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Schwanger-Mein Freund hat eine Duldung, keine AE (Gelesen: 12.325 mal)
Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #15 - 15.10.2004 um 07:49:05
 
Moin Peku,

Du hast natuerlich Recht und es waere zu schoen
wenn Kinder wirklich immer nur aus Liebe und Ueberzeugung in die Welt gesetzt wuerden. Ich glaube
dann haetten wir einige soziale probleme weniger
in Deutschland. Meine Aussage kann gutgehen bezog
sich auch eher auf die beziehung zwischen den Beiden
als Ganzes.
Ein Kind zu zeugen nur um ein Aufenthaltsrecht zu bekommen kann man eigentlich nur verurteilen,
und dann auch noch mit einer 20 jaehrigen
Schuelerin ohne Ausbildung, Wohnung eigenes
Einkommen. Super Voraussetzungen fuer eine
heiles Umfeld fuer das Kind!!
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #16 - 15.10.2004 um 16:48:59
 
hallo hartmut,
eben und ich würde der 20 jährigen jungen Frau m,al raten so ein Praktikum (nenn es soziale wochen) in einem heim zu machen wo dann die Kinder alnden die den eltern bei Ihren selbst noch Jugendlichen idden im Wege sind.

Im Ernst: BITTE lasst es..oder regelt
zuerst
eurer beider Status und dann setzt Kinder in die elt

gruss peku
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.048

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #17 - 15.10.2004 um 17:40:28
 
Dieser Appell kommt wohl etwas spät, peku, das Kind ist ja schon unterwegs.  Zwinkernd
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funnybee
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Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #18 - 16.10.2004 um 18:34:49
 
hi
also jetzt erst mal herzlichen glückwunsch zum nachwuchs. also, ich habe nicht so viel zeit habe. schau doch mal in deine mails. da schreibe ich dir auch noch was privates von mir. da es mir in etwa genau so geht, nur das ich nicht schwanger bin. Smiley
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szidamar
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Beiträge: 8
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #19 - 30.01.2005 um 22:41:48
 
Sorry Sally, aber deine Geschichte passt zu meiner Frage...

Wie sieht die Situation aus, wenn die werdende Mutter nicht einmal deutsche Staatsangehörigkeit hat, hat aber AE für 5 Jahren in D?
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