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FAQ (Gelesen: 8.768 mal)
Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.928

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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28.09.2004 um 01:11:15
 
Hi,
wen es interessiert:
Die FAQ wurde ein wenig aufgepäppelt...

- Definitionen

- Bereich Ehe/Familie: Ehefähigkeitszeugnis (danke Ronny!)

- Abkürzungsverzeichnis (wird ergänzt)

Anregungen sind immer willkommen, am besten mit Text Zwinkernd

Wer Fehler findet darf sie nicht behalten, sondern soll sie melden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #1 - 28.09.2004 um 14:37:53
 
Hi Mick,

erst mal dickes Lob [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] und Danke an alle für Eure Mühe.

Anmerkungen:
AG kann auch Arbeitgeber sein

naja, kommt hier wohl eher seltener vor.

Außerdem könnte man evtl. noch aufnehmen:

JVA - Justizvollzugsanstalt
UVG - Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt

Evtl. könnte man ja eine 2. Rubrik aufmachen: "Nicht amtliche Abkürzungen", worin z.B. unter anderem stehen könnte:

ABH - Ausländerbehörde
AN - Arbeitnehmer
M - Mieter
MV - Mietvertrag
VM - Vermieter

Eine Bitte auch an alle: Wenn eine Abkürzung mehreres bedeuten kann, evtl. beim ersten Erwähnen der Abkürzung im Posting noch einmal in Klammer dazu schreiben was gemeint ist. Ich denke da an die Verwechslung, die wir mal mit der AE hatten (im Posting war Arbeitserlaubnis gemeint, einige hatten es jedoch als Aufenthaltserlaubnis gelesen).

Danke und liebe Grüße
Janna  :zahn (naja, ist schon etwas besser, die Fäden sind seit gestern raus ...)
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #2 - 30.09.2004 um 18:23:28
 
ALB = ausländerbehörde


für Berlin:

LEA = Landeseinwohneramt(darin enthalten alles acuh die ausländerbehörde)


gruss peku
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 30.09.2004 um 18:41:57
 
Zitat:
- Bereich Ehe/Familie: Ehefähigkeitszeugnis (danke Ronny!)


@ Ronny

Sollte nicht der umgekehrte Fall, d. h. Deutscher will im Ausland heiraten und benötigt hierfür ein Ehefähigkeitszeugnis der deutschen Behörden, zumindest erwähnt werden?

Abu
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ronny
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 30.09.2004 um 20:30:44
 
Zitat:
Deutscher will im Ausland heiraten


Hi Abu,

hat ja nicht direkt was mit dem Ausänderrecht zu tun,
aber wenn Bedarf besteht, mache ich da eine extra FAQ raus. Danke für die Anregung. Daumen hoch

Habe auch noch vor, das Thema "Anerkennung der Eheschließung im Ausland nach Rückkehr ins Inland" anzugehen. Braucht aber noch ein bissi Zeit.

Bin gerade im (Arbeits-) Urlaub. Zwinkernd

Viele Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Abu
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Kleinmachnow, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 04.10.2004 um 09:52:01
 
Zitat:
Habe auch noch vor, das Thema "Anerkennung der Eheschließung im Ausland nach Rückkehr ins Inland" anzugehen.


Gute Idee  Daumen hoch

Abu
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