Hallo Leute,
ich wende mich x wieder, mit der Bitte um Rat, an euch. Diesx aber vorausschauend, da sich das Zenario wohl erst noch abspielen wird/kann.
Daxs wurde mir hier schon sehr gut in einem anderen Tread geholfen, in dem auch das hier erwaehnte Thema angsprochen wurde.
Ich moechte die Frage jetzt noch x aufgreifen, da
1. eine Weile vergangen ist,
2. neue Member hier Mitglied wurden und
3. eventuell weitere Aspekte aufgeriffen werden koennten.
Also, zum Thema:
Ich wohne in einer Gemeinde mit einem, bewiesener Masen, nicht gerade sehr nettem Auslaenderamt.
Meine Freundin und ich werden im Nov. nach Danemark zum Heiraten fahren. Termin steht, alles so weit ok.
Leider kommt meine Freundin (Brasileira) ohne (Heirats) Visum. Brasilianerinnen benoetigen ja kein Visum.
Wenn wir also wieder kommen und werden fuer sie eine Aufendhaltsgenehmigung beantragen, was kann ich fuer Argumente vorbringen, das die AB nicht auf Wiedereinreise mit dem "richtigen" (Familienzusammenfuehrungs) Visum bestehen kann/wird?
Es wurde schon genannt:
Wo war das nicht ganz klar? Ich dachte wir hatten den § 9 Abs. 2 Nr. 4 DVAuslG ins Spiel gebracht? Solange die 90 Tage Aufenthalt in Schengenland nicht überschritten sind (Stichwort: rechtmäßiger Aufenthalt), kommt der zur Anwendung! Sollte wohl heissen das wenn sie nicht Unrechtmaessig hier sei, also nicht laenger als 3 Monate, koennte die AB eh nichts machen. Das wird meine Freundin nicht. Wir fahren sofort nach Ankunft in Deutschland, nach Daenemark.
"Die hätte man jetzt schon sparen können. Insbesondere dann, wenn man mit Eheschließungsvisum eingereist wäre. "Wollte ich nicht.
Die Frage, ob deine Frau nach der Heirat wieder ausreisen muss, kann dir hier auch keiner beantworten, da es im Endeffekt im Ermessen der ABH liegt. Das moechte ich nicht glauben.
Vielleicht einfach mal die zitierten Vorschriften nachlesen? Ich denke nicht, dass XXXXX den § 9 Abs. 2 Nr. 4 DVAuslG im Auge hatte, sondern den § 9 Abs. 1 AuslG. Der Link, der sich darauf bezieht, funzt leider nicht mehr.
Mit dieser Bescheinigung dann nach DK und fertig war das Problem. Da hat mich dann auch ned beunruhigt, dank i4a.de, daß die Standesbeamtin gemeint hat: "So einfach geht das ja ned von wegen in DK heiraten und dann meinen wir müssen das anerkennen." Kurzer Hinweis ob sie eigentlich den Begriff Amtsanmaßung und Rechtsbeugung kennt hat ausgereicht um die wieder in geregelten Bahnen laufen zu lassen. Da kennst du meine AB aber nicht.
:
So, das wars. !!!
Koennt ihr mir noch x helfen?
Ich wuerde mich sehr ueber ein paar § oder formulierungen, die meiner AB zeigen das wir uns nicht schon wieder von ihnen uebers Ohr hauen lassen werden, freuen.
Ich stelle die Frage jetzt schon, da ich in 10 Tagen nach Brasilien fliege, um sie zu holen. Und somit nicht dauernd Online sein kann.
Vielen Dank, Oli1.