2004 um 19:05:08
 
Hallo,

ich habe mich vor einer Woche beim zuständigen Arbeitsamt erkundigt und es war tatsächlich so, dass mir 4 Monate  bis zu 6 Jahren Aufenthalt gefehlt haben, nach denen ich Anspruch auf Arbeitsberechtigung hätte. Also keine Chance auf Arbeitsberechtigung.

Nun war ich bei meinem Arbeitgeber, bei dem ich seit 9 Monaten geringfügig gearbeitet habe. Der hat mir bestätigt, dass er mich in Vollzeit auch beschäftigen will und einen Antrag auf Arbeitsgenehmigung für mich ausgefüllt (Laufzeit 12 Monate: 1.1.2005 - 31.12.2005).

Heute war ich erneut beim Arbeitsamt und wollte den Antrag halt abgeben, dass er bearbeitet wird. Ich habe gelesen, dass es zumindest 4 Wochen dauert.

Der nette Herr vom Arbeitsamt hat den Antrag allerdings sofort bearbeitet und hat mir eine ARBEITSBERECHTIGUNG ausgestellt, für eine berufliche Tätigkeit jeder Art, ab heute unbefristet.

Meine Frage: wieso habe ich den jetzt gekriegt, obowhl ich keine 6 Jahre Aufenthalt in D habe und auch noch keine 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe. Ich dachte, die Arbeitsberechtigung-EU kriege ich erst 2006, nach 12 Monaten Beschäftigung. Da die Arbeitsberechtigung ab heute unbefristet gilt, muss ich jetzt diese 12 Monate sozialversicherungspflichtig arbeiten, oder nicht? Darf ich jetzt ab dem nächsten Monat eine andere Beschäftigung aufnehmen bei einem anderen Arbeitgeber als der, der im Antrag auf Arbeitsgenehmigung steht?

Grüsse an alle.

Chris99
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chap
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Beiträge: 987

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 01.12.2004 um 10:37:50
 
Zitat:
Hallo,

ich habe mich vor einer Woche beim zuständigen Arbeitsamt erkundigt und es war tatsächlich so, dass mir 4 Monate  bis zu 6 Jahren Aufenthalt gefehlt haben, nach denen ich Anspruch auf Arbeitsberechtigung hätte. Also keine Chance auf Arbeitsberechtigung.

Nun war ich bei meinem Arbeitgeber, bei dem ich seit 9 Monaten geringfügig gearbeitet habe. Der hat mir bestätigt, dass er mich in Vollzeit auch beschäftigen will und einen Antrag auf Arbeitsgenehmigung für mich ausgefüllt (Laufzeit 12 Monate: 1.1.2005 - 31.12.2005).

Heute war ich erneut beim Arbeitsamt und wollte den Antrag halt abgeben, dass er bearbeitet wird. Ich habe gelesen, dass es zumindest 4 Wochen dauert.

Der nette Herr vom Arbeitsamt hat den Antrag allerdings sofort bearbeitet und hat mir eine ARBEITSBERECHTIGUNG ausgestellt, für eine berufliche Tätigkeit jeder Art, ab heute unbefristet.

Meine Frage: wieso habe ich den jetzt gekriegt, obowhl ich keine 6 Jahre Aufenthalt in D habe und auch noch keine 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe. Ich dachte, die Arbeitsberechtigung-EU kriege ich erst 2006, nach 12 Monaten Beschäftigung. Da die Arbeitsberechtigung ab heute unbefristet gilt, muss ich jetzt diese 12 Monate sozialversicherungspflichtig arbeiten, oder nicht? Darf ich jetzt ab dem nächsten Monat eine andere Beschäftigung aufnehmen bei einem anderen Arbeitgeber als der, der im Antrag auf Arbeitsgenehmigung steht?

Grüsse an alle.

Chris99


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